Politik in Weißrussland

  • hi
    ich habe am donnerstag in refarat mir meinen 2 kollegen und wollte fragen was für euch das wichtigste ist(das wir dann vorlesen)
    sollte ca für jeden 2-3 min lang sein
    ca so ein text oder?
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    halt eben ca 2- 3 langsames und deutliches reden
    Wenn mir nicht bis 21.00 einer geholfen hat mach ichs halt alleine
    Wink

    Politik in Weißrussland:

    Politiker, Staatspräsident von Weißrussland (seit 1994).
    Lukaschenko Alexander Grigorjewitsch wurde am 30. August 1954 in Kopys im
    Gebiet Witebsk geboren. Er studierte an der Pädagogischen Hochschule in
    Mogilew, anschließend an der landwirtschaftlichen Hochschule Weißrusslands.
    In den siebziger Jahren hatte er verschiedene Funktionen in Staats- und
    Parteiorganisationen inne; in den achtziger Jahren war er KP-Sekretär und
    Direktor mehrerer Kolchosen und schließlich Leiter einer Sowchose. Im August
    1991 ergriff er Partei für diejenigen vor allem orthodox kommunistischen
    Kräfte, die gegen den sowjetischen Präsidenten Gorbatschow putschten, und im
    Dezember 1991 lehnte er als einziger Abgeordneter im Obersten Sowjet von
    Weißrussland das GUS-Gründungsabkommen und damit die Auflösung der
    Sowjetunion ab. 1994 wirkte er am Sturz des reformorientierten
    weißrussischen Präsidenten Schuschkewitsch mit; bei den
    Präsidentschaftswahlen im Juli 1994 wurde er im zweiten Wahlgang mit
    deutlicher Mehrheit zum neuen Staatsoberhaupt gewählt.
    Grundlagen

    •Die durch Referendum am 24.11.1996 verabschiedete Verfassung der Republik Belarus;

    •das Wahlgesetz der Republik Belarus in der von der Repräsentantenkammer am
    24.1.2000 und von dem Rat der Republik am 31.1.2000 beschlossenen sowie
    durch den Staatspräsidenten am 11.2.2000 unterzeichneten Wahlgesetz
    Wahl-Grundlagen der Republik Belarus aus verfassungsrechtlicher Sicht

    Wie auch im deutschen Recht ist auch in Belarus das Volk Träger aller Staatsgewalt.
    Dieses Recht des Souverän steht in allen Staatswesen in permanenter
    Konkurrenz zur Bildung eines politisch aktionsfähigen Gemeinwillens, der
    sich in unserem europäischen Kulturbereich seit etwa 100 Jahren in
    unterschiedlichen Wahlsystemen artikuliert, in unterschiedschiedlichem
    Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Die Wahlsysteme sollen dennoch dem
    Wähler als Souverän ermöglichen, über die Verteilung der politischen Macht
    für eine bestimmte Zeit entscheiden zu können.
    Alle demokratisch legitimierten Wahlsysteme gewährleisten mit
    Verfassungsrang als sog. 5 Wahlprinzipien:
    1.das allgemeine Wahlrecht (alle volljährigen Staatsbürger besitzen
    grundsätzlich ein Stimmrecht),
    2.die Unmittelbarkeit der Wahl (es gibt keine Zwischeninstanz, wie z.B.
    Wahlmänner in den USA; in Deutschland hins. Rekrutierung der Kanditaten nur
    durch Parteifunktionäre mittelbar eingeschränkt),

    3.freie Wahlen (also frei von staatlichem Zwang sowie unzulässiger
    Beeinflussung und Benachteiligung wegen der Wahlentscheidung),

    4.Gleichheit (alle Wahlberechtigten haben gleich viele Stimmen mit gleichem
    "Stimmgewicht", in Deutschland durch 5 %-Klausel eingeschränkt)

    5.und Ausübung des "geheimen" Wahlrechtes (Nichterkennbarkeit der
    Wahlentsheidung durch Dritte).


    Ein einheitliches Wahlrecht existiert bisher nicht einmal in der EU. Dies
    führt m.E. nicht nur zu erheblichen verfassungsrechtlichen Defiziten,
    insbesondere durch die Verletzung des Gleichheitsprinzipes (Stand 1997: 1
    luxemburgischer Abgeordneter vertritt lediglich etwa 37.000 Wähler, 1
    deutscher Abgeordneter benötigte dagegen etwa 611.000 Stimmen, um diese mit
    einem Sitz im europäischen Parlament zu vertreten.), sondern stellt noch
    immer die demokratische Legitimation des europäischen Parlamentes in Frage.
    Die Wirkung der Änderungen der Sitzverteilung durch die EU-Erweiterung kann
    derzeit nicht bewertet werden.
    Ausweislich Art. 2 der durch Referendum von den Bürgern der Republik Belarus
    am 24.11.1996 beschlossenen Verfassung ist die Menschenwürde als oberstes
    Staatsziel gewährleistet.

    Art. 6garantiert: Die Staatsgewalt in der Republik Belarus wird auf
    Grundlage der Gewaltenteilung durch die gesetzgebende, vollziehende und
    rechtsprechende Gewalt ausgeübt.
    Ausserdem erkennt die Republik Belarus mit Artikel 8 Abs. 1 uneingeschränkt
    die Priorität der allgemeingültigen Grundsätze des Völkerrechtes an.
    Im Abschnitt III. Kapitel 1 der Verfassung Republik Belarus werden die 5
    Wahlprinzipien ausdrücklich - mit den international praktizierten
    Begrenzungen Lebensalter, Nichtaberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte -
    bestätigt, und zwar:
    1. Artikel 64: allgemeine Wahlen,
    2. Artikel 67: direkte (unmittelbare) Wahlen,
    3. Artikel 65: freie Wahlen
    sowie Verfassungsgarantie, dass Vorbereitung und Durchführung der Wahlen
    öffentlich, also transparent, erfolgen,
    4. Artikel 66: Gleichheit der Wahl und Gleichheit der Zahl der Stimmen,
    5. Artikel 68: die Abstimmung bei den Wahlen ist geheim.
    Wahlgesetz
    Das am 31.1.2000 durch den Staatspräsidenten unterzeichnete Wahlgesetz lässt
    weder in formeller noch in sachlicher Hinsicht Abweichungen von der
    Verfassung erkennbar werden.
    Es ist deshalb davon auszugehen, dass das Wahlgesetz verfassungsgemäss ist.

    Landesname:
    Republik Weißrussland ( Rèspublika Belarus)
    Staatsform:
    Republik
    Staatsunabhängigkeit:
    25 August 1991( Oberer Sowjet –Oberer Rat erklärte die Unabhängigkeit von
    der Sowjet Union (UdSSR).
    Nationaler Feiertag:
    Der Unabhängigkeitstag, 3 Juli (1944); repräsentiert bzw. darstellt die
    Befreiung der Stadt Minsk von der deutschen Besatzung .
    Grundgesetz :
    30 März 1994; korrigiert durch das Nationale referendum(Volksentscheid) in
    November 1996 Und gab dem Staatspräsidenten mehr Befugnisse (Macht) und ist
    am 27. November 1996 in Kraft getreten.
    Rechtssystem:
    basiert auf Bürgerlich –bzw. Zivilrechtsystem
    Das Stimmrecht (Wahlrecht):
    18 Jahre alt; allgemein
    Staatsorgane:
    Gesetzesführende - Executive - Organe:
    Staatschef, der Präsident
    Regierungsoberhaupt: Premierminister
    Wahlen: der Präsident wird durch allgemeine Wahl für 5 Jahre gewählt,
    Premierminister und andere Minister werden vom Präsidenten ernannt
    Gesetzgebende - Legislative - Organe:
    Nationalversammlung bzw. Nationalnoye Sobranie
    besteht aus Republikenrat (Sowjet Respubliki)64 Plätze; und
    Repräsentativkammern der Länder (Palata Predstaviteley)110 Plätze.
    Rechtssprechende - Judikative - Organe:
    Oberste Gericht wird vom Präsidenten ernannt, Verfassungsgericht wird zu
    zwei Teilen vom Präsidenten und den Repräsentativkammern ernannt ( Palata
    Predstaviteley).
    Politische Partein:
    Kommunistische Partei Weißrusslands
    Weißrussische Kommunistenpartei
    Agrarpartei
    Weißrussische Volksfront
    Bund der Bürgervereinigungen
    Liberaldemokratische Partei
    Weißrussische Patriotenbewegung
    Weißrussische Arbeiterpartei
    Unionspartei
    Sozialdemokratische Partei (Hramada)
    Frauenpartei Hoffnung (Nadezhda)
    Grüne Weltpartei
    Republikanische Arbeits-und Rechtspartei (Gerechtigkeit)
    Bauernpartei
    Weißrussische sozial- und Sportpartei
    Ökologische Partei
    Weißrussische Sozialistische Partei
    Savic-Versammlung Belaja Ruß
    Christilich demokratische Union
    Christlich demokratische Wahl
    Allgemeiner Sinn
    Weißrussische humanitäre Partei
    Republikanische Partei
    Nationalpartei
    Nationaldemokratische Partei
    Volkspartei
    Weißrussische Sozialdemokratische Partei

    Botschaften:
    Weißrussische Botschaft in Berlin und die Deutsche Botschaft in Minsk: