Hilfe frage

  • Hallo.

    Ich hätte da ein Problem.

    Und zwar habe ich von eienr anderen Seite, ein Bild auf meinen Rechner kopiert. Ich habe es verkleinert, per ACD komplett anderes koloriert und mit Paint noch etwas verändert.

    Danach habe ich es auf meiner Seite eingebunden. Als mich ein User darauf aufmerksam gemacht hat, dass ds Bilderklau ist, habe ich es sofort entfernt. Insgesamt war das Bild aber nur etwa 5-10 min auf meiner Seite.

    Allerdings möchte der Webmaster der anderen Seite nun zu seinem Anwalt gehen deswegen.

    Was noch zu sagen wäre: Ich habe vor einiger Zeit mal eine Art Hilfeforum gefunden. Dort habe ich einem User eine PN geschickt. Dieser meinte, dass, wenn ich Texte und Bidler so stark verändere, das o.k. gehen würde. Strafmündig bin ich noch nicht.

    Nun meine Frage: Was kann mir schlimmstenfalls passieren?

    MfG und danke im Voraus

  • Wenn du es nur 10 min auf deiner hp hattest, wie konnte derjenige so schnell raus finden dass du es online gestellt hast?? Das netz iss ja schon ziemlich groß :wink: .
    Die andere seite ist halt wenn du sein bild nimmst, es schwarzweiß machst, spiegelst usw, wird dir glaub ich nix bringen, da derjenige das copyright auf das bild hat...

    Was strafe betrifft keine ahnung, aber da du ja noch nicht strafmündig bist wirds wenn dann net so schlimm ausfallen... Hausarest von den eltern oder so :lol: .

    Kleiner tipp: Viele drohen erst mal gleich mit dem anwalt, weil die leute die bilder dann schneller aus dem netz nehmen :wink: . Das wirkt immer :D

  • Nunja. Derjenige ist öfters bei mir on. ;) Da hat er das so schnell mitgekriegt. Aber von einEr Haft- bzw. höheren Geldstrafe muss ich ja nicht ausegehn, oder? Das Bild, war übrigens ein Screenshot von einer DVD.

  • dann kann er dir eh nix an, da das urheberrecht bei der firma bzw den
    produzenten der dvd liegt und nicht bei ihm. im gegenteil, wenna pech hat
    könnten sogar die ihn dranbekommen...

  • Da du noch nicht strafmündig bist, kann dir juristisch nichts passieren; weder eine Haft-, Bewährungs- noch Geldstrafe.

    "Jeder hat so viel Recht, wie er Gewalt hat." - Baruch de Spinoza

  • Es ist ja auch nicht so, dass es mir nicht lied tut oder so. Ich habe sogar eine ausführliche Entschuldigungs eMail geschrieben. Aber, Screens von Filmen o.ä. darf man soweit ich weiß schon verwenden. Das wurde öfters gesagt, solange es sich um eine rein private Page handelt, ist das o.k.

  • Bei uns hat ein 13-jähriger das auch mal gemacht (in grösserem Stil allerdings) und die Bilder sogar auf CD bei Ebay zum Verkauf angeboten.

    Er bekam die üblche Abmahnung (nur 500€).

    Darauf meinte der beauftragte gegnerische Anwalt, das man die Bilder vom Netz genommen und den Verkauf engestellt hätte. Aber zahlen würde man keinesfalls, der Bub wäre ja erst 13 und unterschreiben wäre halt auch nich. Damit wäre die Sache dann ja wohl erledigt.

    Das war uns dann ein bischen zu dreist und unsere Anwälte haben dann einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht (Frankfurt) gestellt.

    Innerhalb von 5 Tagen wurde dem Antrag stattgegeben. Das Gericht ordnete (von sich aus) sogar eine Haussuchung an um sicherzustellen, dass keine Verkaufs-CDs mehr vorhanden seien.

    Nein, dem Jungen ist nichts passiert aber seine Eltern durften so um die 1.200€ an Anwalts-, Gerichts-, Vollstreckungsgebühren zahlen.

    Das alles für einen Internetauftritt und 3 verkaufte CDs (die er bei den Käufern mit Begründung zurückholen musste).

    Passiert im Dezember 2006- er hat bestimmt schöne Weihnachten gehabt.

  • Naja, aber bei mir handelte es sich um ein einziges Bild, das noch nicht mal eine viertel h im Netz war und dazu noch völlig abgeändert. Entschuldigungs mail etc. inkl.

    Wie würde da eine Strafe ggf. ausfallen?

  • dir kann gewöhnlicherweise nix passieren, die meisten geben auch nur ehiße lufdt von siche, drohen nur, deinen eltern kann auch nix passieren

    Einfach cool bleiben und die füße still halten dann passiert nix, besonders wenn du noch nicht strafmündig bist, und vorallem brauchst du dich nicht vo haftstrafen fürchten weeil der meint du hättest sein bild gestohlen xD

    keep cool.. ;)

    MFG

  • Ganz sicher?

    Vielen Dank, du hast mir eben meine Laune und das WE gerettet! tnx!

  • Wenn du eine Abmahnung bekommst kannst du maximal über die Höhe der Gebühr verhandeln. Über die Höhe entscheidet die Gegenseite, wobei die Summe natürlich angemessen sein muss.
    Aber mit 500€ solltest du rechnen, darunter gehts kaum. Die Anwälte sind knallhart, da die Gerichte inzwischen sehr sensibel auf solche Urheberrechtsverstösse reagieren.

    Und: die Gerichte interessiert weder dein Alter noch ob das Bild nur 10 Minuten sichtbar war. Du hast es gezeigt, das ist Fakt und hättest es auch bis sonstwann gezeigt, wenn du nicht vorher angeschrieben worden wärest.
    Erschwerend kommt noch hinzu, dass du das Bild verfremdet hast. Damit wird ganz klar unterstellt, dass das mit Absicht geschehen ist um das "Copyright" zu umgehen. Also klare "Tat mit Vorsatz" und kein "aus versehen und wusste ich nicht". Glaubt dir keiner auch wenns war wäre.

    Ne, wenn die Gegenseite ernst macht, kommst du aus der Nummer nicht mehr raus.

  • man sollte sich am besten ne schriftliche erlaubnis des herstellers des filmes, oder des "erfinders" des bildes einholen. dann kann einem etwa nichts passieren!

  • Zitat von Anonymous

    Wenn du eine Abmahnung bekommst kannst du maximal über die Höhe der Gebühr verhandeln. Über die Höhe entscheidet die Gegenseite, wobei die Summe natürlich angemessen sein muss.
    Aber mit 500€ solltest du rechnen, darunter gehts kaum. Die Anwälte sind knallhart, da die Gerichte inzwischen sehr sensibel auf solche Urheberrechtsverstösse reagieren.

    Und: die Gerichte interessiert weder dein Alter noch ob das Bild nur 10 Minuten sichtbar war. Du hast es gezeigt, das ist Fakt und hättest es auch bis sonstwann gezeigt, wenn du nicht vorher angeschrieben worden wärest.
    Erschwerend kommt noch hinzu, dass du das Bild verfremdet hast. Damit wird ganz klar unterstellt, dass das mit Absicht geschehen ist um das "Copyright" zu umgehen. Also klare "Tat mit Vorsatz" und kein "aus versehen und wusste ich nicht". Glaubt dir keiner auch wenns war wäre.

    Ne, wenn die Gegenseite ernst macht, kommst du aus der Nummer nicht mehr raus.

    Total überzogen,wenn er doch erst 13 ist ist er NICHT strafmündig und daher fällt da sweg, da interessiert das alter schon! und wie auf nem basar um den Preis verhandeln und feilschen erscheint mir auch neu, ihm wird nichts passieren!

    MFG

  • Man kann doch nicht für jeden kleinen Fehler so hart bestraft werden finde ich...
    Der anderen Seite ist ja immerhin auch kein Schaden entstanden. Abgesehen davon, dass ich das Bild unten in den Fußbereich der Seite als 120x62 Pixel Button eingebaut habe. Es dürfte den meisten gar nicht aufgefallen sein.
    Wenn ich das Bild als Screen von der DVD genommen hätte, hätte sich auch keiner beschwert...
    Und ich denke schon es spielt eine Rolle wie lange ich das Bild drin hatte. Immerhin habe ich es bereits beim ersten Hinweis per Chat-Nachrichten System entfernt. Es würde doch einen Unterschied machen, wenn ich das Bild jetzt noch für 2 Wochen drin gehabt hätte, oder?

  • zeitlich macht es glaub ich kein unterscheid, aber beim alter denke ich schon!

    und nun beruhig dich, keiner wird dir was tun und passieren wird dir oder deinen eltern auch nix.. ;)

    MFG

  • @ Don Luigi

    was faselst du da dauernd von strafrechtlichen Tatbeständen!
    Bedaure, aber du hast von der Materie offenbar keine Ahnung.

    Es geht her nicht ums Strafrecht sondern um zivilrechtliche Ansprüche!
    Auch du dürftest das Schild kennen: "Eltern haften für ihre Kinder".
    Wenn dir hier schon das nötige Grundwissen fehlt solltest du dich im Interesse aller thematisch Betroffenen sehr zurückhalten.

    Der Bubi hat unbestritten einen Verstoss gegen das Urheberrecht begangen und kann daher völlig zu recht "abgemahnt" werden.
    (Sonst lass ich demnächst meinen 12 jährigen Sohn alle aktuellen Chart-Songs veröffentlichen und die Kohle einstreichen - nach deiner Aussage kann ihm ja nichts passieren!)

    Diese Abmahnung ist jedoch niemals umsonst und wird auch gnadenlos durchgesetzt. Und einen Rechtsanwalt, der für sowas unter 500€ anfängt zu arbeiten muss man erstmal finden. Warum auch? Die Gegenseite muss auf jeden Fall zahlen.

    Die Eltern können sich schon überhaupt nicht rauswinden, sie haben die Aufsichtspflicht und haften demgemäss für die Fehler ihres Sprösslings.

    Also lass deine Schönrederei bloss weil du meinst, dass das alles nicht so schlimm sei und 13jährige sowieso nicht zu befürchten hätten.
    Das Gegenteil ist doch in anderer Post schon beschrieben worden was du geflissentlich ignorierst.

    Kleiner Lesetipp: http://www.internetrecht-rostock.de
    Da wirst du alles bestätigt finden, was es deiner Meinung (nicht Wissen) an sich doch gar nicht geben kann.