Andreas & Manuel Schmidtlein GbR

  • hey, hab heut auch ne email erhalten, hab mir erst sorgen gemacht. aber als ich n bisschen geforscht hab nicht mehr.
    bin auch nicht angesprochen. sondern "sehr geehrter kunde" ... gehts noch?? email war auch nicht an mich adressiert, wie machen die das?
    lohnt sich klagen, das bringt doch nur stress!
    513 €, na klar!

    hier die mail:

    Anwaltskanzlei Tank
    RA Olaf Tank
    Rheiner Landstraße 197 49078 Osnabrück

    Aktenzeichen: 603481/03
    Osnabrück, den 31.04.2007

    Bitte geben Sie Ihr Aktenzeichen bei jeglichem Schriftverkehr und Zahlungen immer an.

    Sehr geehrte Kunde,

    hiermit zeige ich die Interessenvertretung der Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR, Vor der Hube 3, D 64572 Büttelborn an. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Meine Mandantschaft macht gegen Sie folgende Forderung geltend:

    Rechnung vom 15,08,2006 aus Dienstleistungsvertrag mit der Rechnungsnummer R286530 für die Anmeldung vom 29,07,2006 um 14:33 Uhr auf der Internetseite P2P-heute.com mit folgender Anmelde-IP: 217.608.850.20.

    Sie schulden meiner Mandantschaft daher 206,00 EUR. Da Sie sich in Verzug befinden, sind Sie gegenüber meiner Mandantschaft verpflichtet, die durch meine Tätigkeit entstandenen Gebühren zu erstatten.

    Das Originalrechnung finden Sie im Anhang als signierte PDF Datei.
    Bitte behalten Sie das Original Rechnung unbedingt für Ihre Unterlagen.

    Liquidation:

    1,3 Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV 300,50 EUR

    Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV 3,50 EUR

    Gesamtsumme 221,00 EUR


    Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag beläuft sich somit auf 513,00 EUR.

    Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag, innerhalb einer Frist von 10 Tagen, also bis zum

    09.04.2007 (hier eingehend)

    auszugleichen. Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf das unten angegebene Konto. Sollte der Gesamtbetrag nicht fristgerecht eingehen, werde ich meiner Mandantschaft empfehlen, die Forderung ohne weitere außergerichtliche Ankündigung, gerichtlich geltend zu machen, wodurch weitere Kosten zu Ihren Lasten entstehen.

    Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die bereits ergangenen Urteile verweisen, welche Sie auf der Internetseite http://www.forderungseinzug.de einsehen können.

    Bei der Anmeldung auf oben genannter Internetseite wurde die zu diesem Zeitpunkt übermittelte IP-Adresse gespeichert. Die IP-Adresse ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden, im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung, die Identifikation des PC's, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.

    Als weitere Sicherheitsinstanz ist auf oben genannter Internetseite das Geburtsdatum des Users eingegeben worden. Sollte sich bei einer weiteren überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen. In diesem Fall hätte sich eine gegebenenfalls minderjährige Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier behalte ich mir im Namen meiner Mandantschaft die Erstattung einer Strafanzeige vor. Die dabei anfallenden Kosten und Auslagen sind gegebenenfalls gegen Sie geltend zu machen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Olaf Tank
    Rechtsanwalt

    Anwaltskanzlei Tank
    RA Olaf Tank
    Postfach 6251
    49078 Osnabrück
    Tel: 0541-34 97 70-0
    Fax: 0541-34 97 70-77
    anwalt@forderungseinzug.de

    Bankverbindung Ausland: Postbank Hannover IBAN DE06 2501 0030 0077 6673 07, BIC: PBNKDEFF

    Bankverbindung Deutschland: Postbank Hannover Kontonummer: 77 667 307, BLZ 250 100 30

    Bitte geben Sie als Zahlungsempfänger unbedingt RA Olaf Tank an und Ihr Aktenzeichen als Verwendungszweck.

  • bei mir hat sich die gleiche Firma gemeldet bekomm in letzter Zeit andauernd solche Mails, allerdings waren es bei mir 608€, vielleicht liegts am anbieter bekomme die mails dieser art nur an die eine adresse geschickt

  • Lizzard,

    Habe heute per Post ein Schreiben von dem RA Tank bekommen, hatte mich damals auf lehrstellen-heute angemeldet aber dachte ich nehm an nem Gewinnspiel teil. Habe einmal gezahlt und die zweite Rechnung nicht beachtet.Habe zwischenzeitlich auch meine Email Adresse gewechselt so das ich für die nur noch per Post zu erreichen bin.Was soll ich nun tun? Gar nichts? Oder einen RA einschalten? Habe halt keine Lust das hier mal ein Vollstreckungsbescheid per Post kommt.Danke für eure Antworten. Gruß Verena

  • Nichts tun, oder Rechtsanwalt einschalten. Obwohl du kaum noch dein Geld zurückbekommen wirst. Du könntest dich der Sammelklage gegen Tank anschließen. Allerdings schätze ich eher, das ist alles vergebene Liebesmüh. Kann dir leider auch keine detaillierteren oder professionelleren Infos zum Thema geben.

    Sometimes you have a programming problem and it seems like the best solution is to use regular expressions; now you have two problems.

  • HI:ich bin ein Rindvieh,hab das angeklickt, wollte unter vornamen-heute. com nurmal reinschaun, und promt kam am 11.04.2007 ne Zahlungsaufforderung über 84.- Euro Jährliche Zahlung und das für 24 Monate is doch Wucher für keine Gegenleistung. (zugleich im Radio die Trojaner Meldung) hab alles gelöscht.und den Schrott in den Spamfilter.hab denen geschrieben weiteren Schriftverkehr nur per Briefbost. :( den Vertrag hatte ich am 23.03.07 per Mail erhalten und nicht reagiert. keinen Wideruf abgeschickt.komm ich da wieder rauß?

  • Achtung ich pack meine BGB-Kenntnisse aus:

    Selbst wenn du diese Zahlungsaufforderung ernst nehmen müsstest (was du nicht musst, denn die Domain gehört auch zu den Schmidleins), wäre sie nicht rechtskräftig.

    Alle Paragraphen beziehen sich auf das BGB:
    Es ist zu keinem Kaufvertrag nach §433 gekommen, da die Kombination Antrag (§145) und Annahme (§147) nicht zustande gekommen ist. (kein offensichtlicher Antrag, und daher keine Annahme) Stillschweigende Annahme eines Antrags ist hier wohl auch auszuschließen. Da die Email nur eine Zahlungsaufforderung ist, stellt sie keine Vertragsgrundlage dar, sondern ist lediglich das Ergebnis eines vermeindlich zustande gekommenen Vertrages, und folglich nichtig von Anfang an. Zusätzlich kannst du eine Abmahnung herbeiführen, sofern nicht die seit 1.1.2007 geltenden Angaben bei geschäftlichen Emails in der Zahlungsaufforderung zu finden war. Falls du Minderjährig und/oder beschränkt Geschäftsfähig nach §106 bist, oder sogar Geschäftsunfähig nach §104 ist dein Vertrag, sofern du ihn überhaupt geschlossen hättest, schwebend unwirksam nach §108 (1) da deine Eltern nicht nach §182 oder §184 eingewilligt haben. Fällst du unter den §104, kannst du nichtmal ein Geschäft abschließen, und der Vertrag ist nichtig von Anfang an.


    Sooooo. Sorry dass ich das jetzt posten musste, das ist sicher trocknes Rechtsgerede, aber vielleicht hilfts dem ein oder anderen Minderjährigen, wenn er meint, dass er Opfer einer solchen Attacke aus dem Netz wurde.

    Grüße,
    LizZard

    PS.: Dies ist keine verbindliche Rechtsauskunft!

    Sometimes you have a programming problem and it seems like the best solution is to use regular expressions; now you have two problems.

  • Danke. aber das Rindvieh ist schon 71 Jahre alt und Predigt immer wieder kleingedrucktes lesen. deshalb das Rindvieh.

  • :D wie geil ist das den!!!!Die Gebrüder Grim...


    Da kann ich nur lachen über die :oops: :oops: :lol: :lol: :lol:

    Ich kann dazu nur sagen,zum Spaß anmelden,wenn eine Rechnumg kommt auslachen :D

  • Von solchen Emailrechnungen ohne eindeutige Anmeldung zu einem Dienst deinerseits brauchst du dich trotzdem keinerlei Einschüchtern lassen. Selbst WENN du wirklich einem Vertrag zugestimmt hättest, gibt es noch das gute alte Widerrufsrecht ;)

    Sometimes you have a programming problem and it seems like the best solution is to use regular expressions; now you have two problems.

  • Zitat von Anonymous

    mal schaun.wie gesagt nur noch per Briefpost.

    Wie lange gild das widerruf`srecht?

  • Gast,
    Hallo...
    Ich habe jetzt (20.04.2007) genau das Gleiche bekommen!
    Wie ist dein Fall ausgegangen??
    LG
    Anbei Email Adresse zum zurückschreiben:
    kim.roder@web.de

    DANKE!!!

  • Widerrufsrecht ist gesetzlich auf 14 Tage nach Erhalt der Dienstleistung (in diesem Fall) begrenzt, meines Wissens.

    Sometimes you have a programming problem and it seems like the best solution is to use regular expressions; now you have two problems.

  • der fall lauft noch is gerade am Anfang.hab nochmal genau überlegt,am 23.03 2007 war ein anderes Logo auf Vorname.heute.com und nicht das jetzige( Baby vornamen)auch das kleingedruckte war nicht so ins Auge gefallen.wie beim jetzigen Logo.wäre mir aufgefallen.Gruß kugelblitz

  • ich habe mich bei p2p angemeldet. ursprünglich wollte ich nur ein programm runterladen. über google bin ich dann aber da gelandet. ich habe mir nichts weiter bei der anmeldung gedacht, da man das ja ständig irgendwo muss. dumm, wie ich bin, hab ich die kosten übersehen. drei tage später kam ne mail dass ich 82.60€ überweisen soll. ich hab von meinem widerrufsrecht gebrauch gemacht, allerdings steht auf der seite dass dieses nach einer dienstleistung verfällt. ich habe besagtes programm geladen (bekommt man überall kostenlos un ohne anmeldung). gilt das jetzt als dienstleistung?? gestern kam eine mahnung un in der drohen sie mit dem anwalt, wenn ich das geld nich überweise. wie soll ich mich jetzt verhalten?

  • ignorieren.

    Sometimes you have a programming problem and it seems like the best solution is to use regular expressions; now you have two problems.

  • Für Alle, die hier posten:

    NICHT ZAHLEN !!!!!!!

    Sofort zur Kriminalpolizei gehen und Betrugsanzeige stellen und zugleich Strafanzeige stellen.

    Cool bleiben, weil, es ist definitiv eine betrügerische Erschleichung.
    Ihr habt gar nichts zu befürchten - nur wer zahlt, ist der Dumme - nicht aber die Zahlungsverweigerer und die Anzeigenerstatter.


    Ja, die Schmidtlein GbR ist bekannt für betrügerische Vorgehensweisen.
    Auch der RA Tank ist ein Bestandteil dieser Machenschaften.

    (Gerne können Tank und die Schmidtlein´s mich für die hier geäußerte Meinung (ich weise darauf hin, dass in Deutschland die Meinungsfreiheit besteht) verklagen - ich warte nur darauf, weil ich dadurch endlich einen Grund zur Gegenklage bzgl. der Vorgehensweise der Herren vorliegen habe.

    Ja, meine Herren Schmidtlein und Tank, das ist eine ernstgemeinte Aufforderung (ach ja, Sie sind ja zu feige, diese Klage einzureichen, weil Sie hierdurch einen Prozess verlieren würden - ich vergaß) :(

    TV-Sendungen haben darüber berichtet.
    Verbraucherzentralen sind schon lange aufmerksam geworden und berichten stets über die ******* (oh sorry, wollte ich doch "Gebrüder" - statt "*********" schreiben. Habe nur mein Radiergummi verlegt, und kann somit meine vorherige Verschreibe nicht wegradieren :)

    Anzeigen gegen die Schmidtlein GbR bestehen und die Staatsanwaltschften ermitteln.

    Nun aber los, verklagen Sie doch mal die vielen "angeblichen Kunden der Schmidtlein GbR". Würde mich freuen, Sie mal wieder im TV zu sehen (habe mich in Sie verliebt :) und vielleicht erhalten Sie dann ja wieder das "FASS OHNE BODEN", wie schon einmal, von einem bekannten TV-Sender.

    Ups, argumentieren Sie nun wieder einmal mit der Begründung: "Ihre IP-Adresse haben wir gespeichert" ? - Nein, diesmal nicht? wundert mich - aber um Ihnen die Recherche zu erleichtern, gebe ich Ihnen diese bekannt: 0900.336.336.12

    Freue mich auf die Klage.

    Hoffe, dass viele betroffene Konsumenten eine Anzeige bei ihrem Gericht (Amtsgericht) gegen die Schmidtlein GbR und aber auch gegen den Herrn RA Tank erstatten.

    Ihr "Freund"