Den Thread lesen! Brauchst Du noch einen Rat?
@Mods
So langsam kann das hier geclosed werden.
Den Thread lesen! Brauchst Du noch einen Rat?
@Mods
So langsam kann das hier geclosed werden.
ich habe den thread gelesen und keine eindeutige antwort gefunden...sorry
habe bereits einmal gezahlt (furchtbar dumm) und jetzt neue jährliche rechnung per email ignoriert. nun post von herrn tank...blabla, das übliche.
komme ich da raus, obwohl ich bereits einmal gezahlt habe?
bin geneigt den unverschämten brief auch zu ignorieren
Elvis,
Ich habe ihn drei Posts über dir geschlossen,
aber Mister mir unbekannt hat ihn wieder geöffnet.
ist das die antwort...an sich? danke für eure hilfe
Hi Leute! Na ja, also mir ist genau dasselbe passiert wie euch. Ich habe mich zwar auf der php2 Seite angemeldet, um llegal runterzuladen, leider überwies ich die 84,00€ schon früher als dieses Schreiben ankam, von wegen Mahnkosten und jegliches. Da kann man wirklich wie ein heisses Eisen werden. Anfangs kam mir auch alles spanisch vor. Trotzdem begann ich den Fehler wie viele andere hier. Mein Frage ist jetzt, was kann ich tun?
dU BIST JA NICHT VOLLJÄHRIG ABER SAG ES DEINEN ÄLTERN ODER SUCH HILFE BEI DER PLOZEI
Hallo Zusammen,
das es hier und auch in anderen Foren immer wieder um die Machenschaften der Schmidtleins geht habe ich mal eine Seite herausgesucht, die euch viele Infos und auch Einzelberatung geben kann.
http://www.schmidtlein-gbr.de.tl
Gruß Johannes
"ÄLTERN UND PLOZEI"
Es steht doch deutlich zu lesen, dass man einen Abonemenntvertrag eingeht, zu 7€/Mt. 7*12 = 84 - so simpel ist das doch.
Außerdem sind auch Minderjährige beschränkt geschäftsfähig - auf jeden Fall schon durch § 100 BGB, für Verpflichtungen in Höhe von 7€/Mt.
Pech für euch, wenn ihr nicht lesen könnt- aber was wollt ihr denn dann eigentlich in einem Forum?
"ÄLTERN UND PLOZEI" - das sagt doch alles, die "PLOZEI" kriegt einen Lachanfall
§ 110 BGB muss es natürlich heißen.
Hey das ganze ist teilweise Spam mit nem Trojaner im Anhang....hat sich jemand wie bei der GEZ nen Spaß erlaubt wenn es über 100€ sind...
Denn ich sollte über 300€ zahlen und war noch nie auf so ner Seite gewesen *lol*
Ich weiß, das Thema nervt manche solangsam,
aber: nur eine kurze Frage:
Soll ich die Rechnung total ignorieren,
oder einen der Beispiel-widerspruchs-Briefe aus dem Internet schicken?
Wie verfahre ich am besten?
Danke jojo
Hi, ich habe ein ähnliches problem, ich habe mich auch angeblich auf sms-heute.com angemeldet und habe auch die erste rechnung dummerweise bezahlt, kann ich jetzt nicht einfach bei der 2. Rechnung nicht bezahlen, normalerweise bin ich ja dazu verpflichtet, aber diese brüder haben ja eh nur mist vor!!:)
Danke schonmal
Hab mal auf die Seite des Anwaltes geschaut. Dort wird ausdrücklich vor der Mail gewarnt und diese distanziert sich davon.
Also löschen und vergessen. Brief auf gar keinen Fall aufmachen - Trojaner!
Ach ja, die im Brief angegebene Seite http://www.forderungseinzug.de ist die echte Hompage des Anwalts - da sieht ihr sofort das Schreiben und die Warnung.
Bin selbst heute darauf reingefallen und echt sauer. Habe auch erst später mitbekommen, daß sich dieser kostenlose "Testzugang" ganz automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnoment verwandelt. Habe denen sofort eine eMail mit einer Widerrufsforderung geschickt und mich nach langer Recherche dabei auch auf das rechtskräftige Urteil des Amtsgericht Münchens gestützt, das besagt, daß solche Veträge null und nichtig sind, wenn nur in der AGB die ganzen detaillierten Zahlungsinformationen enthalten sind, auf der Hauptseite jedoch keine eindeutig sichtbare Angabe der Kosten herrscht bzw. diese einen kostenlosen Anschein vortäuschen soll.
Ich hätte die Mail zwar nicht schreiben müssen weil bei den Typen sowieso die Scheiße gehörig am dampfen ist, was die selbst auch wissen, und die mir ohnehin mit ihren unrechtmäßigen Maschen und Einschüchterungen auch in keinster Weise irgendetwas anhaben können, aber sicher ist sicher.
Die sollten sich lieber das Papier und Geld für ihre lächerlichen Briefe und unhaltbaren Mahnungen sparen, welche die immer sinnlos verschwenden und verschicken. Aber die wissen ganz genau, das mit schwachsinnigen Drohungen der eine oder andere unwissende Verbraucher doch noch die Summe überweisen würde.
Es dauert hoffentlich nicht mehr lange, bis deren billige Abzocker-Seiten vom Netz genommen werden. Passieren kann zwar sowieso nichts, aber es ist trozdem ärgerlich das die damit immer noch ahnungslosen Leuten Geld aus der Tasche ziehen können.
hallo an alle! haben den gleichen brief von der firma andreas & manuel schmidtlein GbR bekommen. was ist das??? was kan ich machen? lg daniela
Hallo
Also... Ich hab dieses gleiche in i-einem anderen Forum ebenfalls schon ma gelesen un werde nun auch mal was Schreiben
1.Diese Schmidtlein Gmbh sind Betrüger
2. Soviel ich weiß soll man die Rechnungen Ignorieren.. weil sie Bestandslos sind... sogesagt ''schweben'', da man ''richitige'' Vertrage nur mit Unterschrift abschließen kann
3.Diese genannte Firma ist nicht die einzige Firma die mit solchen Methoden probiert.. Geld von Personen.. zu bekommen! weiter Firmen davon sind die ''Genealogie (Ahnensforschung)'', IGFight,etc.. ( was ich nun auch gelesen habe ist, das es noch eine Firma gibt, die so ihr Geld versucht zu ''verdienen'' un es ist: Berufswahl! So soll diese Firma heißen...
4.Auf ihrer Homepage der oben aufgeführten Firmen, ist nicht eindeutig auf die Zahlung hingewiesen worden...
5. Ihr werdet Vermutlich oder wahrscheinlich ganz sicher mehrere Warnungen bekommen und auch wahrscheinlich einen Inkassobescheid un von einer Anwaltskanzlei.. MOTTO DORT : ruhe bewahren...
Im grunde... habe ich das Zusammengefasst, was schon feststeht.. aber naja es ist bestimmt hilfreich.. für die,die hier reinplatzen... nichts gegen euch... Meine aussage oben, habe ich hauptsächlich von der Homepage der Verbraucherzentrale!! wenn sonst noch i-was ist, so könnt ihr mich per PN anschreiben... antworte auf ALLE FÄLLE
Logische schlussfolgerung der ganzen Beiträge dieses Threads ist das ihr auf keinen fall Bezahlen sollt!
Ihr könnt nur den Anweisungen der VBZ folgen:
Zitat von ElvisDiese Verbraucherzentralen haben sich bereits mit den Schmidtleins beschäftigt:
http://www.vzbv.de/go/presse/695/5/24/index.html
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/module…p?articleid=460
http://www.verbraucherschutz-forum.de/?show=cMrr
mfg Ma_rC
Habe mich leider Gottes letztes Jahr eingeloggt nach ca. 4 Wochen die Rechnung 84,00€ + Rechnsanwaltkosten war ich auf meine 140 €. Habe natürlich per Post eine Kündigung geschrieben, mit der Bitte um Kündigungsbestätigung. Nix gekommen. Heute schau ich in den Briefkasten nach einem Jahr und wieder 123€ . Was soll das?!? Wenn ich bloß wüsste wo die sich persönlich aufhalten. HABE DIE EIN GLÜCK
WAS MACHE ICH JETZT.
ich bin leider auch mal auf die reingefallen letztes jahr habe auch leider einmal bezahlt jetzt haben sie mir wieder eine rechnung gestellt kann ich die jetzt trotzdem weiterhin ignorieren
Frage in Kategorie: Recht & Justiz - Vertragsrecht
Betreff: hausaufgaben-heute
Einsatz: €20,00
Status: Beantwortet
geschrieben am 19.03.2007 10:30:00
Schönen Guten Tag!
Dummer Weise habe ich im letzten Jahr die Rechnung für das erste Jahr bei hausaufgaben-heute.com beglichen, in der Anahme, dass ich aus diesem Vertrag nicht heraus komme.
Mittlerweile habe ich durch Recherchen erfahren, dass die Praktiken der Schmidtlein GbR alles andere als rechtens sind und ich keinesfalls hätte zahlen müssen.
Ist aber so geschehen und nicht mehr zu ändern.
Nun habe ich gestern die Rechnung für das zweite Jahr erhalten und möchte diese nicht begleichen.
Wenn der Vertag nicht rechtens ist und ich aber gezahlt habe, habe ich dadurch den Vertrag anerkannt und muss ich bezahlen?
Oder sollte ich auf keinen Fall zahlen und abwarten oder reagieren?
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Antwort
Betreff: >hausaufgaben-heute
19.03.2007 11:28:43
von Rechtsanwältin Martina Viehe
http://www.kanzlei-viehe.de Kontaktdaten auf 123recht.net
Heiliger Weg 60, 44135 Dortmund, 0231-43878388, Fax: 0231-24969192
Martina Viehe, Dortmund, beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Zivilrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Miet und Pachtrecht, Strafrecht.
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen nach den von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworten kann:
Ob sich eine Zahlungsverpflichtung für ein weiteres Jahr aus dem geschlossenen Vertrag ergibt bzw. ob sich der Vertrag automatisch verlängert, kann ich ohne die Bedingungen zu kennen, leider nicht sagen.
Ich bin allerdings der Auffassung, dass dies hier sekundär ist.
Mangels genauerer Angaben nehme ich an, dass Sie durch Nutzung eines Internet-Angebotes unwissentlich einen Vertrag geschlossen haben und von dem Erhalt einer Rechnung dann überrascht waren und so eines der vielen "Opfer" der Schmidtlein GbR geworden sind. Die Verbraucherzentralen raten in diesen Fällen mittlerweile, eine Zahlung abzulehnen, da bei den gängig angebotenen Gratis-Angeboten der Schmidtlein GbR nicht deutlich auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnement-Vertrages und die Möglichkeit des Widerrufs hingewiesen wird.
Wenn dies für Sie zutrifft, dann würde ich unabhängig von der durch Sie bereits geleisteten Zahlung mitteilen, dass die erste Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgte, Sie mit sofortiger Wirkung mit dem Hinweis auf die fehlende Deutlichkeit der Kostenpflicht und des Widerrufsrechts vom Vertrag zurücktreten und sich im übrigen die Rückforderung des bereits geleisteten Betrags vorbehalten.
Nach der Erfahrung der Verbraucherzentralen kommen bei Zahlungsverweigerung zwar für eine gewisse Zeit noch Mahnungen, allerdings ist kein Fall bekannt, in dem wirklich ein Mahnverfahren durchgeführt wurde.
So unjuristisch es daher klingt, aber ich würde den Rücktritt erklären, den gezahlten Betrag als Lehrgeld verbuchen und noch kommende Zahlungsaufforderungen einfach ignorieren.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine Rückfrage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Viehe
Rechtsanwältin