Unter einer Rechtsordnung versteht man ja eigentlich alle Regeln, die gültig sind, aslo im BGB, HGB usw.
geschriebenes Recht ist z.B. Verfassung, Parlament, Behörde usw.
das habe ich ja verstanden, nur mein problem ist, ich kann nicht zwischen dem privaten und öffentlichen recht unterscheiden...
könnt ihr mir mal dabei helfen???