Sex - ich 19 (1988) sie 15 (1991)

  • hy all

    könnt ihr mir helfen oder sagen was ihr tun würdet, ich 19 und meine Freundin 15 (wird im Dezember 16) sind nun schon einige Wochen zusammen, ihrgenwie haben wir beide das bedürfnis nach Sexualität, das problem dabei sind wahrscheinlich die eltern (von beiden seiten) weil sie eine sehr krasse einstellung dazu haben!!!
    Wir haben es zwar noch nicht so offensichtlich angesprochen aber die stimmung ist allgemein angespannt also unter den eltern.


    pls schnell hilfe!!

  • a) wo kein kläger da kein richter

    b) die eltern müssen ja net zuschauen,oder ? also lasst se doch einfach raus.
    oder wollt ihr euch das ok vom vatter holen "ja, du darfst mei tochter nageln" ?

    c) rechtlich müsstets glaub ich noch bis se 16 is warten, aber darauf würd ich
    ganz ehrlich kein wert legen. ... sieh punkt a

  • Wie wärsen damit:

    DE VADDER STEHT DANEBER....... is doch ganz einfach nein spaß bei seite...
    wenn ihr bockt habt... macht doch... ich glaub ma das es keinen bockt wenns die eltern nun ma net merken

    Ich war blind vor Liebe.. nun bin ich blind vor Wut!
    xD xD so ein lustiger spruch!
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    Ich übernehme keine Schuld an dem was ich schreibe! xD

  • naja.... also bei denen sinds 4 jahre.... hört sich bloß "exterm" an
    weil se erst 15 is und damit unters ..äh.. gesetz fällt....

    aber wo die liebe hinfällt kann ma sich halt nicht immer aussuchen,
    deshalb is des "such dir eine in deinem alter" auch weng schwer
    umzusetzen....

  • Wie viele sind wegen einer solchen "Straftat" denn schon vor Gericht gestanden? Wer weiß davon? Wer zeigt dich deshalb an? ;)

    Ich glaube nicht das das ein so großes Problem ist. Hat jemand vielleicht nen offiziellen Artikel, wo man die Gesetzeslage nachlesen kann? Das wäre mal interessant.

  • agree ;)

    du darfst nicht mit ihr schlafen, überhaupt nicht!

    Wenn sie 14 ist darf sie sex haben, allerdings nur mit leuten unter 18 Jahren
    ich glaube wenn sie 16 oder 18 ist darf sie das,

    würd da aufpassen, letzten wurde doch erst dieser typ ina türkei deswegen eingebuchtet, such dir lieber eine in deinem alter,

    MFG

  • -.-' was für ein vor intelligenz sprühender, beeindruckender satz! -.-'

  • Zitat von phpfan

    Ja, ja, ermuntert ruhig zu einer Straftat!


    Straftat ab 14 darf man Sexuellen Kontakt zu Personen haben.Und das ist dann keine Straftat solange es keine Vergewaltigung ist.So kenne ich das xD.Naja tut was ihr nicht lassen könnt :wink:
    Mfg ShadoX

    [Blockierte Grafik: http://www.repage6.de/memberdata/shadox/asian.jpg]
    \m/\m/\m/\m/\m/\m/\m/\m/\m/\m/\m/\m/
    Das Leben ist ein scheiss Game hat aber ne verdammt geile Grafik genießt es solange ihr es noch genießen könnt :twisted:

    Und mit der Nummer 9 LUCA TONI

  • Zwischen 14 und 16 darfst du, wenn die Erziehungsberechtigten zustimmen. Musst also doch den Papi fragen, obst sei Kleine pimpern darfst ;)

  • Zitat von Valid-Webdesigner

    Wie viele sind wegen einer solchen "Straftat" denn schon vor Gericht gestanden? Wer weiß davon? Wer zeigt dich deshalb an? ;)

    Ich glaube nicht das das ein so großes Problem ist. Hat jemand vielleicht nen offiziellen Artikel, wo man die Gesetzeslage nachlesen kann? Das wäre mal interessant.

    Wegen genau einer solchen Straftat sitzt derzeit ein deutscher Jugendlicher in der Türkei im Gefängnis und wenns dumm läuft noch für eineige Jahre. Und zwar weil ihn die Mutter des Mädels angezeigt hat (Das Mädel hatte nichts dagegen, seine Meinung zählt aber nicht, da minderjährig).
    Ihr solltet vielleicht mal die Nachrichten verfolgen

  • der link is cool

    Zitat

    Darf ich Sex mit Tieren haben?

    Auch hier gibt es seit der Abschaffung des § 175 Abs. 2 seit 1969 keine aus dem Strafrecht begründete Gründe dagegen. Allerdings gilt weiterhin das Tierschutzgesetzt, das Tier darf also weder gequält noch gezwungen werden.

    also wenn das tier ja sagt.... *g*

  • Der Link ist nicht nur cool, er ist vor allem wirklich informativ! :yes:

    Ich weiß nicht, wer oder was ich bin. Ich weiß nur, dass ich tue, was ich tun muß, nicht mehr und nicht weniger.

    Zitat aus "Gildenhaus Thendara", Dritter Teil, Ende 3. Kapitel

  • Zitat

    A und B "dürfen". Allerdings strafbar, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder Geld gezahlt wird; es kann jedoch von Strafe abgesehen werden, "wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist"

    ist das dann wie folgt zu verstehen ?

    es ist eigentlich verboten, aber wenn die minderjährige person einwilligt & dies ebenfalls will, dann kann von einer strafe abgesehen werden, weil an der minderjährigen person kein unrecht verübt wurde (da sie es ja auch wollte)

    wenn das der fall ist, sollte es gesetzlich 'erlaubt' sein, oder ?

    mfg

    Sei immer du selbst. Außer du kannst Batman sein. Sei immer Batman!