hallo leute,
ich muss eine hausaufgabe machen und zwar muss ich eine hausaufgabe über das öffentliche recht abgeben. Ich habe das gemacht, nur das Problem ist, dass ich nicht mehr eiß, was ich noch schreiben soll, ich habe also schon angefangen, aber irgendwie ist mir das noch zuwenig. In http://www.wikipedia.de habe ich auchh schon geguckt..... also das habe ich bisher:
Öffentliches Recht
Das Öffentliche Recht regelt die Beziehungen zwischen dem Staat, den Ländern (Gemeinden, Verwaltungsbehörden) und den einzelnen Bürgern. Der Staat und die Länder und die Kommunen sind höher gestuft als die Bürger, die ihnen Steuern bezahlen müssen. Das öffentliche Recht wird auch zwingendes Recht genannt, weil jeder Mensch sich an diese Regeln halten muss. Wenn ein Autofahrer z.B. ein Verkehrsschild beschädigt und es gehört ja zum Staat bzw. den Ländern und den Kommunen, dann gilt für diesen Autofahrer das öffentliche Recht, d.h. er wird mit dem Recht eine gerechte Strafe dafür bekommen (z.B. Bußgeld).
könnt ihr mir noch evtl. tipps über die formulierung und was da noch fehlt sagen??????
ich fände es nett, wenn eine schnelle rückmeldung kommen würde.....
danke schonmals im voraus