ich hätte eine Frage:
kann ein Dieb ein Eigentümer einer gestohlenen Sache sein????
ich bräuchte eine schnelle antwort.....
vielen dankschonmal
ich hätte eine Frage:
kann ein Dieb ein Eigentümer einer gestohlenen Sache sein????
ich bräuchte eine schnelle antwort.....
vielen dankschonmal
meiner Meinung nach nicht, da das Wort "Eigentum" ja aus den Wörtern "Eigen" und "Tum" besteht, sprich was einem selbst gehört. Da es aber gestohlen ist, ist es ja nicht sein eigener Besitz. Nicht sein Eigentum! Der Eigentümer ist, der dem es geklaut wurde (wenn er es denn bezahlt hat, geschenkt bekam etc.)
Nein. Er ist zwar Besitzer der gestohlenen Sache, nicht jedoch Eigentümer:
§ 1006 BGB
es sei denn ers handelt sich um versicherungsbetrug
Zitat von sejumaNein. Er ist zwar Besitzer der gestohlenen Sache, nicht jedoch Eigentümer:
§ 1006 BGB
Den Paragraphen weiß ich nicht, aber die Aussage stimmt. Ich formuliere den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum mal frei:
Besitzer = tatsächliche Verfügungsgewalt
In dem Moment, indem ich etwas in die Hand nehme bin ich Besitzer.
Eigentümer = rechtliche Verfügungsgewalt
Ich habe das Recht über etwas zu verfügen, auch wenn ich es grad nicht besitze.
aaber...du darfst dem Einbrecher die die Sachen nicht wieder klauen auch wenn es rechtmäßig dein eigentum ist...zumindest meine ich das mal gehört zu haben
lg^^
aber nur weil DIEBSTAHL strafbar ist! egal wem du was klaust (und egal ob es ihm gehört oder Peter unter der Brücke; AUCH wenn Peter das Ding auch nur geklaut hat) --> Diebstahl!!!