Problem mit Namensrechten

  • Hoi !

    Also ich hab da etz ein kleines Problem. Und zwar haben mir vor einigen Jahren
    meine Kumpels den Namen devil-driver gegeben (aufgrund meiner Fahrweise).
    Mittlerweile hat sich des so eingeprägt und ich hab mir vor ca 4 Jahren auch
    die Domain http://www.devil-driver.de gesichert...

    Die ganze zeit war nix, jetzt hab ich nen GB-Eintrag wo drinsteht ich solle mir
    einen neuen Suchen (autor ein Motorradclub "Devil-Driver" aus sowieso).

    Meines wissens kann ich doch den Namen behalten,
    solange die ihn nicht irgendwie geschützt haben, oder ?
    Kann ich des irgendwo nachprüfen ?

    *thx*

  • Solange der Name nicht geschützt ist, kannst du ihn frei verwenden. Lass dir wenn dann von denen einen Nachweis zukommen, dass die den Namen geschützt haben.
    Ein Check ob ein Name bereits rechtlich geschützt ist, ist meines Wissens ziemlich teuer.
    Aber selbst wenn die den Namen geschützt haben, so ist die Domain deine... Wenn man könnte, könnte man sich auch http://www.bmw.de sichern, und BMW kann nichts machen, auch wenn sie den Namen rechtlich natürlich geschützt haben.

    Sometimes you have a programming problem and it seems like the best solution is to use regular expressions; now you have two problems.

  • darum gehts au gar nich, wie deren adresse ist
    wahrscheinlich sind die nur ein verein und haben sich das nicht den namen eintragen lassen.
    solange die domain noch frei ist (bzw damals war ) kannst du diese auch benutzen, solange es halt nicht die gleiche bedeutung hat.
    zB http://www.bmw.de -> berliner münzwerke oder so, dann sollte man rechtlich auf der sicheren seite sein
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    dies ist lediglich meine unbedeutende meinung und ist keine rechtebelehrung

    Sei immer du selbst. Außer du kannst Batman sein. Sei immer Batman!

  • solange nichts geschützt ist, kannst du machen was du willst... hatte sowas auch schon... lass dir deren aktenrolle geben... wenn die keine haben, ists auch nicht geschützt... und dann gibt es noch bereiche für die man das schützen kann... wenn die das z.B. für textildruck geschützt haben aber nicht für internet medien, dann haben die pech gehabt....

  • Dazu eine kleine Anekdote, die bestätigen sollte, dass sie Dir Deine Domain bestimmt nicht streitig machen können:

    Es gibt die Domain http://www.baypol.de. Domaininhaber und Betreiber ist aber nicht die Bayrische Polizei sondern Privatpersonen, die darauf auch Informationen bzgl. der Bayrischen Polizei ins Netz stellen. Klar, dass den lieben Beamten diese HP nicht so unbedingt behagt, da es eben keine offiziellen Infos sind. Nur tun können sie dagegen wenig bis gar nichts... :wink:

    Ich weiß nicht, wer oder was ich bin. Ich weiß nur, dass ich tue, was ich tun muß, nicht mehr und nicht weniger.

    Zitat aus "Gildenhaus Thendara", Dritter Teil, Ende 3. Kapitel

  • --> EDIT: ACHTUNG! Wenn du dich nur für den Thread interessierst bitte nur die letzten zwei Absätze lesen. Hatte Schreibdurchfall

    omg die sehen ja grässlich aus :D pass bloss auf, dass die nicht plötzlich alle bei dir auftauchen und dich zwingen wollen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben.

    Im Übrigen glaube ich nicht, dass es so einfach ist zu sagen, dass sie kein "Recht" auf die Domain haben. Denn, wenn ich auch eine Anekdote einbringen darf, es hat auch einmal einer die Domain torino2006.com für sich registriert und musste diese dann an die Olympische Kommission XY abgeben. Mit der einfachen Begründung dass das Format Englischer-Ortsname + Jahr + .com immer für die entsprechenden olympischen Spiele gewählt wird. Also praktisch schon Gewohnheitsrecht. Der Typ hatte keine Chance.

    Ortsnamen sind auch ein klassisches Beispiel. In der Schweiz gibt es einen Herrn Steg, der eine Firma mit dem Namen Steg PC hat. Diese Firma betreibt einen der grössten und erfolgreichsten Computer-Online-Shops der Schweiz unter der Domain steg.ch. Leider gibt es aber auch einen Ort der Steg heisst. Dieser hat geklagt und gewonnen. Jetzt ist auf steg.ch die potthässliche Webpage eines 2000-Seelen-Dorfes zu sehen. In anderen Fällen wurden Domains mit dem Namen von weitaus grösseren und bedeutenderen Städten leuten zugesprochen, welche nicht einmal deren Namen tragen.

    Auch haben sich beispielsweise Herr Shell und Herr Krupp Domains gesichert. Obwohl die Domains nichts Anderes als deren Namen enthielt, wurden sie den entsprechenden Firmen zugesprochen. Sogar Tippfehlerdomains können, obwohl in fast allen Fällen nicht "geschützt", eingeklagt werden (xbox360com.com, cacocola.com, mikrosoft.com, etc.)

    Von diesen und ähnlichen Beispielen gibt es sehr viele (die Story von mikerowesoft.com kennen hier ja bestimmt einige :D). Meines wissens muss eine Marke nicht speziell geschützt werden, damit man das Recht darauf hat.

    Lange Rede kurzer Sinn: Wenn der Fall nicht Sonnenklar ist, ist es im Normalfall Sache des Richters und wahrscheinlich gibt es keine andere Rubrik von Gerichtsurteilen wo unterschiedlicher entschieden wurde als bei Domains.

    Vorwiegend spielen drei Faktoren eine Rolle:

    1. Offiziell eingetragen und geschützt oder eben nicht
    2. Wer war erster mit der Marke / Name
    3. Wer war erster mit der Registrierung der Domain
    4. Wer ist wichtiger

    Im Falle devil-driver.com war der Verein zwar Erster mit dem Namen, allerdings hast du Jahre Vorsprung mit der Domain (Gewohnheitsrecht?). Um die Frage der "wichtigkeit" lässt sich streiten. Ob jemand der die Domain seit Jahren erfolgreich betreibt oder ein 20-Köpfiger Verein. Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass die irgend eine Chance haben, diese Domain zu bekommen. Sie scheinen sich auch nicht besonders Hoffnung zu machen und es auch nicht sehr ernst zu nehmen, wenn sie sich einen Monat vorher die andere Domain registrieren ohne dich zu kontaktieren. Zumal der Verein noch nicht einmal im Handelsregister eingetragen ist (ich weiss allerdings nicht genau, wie dies mit der Registrierung in Deutschland gehandhabt wird).

    Korrigiert mich bitte, wenn ich mich irre

  • Zitat von Sojo

    Zumal der Verein noch nicht einmal im Handelsregister eingetragen ist

    Wieso sollte so ein Motorradclub sich auch ins Handelsregister eintragen lassen??? Ich glaube du meintest wohl eher Vereinsregister, also dass sie ein eingetragener Verein (e.V.) sind. Für mich macht das auf alle Fälle nicht so viel Sinn mit einer Eintragung ins HR

    Man muss nicht verrückt sein um mit mir befreundet zu sein...
    ABER es hilft!!!

  • glaub er meinte wirklich VR nicht HR. kostet allerdings ne menge geld
    sich dort einzutragen und is mit ziemlich vielen pflichten verbunden
    (z.b. protokoll usw).... wollten wir mit unserem club a mal machen.

    aber is jetzt n anderes thema...

  • Zitat von driver

    glaub er meinte wirklich VR nicht HR.

    Ja wahrscheinlich meinte ich das :) In der Schweiz lassen sich Vereine oftmals auch ins Handelsregister eintragen. So etwas wie ein Vereinsregister gibt es nicht (glaube ich jedenfalls). Deshalb sprach ich vom Handelsregister. Dann weiss ich allerdings auch nicht, ob sie eingetragen sind oder nicht,

    Zitat von driver

    kostet allerdings ne menge geld sich dort einzutragen und is mit ziemlich vielen pflichten verbunden (z.b. protokoll usw)....

    aber wenn dies wirklich so viel Kostet und mit so vielen Pflichten verbunden ist, wird es kaum der fall sein, und dann wäre ihr name auch nirgendwo "offiziell" registriert, nehme ich an.

  • Ich denke: nicht umsonst wurden in der Vergangenheit Domains von Privatpersonen gesichert, damit die großen Firmen blechen müssen, um z.B. "http://www.bmw.de" zu bekommen. Und wer weiß, ob der Gästebuch-Eintrag wirklich von der Firma ist. Es gibt viele Idioten, die sich da einen Spaß erlauben wollen.