So, ich poste einfach meine eMail die ich zu diesem Thema versendet habe hier.
Einfach bissle zensiert ....
Dann muss ich nicht einen neuen Text schreiben.
ZitatAlles anzeigenHey Leute, Freunde und Bekannte / Verwandte,
ich fände es klasse wenn Ihr Euch an dieser Aktion beteiligen würdet.
Einfach Formular am PC ausfüllen (!!), ausdrucken und verschicken.
Ihr tut Euch selber damit einen Gefallen. Bittet auch Eure Kollegen / Bekannten und
Verwandten sowie Freunde sich zu beteiligen ! Bei Rückfragen stehe ich Euch zur Verfügung.
Ich habe demnächst wieder einen Termin bei meinem Anwalt. Daher wäre es klasse
wenn Ihr mir die Vollmachten zur persönlichen Vorlage an mich schickt.Isabelle Kxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxxxxx 6, 12207 Berlin
[ZENSIERT : Bitte direkt an den Anwalt schicken !]oder Ihr schickt sie direkt zum Anwalt.
ABER IHR SOLLTET AUF JEDEN FALL MITMACHEN !
Es entstehen Euch keine weiteren Kosten.Was genau ist der Inhalt der Verfassungsbeschwerde?
Der aktuelle Entwurf der Beschwerdeschrift (Klageschrift) liegt bei ! Die folgenden Grundrechtsverstöße werden gerügt: Erstens verstößt eine generelle Verkehrsdatenspeicherung gegen die Rechte der an den Kommunikationsvorgängen Beteiligten aus Art. 10 Abs. 1 Var. 3 GG (Fernmeldegeheimnis) oder den Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG (Recht auf informationelle Selbstbestimmung), aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 GG (Meinungsfreiheit), Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 GG (Informationsfreiheit) und Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG (Rundfunkfreiheit). Im Vergleich zu den einschneidenden Folgen und Gefahren einer Vorratsspeicherung ist ihr zu erwartender Nutzen unverhältnismäßig gering. Zum Zweiten verstößt eine generelle Verkehrsdatenspeicherung gegen die Rechte der zur Durchführung der Speicherung verpflichteten Unternehmen und Organisationen aus Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit). Drittens verletzt eine generelle Verkehrsdatenspeicherung die Rechte der Kommunizierenden und die Rechte der zur Durchführung der Speicherung verpflichteten Unternehmen und Organisationen aus Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichbehandlungsgebot).
Wer kann sich der Verfassungsbeschwerde anschließen?
Der Verfassungsbeschwerde kann sich jeder anschließen, der von der geplanten Vorratsdatenspeicherung in Deutschland betroffen ist. Dazu zählen Personen, die einen deutschen Telekommunikationsanbieter nutzen (Telefon, Handy, E-Mail oder Internetzugang), und deutsche Telekommunikationsanbieter selbst.
Bei Minderjährigen muss die Vollmacht auch von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Welche Kosten entstehen mir?
Das Gerichtsverfahren und Ihre Vertretung vor Gericht ist für Sie kostenfrei. Ihnen entstehen also keinerlei Gerichts-, Anwalts- oder sonstige Kosten. Dies gilt auch dann, wenn die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg haben sollte.
Warum ist die Kostenfreiheit nicht noch einmal in der Vollmacht erwähnt?
Weil die Vereinbarung über die Anwaltsvergütung mit der Vollmacht nichts zu tun hat. Die Vollmacht wird im Original dem Gericht vorgelegt, und die Vereinbarung hinsichtlich der Vergütung geht das Gericht nichts an.
Um alle Zweifel auszuräumen, hat Herr Rechtsanwalt Starostik die folgende Bestätigung auf seiner Homepage veröffentlicht : "In keinem Falle werde ich wegen der jetzt eingereichten Vollmachten Kosten gegenüber den Vollmachtgebern geltend machen."
Siehe hier : http://www.starostik.de/VB/vorratsdatenspeicherung.shtml
Also dann bis bald ?
MfG
Isa K.Die Klageschrift : http://www.ploppGROUP.de/crew/ITAK/Verfassungsbeschwerde.pdf
Die Vollmacht : http://www.ploppGROUP.de/crew/ITAK/Vollmacht.pdf