Hallo alle zusammen...
Meine Deutschlehrerin hat am Anfangd es Schuljahres gesagt sie will es mit den Hausaufgaben wie folgt regeln : pro vergessener Hausaufgabe 1Eintrag in ein buch und eine halbe zehntel Note abzug der Gesamtnote(anmeldenote zur RS Prüfung).Nun im Halbjahr stehe ich auf 3.4 (ohne HA) und es war vereinbart(und steht in besagten buch drin, dass es erst bei der anmeldenote abgezogen wird)
Meine Deutschlehrerin hat aber nun gesagt, da es keinen hinunterziehen würde(vond e rnote her) könnte man das schon zum Halbjahr abziehen... aber mich zieht es hinunter... auf 3.6, also eine 4....
Als ich sie ansprach war sie wie immer unverschämt und wimmelte mich ahb... sagte nur das habe man irgendwann so mündlich ausgemacht,dass man es nun doch im halbjahr schon abzieht...
Meine Frage.... Darf man überhaupt fehlende Hausuafgaben von der Gesmatnote abziehen???? Wenn dann doch nur bei der Mündlichen Note!Und darf sie einfach so etwas das schriftlich in diesem buch steht schnell maln paar tage vorm Halb-Jahres-Zeugnis ändern???
Ich glaube, (was mir meherere Leute bestätigt haben), dass man fehlende hausaufgaben ÜBERHAUPTNICHT abziehen darf, da es Arbeitsverweigerung gleichkommt diese aber in der Schule stattfinden muss um bewertet zu werden!
Währe schön wenn jemand die Gesetzlage (Baden Württemberg) kennen würde...
Am besten irgendein online -Gesetzbuch vom kultusministerium oder so
Dann wärs sicher...
Danke für antorten!!!