• hallo!!

    könnt ihr mir das mal übersetzen?? ich kann den text irgendwie nicht verstehen, sitze schon die ganze zeit daran, aber ich lapier das einfach nicht :(

    BIP/Wirtschaftswachstum:

    Wenn Güter in die Berechnung eingehen, die nicht abgesetzt worden sind, werden sie trotzdem mit dem Preis bewertet, den die abgesetzten Produkte auf dem Markt erzielt haben. Die Gesetzmäßigkeit von Angebot und Nachfrage besagt aber, dass bei einem Angebot, das die Nachfrage übersteigt, die Preise sinken. Ein Absetzen der gelagerten Produkte kann somit mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht zum bisherigen Preis erfolgen, denn sonst wären sie auch zu diesem Preis abgesetzt worden. Der zusätzliche Absatz der Produkte würde also zu einem geringeren Preis geschehen. Entsprechend sind diese Produkte im BIP überbewertet. Somit sollten Analysen, die das BIP nach der heutigen Berechnungsvorschrift zugrunde legen, kritisch betrachtet werden.

  • Zitat von Anonymous

    das ist hier ein hilfe-forum ...


    ... in dem die Leute ihre Freizeit verbringen und keiner zur Hilfe verpflichtet ist!

    Wenn Du Ware über hast kannst Du die nicht mehr zum normalen Preis verkaufen, sondern nur mit einem niedrigeren Preis. Das muss man berücksichtigen, wenn man den BIP beurteilt (zusammengefasst).

    Ich weiß nicht, wer oder was ich bin. Ich weiß nur, dass ich tue, was ich tun muß, nicht mehr und nicht weniger.

    Zitat aus "Gildenhaus Thendara", Dritter Teil, Ende 3. Kapitel

  • vielen dank für deine hilfe.
    ich lasse wirklich keinen meine hausaufgaben machen, ich wollte etwas für die vwl machen und habe aber bei der suche im internet zwar eine seite gefunden, halt nur den einen absatz nicht geschafft eher gesagt nicht verstanden..........

    würdest du mir denn endlich glauben, wenn ich die für meinen referat gefundenen stichpunkte hier aufschreiben würde????

    schau mal:

    Rechtsgeschäfte
    - entstehen durch WE von einer oder mehreren Personen
    z.B. Käufer bietet Möbel für 3.500€ an. Geschäftsfähiger Käufer nimmt durch zusage das Angebot an.
    -> 2 übereinstimmende WE = vertrag kommt zustande...

    -> kann schriftlich
    -> kann mündlich
    ->durch Handlung (Hand heben bei Auktionen)
    -> durch schlüssiges Handeln (Kauf einer Zeitschrift)
    -> ein schweigen kannn auch eine zustimmung bedeuten z.B. "Falschlieferung eines buches"
    Wenn kein Widerspruch erfolgt, ist das Rechtsgeschäft zustande gekommen.
    Als "Nein" bedeutet schweigen wenn z.B. eine Anebotsliste von einem Möbelunternehmen versandt wird und der potentielle Kunde nicht antwortet.

    Einseitige und zweiseitige Rechtsgeschäfte
    Einseitig:
    ->WE einer Person ist erforderlich
    (z.B. Testament muss nicht einer Person zugegangen sein)
    Einseitig und empfangsbedürfig:
    -> Kündigung eines Arbeitsvertrages
    -> Anfechtung (z.B. höhere Miete)
    -> Mahnung (Offene Rechnung)


    also das sind meine stichpunkte, zu bwl, bitte ich wäre dir sehr dankbar, wenn du über meine STICHPUNKTE eine antwort gibst, also eher gesagt eine rückmeldung, damit ich weiß, dass du weißt, dass ich niemandem meine hausaufgaen machen lasse ;)

    bitte ich warte auf eine antwort ;)

  • Nun, eine Antwort sollst Du kriegen, wenn auch nicht die, die Du erhoffst:

    Ich habe schlichtweg keine LUST dazu! Weil mir das nämlich zu viel ist langsam!

    Nur so am Rande, ich kämpfe momentan mit einer schweren Bronchitis, liege die meiste Zeit im Bett (bin diese Woche krank geschrieben). Warum es mich erwischt hat? Weil ich hochgradig überarbeitet bin nach Wochen und Monaten mit Zehn- und Zwölfstundentagen, an denen ich täglich erst zwischen 20 Uhr und 22 Uhr aus der Firma rausgekommen bin, teils auch später (Spitze war Viertel nach ein Uhr nachts). Ich nehme mir zwischendurch immer mal Zeit für ein paar Posts hier, um abzuschalten und weil ich gerne helfe. Aber irgendwann ist meine Kapazität einfach erschöpft!

    Ich weiß nicht, wer oder was ich bin. Ich weiß nur, dass ich tue, was ich tun muß, nicht mehr und nicht weniger.

    Zitat aus "Gildenhaus Thendara", Dritter Teil, Ende 3. Kapitel

  • ich möchte ja auch nicht DIESE Antwort haben, ich will nur deine meinung dazu, naja noch nicht mal diese, ich kann nicht locker in sätzen schreiben, mein lehrer will nämlich immer, dass wir straff zum thema schreiben, aber nicht alles runterschwafeln, ein paar beispiele bringen.... aber ich kann nicht mit meinen eigenen wörtern locker schreiben, wenn ich das nämlich tun würde, meint mein lehrer immer, dass ich das irgendwo abgeschrieben hätte...

    also bald gebe ich es mit bwl auf.... meine arbeit habe ich auch schon wiederbekommen......

    war ne 4+ und was meinst du wieso????? weil ich zu krampfhaft an die sache gegangen wäre........

    deshalb brauche ich tipps und nicht zu bwl..

    bwl kann ich ja...., nur nicht frei formulieren, wenn du mir wenigstens da tipps geben würdest, wäre ich dir mehr als dankbar, als ich es schon bin :-]]]]]

  • *rofl* Tja, ich stand in Deutsch auch immer zwischen drei und vier und habe fünf Semester für meine Diplomarbeit gebraucht - und nicht weil das Thema schwer gewesen wäre!

    Ergo: Falscher Ansprechpartner! :megalacher:

    Ich weiß nicht, wer oder was ich bin. Ich weiß nur, dass ich tue, was ich tun muß, nicht mehr und nicht weniger.

    Zitat aus "Gildenhaus Thendara", Dritter Teil, Ende 3. Kapitel