Das Thema tauchte gerade im Thread "Pro & Contra Organspenderausweis" auf.
Ein Übergabevertrag ist meines Wissens nach rechtlich eine Schenkung. Daher sind auch die Steuerfreibeträge wie bei einer Schenkung. Die sind meines Wissens nach zwischen Eltern und Kindern ausgesprochen hoch, jedenfalls höher als bei einer Erbschaft. Also wenn tatsächlich Steuern anfallen sollten (was ich nicht glaube, aber das werde ich beim Notar noch ansprechen), dann sind sie jedenfalls niedriger als bei einer Erbschaft. Wobei zu berücksichtigen ist, daß eine Schenkung soundsoviele (5 glaube ich) Jahre vor dem Erbschaftsfall quasi wirkungslos ist, da es dann trotzdem zum Erbe dazu zählt.
Soweit ich weiß, wird bei einer Übergabe immer noch der Einheitswert eines Grundstücks/Anwesens verwendet. Und der ist seeehr niedrig (vierstellig *g*). Es war mal im Gespräch, das auf den Verkehrswert abzuändern, aber das ist glaube ich (hoffe ich) nicht realisiert worden.
In einem Übergabevertrag wird zunächst mal geregelt, daß das Eigentum an demunddem Grundstück/... an jemand anders übergehen soll. Dafür muß er den Vorbesitzern die und die Leistungen erbringen (Unterhalt, Nutzungsrechte, Pflege usw.). Ab wann welche Leistungen/Erträge und Lasten übergehen steht gleichfalls drin. Außerdem wird die Anrechnung auf den Pflichtteil im Erbschaftsfall geregelt. Wie die Geschwister berücksichtigt werden. Soweit erinnere ich mich jetzt an den vierseitigen Fragebogen, den wir vorab jetzt mal ausgefüllt haben (bin jetzt zu faul, den extra zu holen ). Dienstag in einer Woche haben wir einen Termin, um das Ganze zu besprechen.
Üblich war so ein Übergabevertrag früher vor allem bei großen Bauernhöfen, damit der Jungbauer selbständig wirtschaften konnte, der Austrag für die Eltern geregelt war und im Erbschaftsfalle der Hof nicht unter den (meist mehreren) Kindern aufgeteilt werden mußte. Zumindest kenne ich ihn aus diesem Bereich.
Heute mit Steuern und Co. hat das natürlich noch andere Bedeutungen. Bei uns hat mein Vater meinen Geschwistern jeweils einiges an Geld geschenkt, als sie Haus gebaut bzw. eine Eigentumswohnung gekauft haben. Ich kriege dafür sozusagen das Haus mit allen zugehörigen Lasten (wie etwa die Pflege meiner Eltern). Es wird jedoch nicht aller Besitz meiner Eltern übergeben! Zum einen bleibt noch ein kleines Waldgrundstück in der Nachbargemeinde im Besitz meiner Eltern, zum anderen natürlich das Barvermögen und die bewegliche Habe. Im Prinzip ist es nur der Vorgriff auf den Erbschaftsfall, damit dann nicht mehr so viel zu regeln ist.
Zitat von FlindaUnd vielleicht wäre e eine Überlegung wert, bei diesem Vertrag, Dich als vertraute Person und als Verwalterin für Deine Eltern einzuschließen.
Das ist so offenbar nicht üblich. Ich bin mir nicht mal sicher, ob die Tatsache, daß meine Geschwister ihren Pflichtteil schon bekommen haben, in diesem Vertrag untergebracht wird, oder ein eigenständiger Vertrag wird. Jedenfalls haben meine Eltern und ich darüber noch nicht gesprochen. (Mein Vater hat sowieso einen Horror davor, irgendwann ein Pflegefall zu werden.)