Vorladung als Zeugin ...

  • Hey Leute ...

    Hatte gestern Post vom "Polizeipräsidenten in Berlin" ...
    erst net aufgemacht, dachte is wieder nen knöllchen von meinem freund.

    Abba heut reingeguckt und das is ne Vorladung ....

    Zitat

    Sehr geehrte Frau Kxxxxx,

    in dem Ermittlungsverfahren gegen

    ----------------------------------------------------------------
    Name Unbekannt
    wegen Leistungskreditbetrug
    ----------------------------------------------------------------
    sollen Sie als zeuge gehört werden. Sie werden gebeten [...]

    Jetzt meine Frage : WTF ist bitte Leistungskreditbetrug

    Ist das wegen einer Anzeige die ich gemacht habe (gegen nen kunden von uns)
    oder würde da dann stehen "Vorladung als Anzeiger" oder "als Geschädigter" ??

    Ich meine ich weiß schon was Leistungskreditbetrug ist ...
    aber ich habe sowas nicht gemacht und wüsste nicht um welchen fall es da geht ...

    Da steht ich soll sachdienliche unterlagen mitbringen ... aber welche ? zu welchem fall ? Kenne keinen Herrn Unbekannt *grinz*

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  • Zitat

    Der Begriff des Leistungskreditbetruges lässt sich am besten anhand eines Beispiels erklären.
    Bestellt eine Person beispielsweise einen Fliesenleger, um etwa ihr Badezimmer neu fliesen zu lassen, obwohl sie weiß, dass sie diese Leistung gar nicht bezahlen kann, so begeht sie einen sogenannten Leistungskreditbetrug.
    Konkret geht es also beim Leistungskreditbetrug darum, dass ein Leistungsgeber (im Beispiel der Handwerker) durch die wahrheitswidrige Vorspiegelung einer ausreichenden Zahlungskraft dazu gebracht wird, eine Leistung quasi auf Kredit zu erbringen, letztendlich aber dadurch betrogen wird, dass er für seine Arbeit vom Leistungsnehmer (im Beispiel die Privatperson) keine Vergütung erhält.

  • also wenn du ne anzeige gemacht hättest würde zum einen im betreff dein
    name bzw der name deiner firma stehen. desweiteren würdes du entweder
    als geschädigter, antragssteller oder kläger auftreten.

    also wenn du willst kannst ja dein chef mal fragen, oder bei dem genannten
    gericht anrufen. ansonsten vergessen...

  • Jo, habe gerade mit dem Kripokerl geredet (angerufen) geht um eine der anzeigen die ich gemacht habe ...
    Soll nochmal aussagen was genau der gemacht hat der "kunde"

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  • Wenn es um Privatrecht geht, dann würdest Du als Kläger o.ä. vorgeladen werden (in Vertretung Deiner Firma, wenn Deine Position dafür hoch genug ist, ansonsten Dein Chef als Klägervertreter und Du als Zeuge). Wenn es eine Strafrechtssache ist, dann ist der Kläger "der Staat" und Du als die, die es zur Anzeige gebracht hat, trittst nur als Zeugin auf.

    Ich weiß nicht, wer oder was ich bin. Ich weiß nur, dass ich tue, was ich tun muß, nicht mehr und nicht weniger.

    Zitat aus "Gildenhaus Thendara", Dritter Teil, Ende 3. Kapitel

  • nein hatte die kundendaten angegeben .... aber wie mir vorhin erklärt wurde konnten die nicvht überprüft werden, bzw man geht erstmal von unbekannt aus damit nicht jemand mit absicht daten von einem anderen angibt beim kauf um ihm zu schaden

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