hi
ich habe am donnerstag in refarat mir meinen 2 kollegen und wollte fragen was für euch das wichtigste ist(das wir dann vorlesen)
sollte ca für jeden 2-3 min lang sein
ca so ein text oder?
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halt eben ca 2- 3 langsames und deutliches reden
Wenn mir nicht bis 21.00 einer geholfen hat mach ichs halt alleine
Wink
Politik in Weißrussland:
Politiker, Staatspräsident von Weißrussland (seit 1994).
Lukaschenko Alexander Grigorjewitsch wurde am 30. August 1954 in Kopys im
Gebiet Witebsk geboren. Er studierte an der Pädagogischen Hochschule in
Mogilew, anschließend an der landwirtschaftlichen Hochschule Weißrusslands.
In den siebziger Jahren hatte er verschiedene Funktionen in Staats- und
Parteiorganisationen inne; in den achtziger Jahren war er KP-Sekretär und
Direktor mehrerer Kolchosen und schließlich Leiter einer Sowchose. Im August
1991 ergriff er Partei für diejenigen vor allem orthodox kommunistischen
Kräfte, die gegen den sowjetischen Präsidenten Gorbatschow putschten, und im
Dezember 1991 lehnte er als einziger Abgeordneter im Obersten Sowjet von
Weißrussland das GUS-Gründungsabkommen und damit die Auflösung der
Sowjetunion ab. 1994 wirkte er am Sturz des reformorientierten
weißrussischen Präsidenten Schuschkewitsch mit; bei den
Präsidentschaftswahlen im Juli 1994 wurde er im zweiten Wahlgang mit
deutlicher Mehrheit zum neuen Staatsoberhaupt gewählt.
Grundlagen
•Die durch Referendum am 24.11.1996 verabschiedete Verfassung der Republik Belarus;
•das Wahlgesetz der Republik Belarus in der von der Repräsentantenkammer am
24.1.2000 und von dem Rat der Republik am 31.1.2000 beschlossenen sowie
durch den Staatspräsidenten am 11.2.2000 unterzeichneten Wahlgesetz
Wahl-Grundlagen der Republik Belarus aus verfassungsrechtlicher Sicht
Wie auch im deutschen Recht ist auch in Belarus das Volk Träger aller Staatsgewalt.
Dieses Recht des Souverän steht in allen Staatswesen in permanenter
Konkurrenz zur Bildung eines politisch aktionsfähigen Gemeinwillens, der
sich in unserem europäischen Kulturbereich seit etwa 100 Jahren in
unterschiedlichen Wahlsystemen artikuliert, in unterschiedschiedlichem
Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Die Wahlsysteme sollen dennoch dem
Wähler als Souverän ermöglichen, über die Verteilung der politischen Macht
für eine bestimmte Zeit entscheiden zu können.
Alle demokratisch legitimierten Wahlsysteme gewährleisten mit
Verfassungsrang als sog. 5 Wahlprinzipien:
1.das allgemeine Wahlrecht (alle volljährigen Staatsbürger besitzen
grundsätzlich ein Stimmrecht),
2.die Unmittelbarkeit der Wahl (es gibt keine Zwischeninstanz, wie z.B.
Wahlmänner in den USA; in Deutschland hins. Rekrutierung der Kanditaten nur
durch Parteifunktionäre mittelbar eingeschränkt),
3.freie Wahlen (also frei von staatlichem Zwang sowie unzulässiger
Beeinflussung und Benachteiligung wegen der Wahlentscheidung),
4.Gleichheit (alle Wahlberechtigten haben gleich viele Stimmen mit gleichem
"Stimmgewicht", in Deutschland durch 5 %-Klausel eingeschränkt)
5.und Ausübung des "geheimen" Wahlrechtes (Nichterkennbarkeit der
Wahlentsheidung durch Dritte).
Ein einheitliches Wahlrecht existiert bisher nicht einmal in der EU. Dies
führt m.E. nicht nur zu erheblichen verfassungsrechtlichen Defiziten,
insbesondere durch die Verletzung des Gleichheitsprinzipes (Stand 1997: 1
luxemburgischer Abgeordneter vertritt lediglich etwa 37.000 Wähler, 1
deutscher Abgeordneter benötigte dagegen etwa 611.000 Stimmen, um diese mit
einem Sitz im europäischen Parlament zu vertreten.), sondern stellt noch
immer die demokratische Legitimation des europäischen Parlamentes in Frage.
Die Wirkung der Änderungen der Sitzverteilung durch die EU-Erweiterung kann
derzeit nicht bewertet werden.
Ausweislich Art. 2 der durch Referendum von den Bürgern der Republik Belarus
am 24.11.1996 beschlossenen Verfassung ist die Menschenwürde als oberstes
Staatsziel gewährleistet.
Art. 6garantiert: Die Staatsgewalt in der Republik Belarus wird auf
Grundlage der Gewaltenteilung durch die gesetzgebende, vollziehende und
rechtsprechende Gewalt ausgeübt.
Ausserdem erkennt die Republik Belarus mit Artikel 8 Abs. 1 uneingeschränkt
die Priorität der allgemeingültigen Grundsätze des Völkerrechtes an.
Im Abschnitt III. Kapitel 1 der Verfassung Republik Belarus werden die 5
Wahlprinzipien ausdrücklich - mit den international praktizierten
Begrenzungen Lebensalter, Nichtaberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte -
bestätigt, und zwar:
1. Artikel 64: allgemeine Wahlen,
2. Artikel 67: direkte (unmittelbare) Wahlen,
3. Artikel 65: freie Wahlen
sowie Verfassungsgarantie, dass Vorbereitung und Durchführung der Wahlen
öffentlich, also transparent, erfolgen,
4. Artikel 66: Gleichheit der Wahl und Gleichheit der Zahl der Stimmen,
5. Artikel 68: die Abstimmung bei den Wahlen ist geheim.
Wahlgesetz
Das am 31.1.2000 durch den Staatspräsidenten unterzeichnete Wahlgesetz lässt
weder in formeller noch in sachlicher Hinsicht Abweichungen von der
Verfassung erkennbar werden.
Es ist deshalb davon auszugehen, dass das Wahlgesetz verfassungsgemäss ist.
Landesname:
Republik Weißrussland ( Rèspublika Belarus)
Staatsform:
Republik
Staatsunabhängigkeit:
25 August 1991( Oberer Sowjet –Oberer Rat erklärte die Unabhängigkeit von
der Sowjet Union (UdSSR).
Nationaler Feiertag:
Der Unabhängigkeitstag, 3 Juli (1944); repräsentiert bzw. darstellt die
Befreiung der Stadt Minsk von der deutschen Besatzung .
Grundgesetz :
30 März 1994; korrigiert durch das Nationale referendum(Volksentscheid) in
November 1996 Und gab dem Staatspräsidenten mehr Befugnisse (Macht) und ist
am 27. November 1996 in Kraft getreten.
Rechtssystem:
basiert auf Bürgerlich –bzw. Zivilrechtsystem
Das Stimmrecht (Wahlrecht):
18 Jahre alt; allgemein
Staatsorgane:
Gesetzesführende - Executive - Organe:
Staatschef, der Präsident
Regierungsoberhaupt: Premierminister
Wahlen: der Präsident wird durch allgemeine Wahl für 5 Jahre gewählt,
Premierminister und andere Minister werden vom Präsidenten ernannt
Gesetzgebende - Legislative - Organe:
Nationalversammlung bzw. Nationalnoye Sobranie
besteht aus Republikenrat (Sowjet Respubliki)64 Plätze; und
Repräsentativkammern der Länder (Palata Predstaviteley)110 Plätze.
Rechtssprechende - Judikative - Organe:
Oberste Gericht wird vom Präsidenten ernannt, Verfassungsgericht wird zu
zwei Teilen vom Präsidenten und den Repräsentativkammern ernannt ( Palata
Predstaviteley).
Politische Partein:
Kommunistische Partei Weißrusslands
Weißrussische Kommunistenpartei
Agrarpartei
Weißrussische Volksfront
Bund der Bürgervereinigungen
Liberaldemokratische Partei
Weißrussische Patriotenbewegung
Weißrussische Arbeiterpartei
Unionspartei
Sozialdemokratische Partei (Hramada)
Frauenpartei Hoffnung (Nadezhda)
Grüne Weltpartei
Republikanische Arbeits-und Rechtspartei (Gerechtigkeit)
Bauernpartei
Weißrussische sozial- und Sportpartei
Ökologische Partei
Weißrussische Sozialistische Partei
Savic-Versammlung Belaja Ruß
Christilich demokratische Union
Christlich demokratische Wahl
Allgemeiner Sinn
Weißrussische humanitäre Partei
Republikanische Partei
Nationalpartei
Nationaldemokratische Partei
Volkspartei
Weißrussische Sozialdemokratische Partei
Botschaften:
Weißrussische Botschaft in Berlin und die Deutsche Botschaft in Minsk: