Ein Arzt macht 7 Tage Urlaub und beanstandet 2 Tage vor seiner Abreise die Sauberkeit einer Ferienwohnung, will aber so kurz vor Abreise nicht nachgebessert haben. Er zahlte bei Anreise eine Schlüsselkaution von 50 Euro, sowie eine Reinigungspauschale von 40 Euro.
Die Reinigung wird durch Dritte durchgeführt, die direkt mit den Gästen abrechnen und die Schlüsselübergaben im Auftrage der Vermieter durchführen.
Bei Abreise erhält er die Kaution zurück, verweigert aber die Herausgabe des Schlüssels. Er besteht auf Rückzahlung seiner Endreinigungskosten im vollen Umfang.
Da die mit der Schlüsselübergabe betraute Frau kein Geld dabei hat, begeben sich der Arzt nebst Frau und seinen zwei 10 und 13 Jahre alten Kindern und die mit der Abwicklung beauftragte Frau, die auch die Reinigung durchführte sowie eine Helferin, zu deren Ehemann, nennen wir ihn kurz E. Dieser arbeitet einige Kilometer entfernt.
Die genannten Personen treffen den E. nach telefonischer Ankündigung auf einem öffentlichen Parkplatz vor dessen Arbeitsstelle. Das Fahrzeug des Arztes steht in einer Parkbox (wo mehrere Autos in einer Reihe nebeneinander parken) auf dem Parkplatz mit der Motorhaube in Richtung der Strasse geparkt.
Der E. spricht mit dem Arzt und verlangt vor Rückzahlung der Reinigungskosten auf Kulanz die Herausgabe des einbehaltenen Schlüssels. Er begründet dies mit einem Zug-um-Zug-Vorgehen und macht deutlich, dass Schlüssel und Reinigung zwei verschiedene Dinge wären. Die Schlüssel sind Eigentum der Vermieter, die Reinigung wird direkt mit den anwesenden Betroffenen abgerechnet.
Der Arzt verweigert hartnäckig die Herausgabe des Schlüssels und verlangt stetig die Rückzahlung der Reinigungskosten und stellt die anschließende Herausgabe des Schlüssels in Aussicht.
Hierauf will sich der E. nicht einlassen und stellt sich abwartend vor das Fahrzeug des Arztes. Dieser ist ebenfalls stur und wartet auch ab. Der Sohn des E. und die beiden Reinigungsfrauen befinden sich einige Meter von dem KFZ entfernt und beobachten das Geschehen. Nach einigen Minuten verliert der Arzt die Geduld und fragt den E. wie es weitergehen soll. Dieser bekräftigt seine Absicht die Reinigungskosten nach Herausgabe des Schlüssels erstatten zu wollen, findet damit jedoch bei dem Arzt kein Gehör, was dazu führt, dass er sich wieder vor das KFZ des Arztes begibt. Gerade als er wieder davor steht, mit dem Rücken zum Fahrzeug gewand, startet der Arzt den Motor und gibt Gas, fährt mit quietschenden Reifen los. Der E. wird vom Fahrzeug erfasst, landet auf der Motorhaube und wird, weil das Fahrzeug aus der Parkbox kommend sofort nach rechts auf die Fahrbahn gelenkt wird, auf der Fahrerseite auf die Fahrbahn geschleudert, wodurch er sich Schürfwunden und Prellungen zuzieht.
Der Arzt fährt unterdessen ungebremst weiter und lässt sich dadurch nicht irritieren, obwohl der den Sturz sehr genau verfolgen konnte. Den Schlüssel hat er noch bei sich.
Der E. verständigt die Polizei, die den Vorgang zu Protokoll nimmt und den Arzt etwa 40 km weiter auf der Autobahn stellt, der sich offensichtlich direkt auf den Weg nach Hause machte. Dort wird dem Arzt der Schlüssel abgenommen und dann auf einer in der Nähe befindlichen Polizeiwache verwahrt.
Der E. begibt sich währenddessen ins Krankenhaus und lässt sich behandeln. Im weiteren Tagesverlauf beginnen sich weitere schmerzhafte Stellen am Körper bemerkbar zu machen, die ursächlich im Sturz von der Motorhaube begründet liegen (Schmerzen resultierend aus Zerrungen und Prellungen an Hüfte und Beinen.
Kommentare sehr erwünscht,
Euer E.
Dieser Beitrag ist gewidmet Dr. M. H., Orthopäde Sportmediziner und Chiropraktiker aus einem Ort in der Nähe von Köln.