Andreas & Manuel Schmidtlein GbR

  • Also ich würde eh nicht zahlen und wenn mir so ein Brief ins Haus flattern würde............
    Hmm ja, dann würde ich mit meinen Kumpelz nen ausflug nach Büttelborn machen.....hehe!
    Ach ja, ich bin schon 40, ich lass mich nicht verarschen!

  • Gute einstellung ;)

    Ich war blind vor Liebe.. nun bin ich blind vor Wut!
    xD xD so ein lustiger spruch!
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    Ich übernehme keine Schuld an dem was ich schreibe! xD

  • Hallo leute,
    also mir geht es nicht anders wie euch seit 1monat schreiben die schmidtleins mich an ich sollte mich bei ihnen angemeldet haben. habe ich aber nicht ich habe weder eine bestädigungs mail noch sonst was bekommen wenn ich mich angemeldet hätte. das iss ja schon mal komisch. dann iss es komisch das man diese menschen weder per fax noch telefonisch erreischt. aber naja ich sage nur zahlt denen gar nix gibt die sache eurem anwalt oder geht zur polizei, habe ich auch gemacht. warte jetzt ab. VLG

  • Reagiere einfach nicht. Richtig ist: Loeschen, Vergessen. Die gehoeren in den Muelleimer. Wenn ihr die Boesen bestrafen wollt, schreib jeden Montag den eine Mail. Das machen jetzt alle Schmidtlein-Tank Opfer. Die suchen zur Zeit bei ihrer Mama Trost.

  • Wilkommen im Club!


    Habe auch eine mail von denen erhalten, wobei ich 84 € zahlen sollte.
    Hab mal gegoogelt und :idea: 100 einträge uber betrug!
    Mitlerweile hab ich schon die 2. Mahnung erhalten und werde nicht antworten und schon gar nicht Zaheln!!!
    Desweiteren habe ich eine Online Anzeige bei der Polizei aufgegeben, und das ist wirklich das beste was man dagegen Tun kann!!!


    Ps: Bloß nicht die e-mail Anhänge mit den Pdf Datein öffnen, da sind Vieren drauf!!! :evil:


    -wenn jemand weiß wo diese Brüder anzutreffen sind: e-mail schicken, dann statten wir zusammen den mal einen Besuch ab den sie nicht so schnell vergessen werden!!! :twisted: :twisted: :twisted:

  • ramfresser, Hallo,

    wie ist das mit der IP bleibt sie gleich oder ändert sie sich immer wieder?
    Ich war bis jetzt der Meinung das es immer die selbe ist o. wie?
    Danke Silke
    :oops:

  • Hallo, ich habe mich neulich auch für Fabrikverkaufsadressen angemeldet, ohne zu wissen, dass ich dafür zahlen muss, auf der anmeldeseite stand zwar schon, dass mann 7 Euro pro Monat zahlen muss, aber ganz unscheinbar und kleingedruckt. Was soll ich machen??? 2x84 Euro sind viel Geld!!!

  • Vorher auch das Kleingedruckte lesen.
    Früh übt sich, was ein Computerexperte werden will, aber jetzt ist es zu spät.

  • Zitat


    Hallo, ich habe mich neulich auch für Fabrikverkaufsadressen angemeldet, ohne zu wissen, dass ich dafür zahlen muss, auf der anmeldeseite stand zwar schon, dass mann 7 Euro pro Monat zahlen muss, aber ganz unscheinbar und kleingedruckt. Was soll ich machen??? 2x84 Euro sind viel Geld!!!

    Google mal unter "MCNeubert". Der Mann ist Anwalt und rät ausnahmslos allen Geschädigten auf keinen Fall zu zahlen. Widersprüche werden wohl nicht viel bringen, also alle Rechnungen und Mahnungen ignorieren. Nur gerichtliche Mahnbescheide müssen ernst genommen werden, aber soweit ist es bisher noch nie gekommen.

  • Hallo, auch unsere Tochter wurde mit dieser Mail zur Zahlung aufgefordert. Ich kann euch Kids/Jugendlichen nur dringend anraten, euch mit dieser Sache an eure Eltern zu wenden. Die wissen besser, wie man einen Widerspruch formuliert und wie man sich in so einem Fall verhält. Es gibt zwar vielleicht etwas Stunk in der Bude - wie bei uns - aber wenn man sich dann mit der Sache befasst und u. a. hier liest, dass diese Firma kein unbeschriebenes Blatt ist, verraucht der Ärger dann wieder. Aber lasst die Sache nicht unbeantwortet und droht mit Anzeige und - auf gar keinen Fall zahlen!!! Macht diese Sache bekannt unter euren Freunden, damit sie bescheid wissen.

  • Unsere 13-jährige Tochter hat auch eine Rechnung von diesen Leuten erhalten und war völlig in Tränen aufgelöst. Nun basteln wir gerade an einem Schreiben. Gibt es da nicht vielleicht bereits ein nettes Musterschreiben mit den entsprechenden Paragraphen, 107, 108 BGB....... und welche auch sonst noch in Frage kommen mögen?
    Gruß

  • mit 13 ise minderjährig und darf noch gar keine geschäfte abschließen.
    glaub da kannst denen sogar "drohen" weil se des net kontrolliert haben.

    hat bei mir jedenfalls mal n großer i-net anbieter versucht als ich noch 15 war,
    der hat dann ziemlich schnell die forderungen zurückgezogen

  • Hi,
    das Töchterchen hat ein falsches Geburtsjahr angegeben, allerdings nur, weil sie neugierig auf die Seite geworden war. Es war nicht ersichtlich, dass es sich um eine kostenpflichtige Seite handelt (genealogie). Hab' mich nun bereits quer durch das Internet gelesen und bereits eckige Augen. Da gibt es eine Flut von Hinweisen auf die Burschen, insbesondere immer wieder der Rat, nicht zu zahlen, auch für Volljährige. Nur dachte ich, es könnte ja sein, dass jemand bereits ein schlagkräftiges Schreiben formuliert hat, damit die gleich Ruhe geben. Vielleicht kommt ja noch jemand mit einem Vorschlag.
    Gruß

  • Hallo, da gibt es ein Schreiben, hab ich beim Stöbern gefunden, weil auch in diese falle getappt.

    Absender
    + Adresse

    Einschreiben mit Rückschein
    Anbieter
    + Adresse
    Ort und Datum

    Ihre unberechtigte Forderung – „Rechnungs-Nr./ Kunden-Nr. …………“

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit Schreiben vom .......................... machen Sie einen Betrag in Höhe von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.

    Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen - Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.
    Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.

    Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung.

    Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.

    Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.

    Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.

    Mit freundlichen Grüßen


    (Unterschrift)

  • Hallo ich bin es noch mal, das da oben war ein Schreiben, für Volljährige, das Folgende ist für Minderjährige. Ich hoffe damit ist viel geholfen!!! Am besten würde ich ein E-mail verfassen, und diese um die Welt schicken!!! Hier der Musterbrief-Brief:

    Absender + Adresse

    Einschreiben mit Rückschein
    Anbieter
    + Adresse
    Ort und Datum

    Ihre unberechtigte Forderung – „Rechnungs-Nr./ Kunden-Nr. …………“

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit Schreiben vom .......................... machen Sie einen Betrag in Höhe von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich/meinen Sohn/meine Tochter (entsprechende Alternative bitte auswählen) geltend.

    Der angeblich mit Ihnen bestehende Vertrag wurde von meinem minderjährigen Sohn/ meiner minderjährigen Tochter abgeschlossen. Ich habe nicht in einen Vertragsabschluss eingewilligt, noch genehmige ich einen solchen Vertrag nachträglich.
    Auch ist § 110 BGB, der so genannte Taschengeldparagraph, nicht anwendbar, da dieser sich nur auf Bargeschäfte bezieht und nur solche Geschäfte erfasst, für die das Taschengeld normalerweise zur Verfügung gestellt wird. Hierzu zählt nicht die hier von Ihnen geltend gemachte unberechtigte Forderung. Zudem liegt keine Verletzung der Aufsichtspflicht vor.

    Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Mein Sohn / Tochter hat diesen nicht bemerkt. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung.

    Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.

    Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.

    Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.

    Mit freundlichen Grüßen


    (Unterschrift)


    Übrigens, beide Briefe habe ich aus der Internetseite der Verbraucherzentrale RlPf.

  • Hallo,
    herzlichen Dank für die Mühe bzgl. der Schreiben. Inzwischen habe ich ähnliche Schreiben (oder besser Textbausteine) inkl. der dazugehörigen Pragraphen gefunden. Entsprechendes Schreiben haben die Herrschaften nun per mail bekommen. Solange die sich lediglich per mail melden, werde ich mir auch nicht die Mühe machen, ein derartiges Schreiben per Einschreiben zu versenden. Allein die Minderjährigkeit meiner Tochter sollte die Aussichtslosigkeit ihrer Forderungen erkennen lassen. Mal sehen!
    Gruß

  • navaloma,

    Hallo Novaloma, könntest du die Schreiben, die du gefunden hast veröffentlichen?
    Bitte!!!

    Danke. MfG

    Larissa R.

  • Hallo,
    siehe unten die Textbausteine, aus denen man sich sein individuelles Anschreiben, je nach Bedarf, zusammenstellen kann. Sowohl geeignet für geschädigte Minderjährige als auch für Volljährige.
    Liebe Grüße

    Vertretbar Weblawg
    Rechtliches & Tatsächliches
    Textbaustein Abo-Falle & Vertrag mit Minderjährigen
    Bei verbraucherrechtliches … (Stichwort: Abo-Fallen) gibt es eine sehr schöne FAQ samt Liste potentieller Abo-Fallen-Aufsteller (meint: Internetseiten von Firmen, die derartige Geschäftsmodelle für sich nutzen oder genutzt haben).

    Da nicht nur an der Uni von den Studierenden gefragt hat (natürlich nur, weil ein Verwandter/Bekannter/Kind was wissen wollte), sondern auch per E-Mail immer wieder entsprechende Anfragen eintrudeln, hier einige Textbausteine für Anschreiben, ergänzt um die Variante “Vertrag mit Minderjährigen”. Falls das nicht hilft: ein nahezu wortgleiches Schreiben vom Anwalt beendet den Spuk zumeist. Natürlich wird das häufig nicht oder nur unwesentlich billiger als die Forderung aus dem ungewollten Vertrag. Viele Betroffene (respektive deren Eltern) zahlen aber nun einmal lieber den Anwalt als dass sie das Geld dem Anbieter in den Rachen werfen.


    Textbaustein Abo-Falle


    Zu Ihrer [Rechnung/Mahnung/Anwaltsschreiben] vom [DATUM] stelle ich fest:

    1.

    Mein/e [Tochter/Sohn] ist minderjährig.

    Selbst wenn es also mein/e [Tochter/Sohn] gewesen sein sollte, die sich am [DATUM] auf [INTERNETSEITE] unter der von Ihnen genannten IP angemeldet hat, wäre ein Vertrag mit [ihm/ihr] wegen § 107, 108 BGB unwirksam; [meine/unsere] Einwilligung als gesetzliche Vertreter lag zu keinem Zeitpunkt vor. Auch § 110 BGB („Taschengeldparagraf“) hilft hier nicht weiter, da mein/e [Tochter/Sohn] noch keinerlei Leistungen iSd Vorschrift bewirkt hat.

    Es wäre also bereits wegen der Minderjährigkeit [meiner Tochter/meines Sohns] kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.

    2.

    Ihnen ist bestens bekannt, dass die versteckten Preisinformationen (Stichwort: “Abo-Falle”) nicht den gesetzlichen Vorgaben genügen.

    [Meine Tochter/mein Sohn] wäre also ([ihre/seine] unbeschränkte Geschäftsfähigkeit einmal unterstellt) vor Vertragsschluss weder über das Zustandekommen eines Abo-Vertrags noch über die Dauer des Vertrags, die Höhe der monatlichen Entgelte sowie die Vorauszahlungspflicht für zwölf Monate informiert gewesen.

    Ein Vertragsschluss würde deshalb auch an der fehlenden Einigung über wesentliche Vertragsbestandteile scheitern, hier insbesondere das von [meiner Tochter/meinem Sohn] zu zahlende Entgelt und das Eingehen eines Dauerschuldverhältnisses.

    3. [nur im Bedarfsfall]

    Unabhängig davon, dass ein Vertrag überhaupt nicht zustande gekommen ist, erhebe ich gegen jedwede gegen [meine Tochter/meinen Sohn] gerichtete Forderung die Arglisteinrede nach § 853 BGB.

    Sie täuschen auf der Internetseite [INTERNETSEITE] Ihre tatsächlichen und potentiellen Kunden vorsätzlich über das unter [INTERNETSEITE] vorzufindende Dienstleistungsangebot. Anstatt dem Kunden tatsächlich [SONGTEXTE/HAUSARBEITEN/ETC] zur Verfügung zu stellen, wird ihm lediglich “Alles zum Thema [EINSETZEN]” mitgeteilt. Was sich dahinter verbirgt, dürfte Ihnen bestens bekannt sein, sodass ich an dieser Stelle auf weitere Ausführungen verzichte.

    Ihr Verhalten erfüllt damit den Tatbestand einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung iSv § 826 BGB, ggf. auch des (versuchten) Betrugs iSv § 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 StGB, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bedroht ist. Die Voraussetzungen der Arglisteinrede sind also ohne weiteres gegeben.

    4. [nur im Bedarfsfall]

    Hiermit widerrufe ich namens [meiner Tochter/meines Sohns] einen etwaig mit Ihnen zustande gekommenen Vertrag.

    Bei sog. Fernabsatzverträgen steht [meiner Tocher/meinem Sohn] als Verbraucher ein Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 ff. BGB zu. Die Widerrufsfrist beginnt erst mit einer Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform (§ 126b BGB). Eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung ist nie erteilt worden, sodass der Widerruf nicht durch Fristablauf ausgeschlossen ist.

    Das Widerrufsrecht ist auch nicht gemäß § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB erloschen. [Meine Tochter/mein Sohn] hat die von Ihnen beworbene Dienstleistung nicht in Anspruch genommen.

    5.

    Vorsorglich und ausschließlich zur Vermeidung weiterer überflüssiger Diskussionen erkläre ich hiermit die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung [meiner Tochter/meines Sohns] wegen arglistiger Täuschung nach § 123 Abs. 1 BGB (zur Begründung siehe schon oben unter 2.), hilfsweise auch wegen Erklärungsirrtums nach § 119 Abs. 1 BGB und/oder Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der von Ihnen angebotenen “Dienstleistung” nach § 119 Abs. 2 BGB.

    Höchst hilfsweise kündige ich zugleich einen etwaigen Vertrag außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nach § 314 Abs. 1 BGB; eine vorherige Abmahnung war angesichts der geschilderten Umstände entbehrlich.

    Aus den Ausführungen oben ergibt sich unzweifelhaft, dass keinerlei Ansprüche Ihrerseits gegen [meine Tochter/meinen Sohn] bestehen.

    Ich fordere Sie deshalb auf, bis spätestens zum [DATUM] zu erklären, dass Ihrerseits keinerlei Ansprüche gegenüber [meiner Tochter/meinem Sohn] aus dem oben geschilderten Sachverhalt bestehen.

    Mit freundlichen Grüßen […]

  • Hallo leute hab genau den gleichen brief un die spaten müsst ihr nur ignorieren ich bin erst elf hab die seite zwar schon mal gesehn aber angemeldet ^^so blöd sind selbst elf jährige nicht also einfach IGNORIEREN 123Euro ich glaub denen hackts :smilie101: :flipa: :fluch: :!:[/b]