Minderjährig ins Ausland - Was wird benötigt?

  • Hallo liebe User und Experten unter euch :)
    Vorwegs zu mir, ich bin 14 Jahre alt und habe vor
    nächsten Monat nach Deutschland zu fahren (Bahn) ggf.
    nehme ich meinen 14 jährigen Kumpel mit. Außerdem komme ich aus Österreich!
    Mir bleibt die Frage offen, ob mit 14 nur ein gültiger Reisepass genügt? Wenn nein - ist eine Reisevollmacht unbedingt von Nöten? Das Ziel ist Paderborn (ist von mir aus ca. ~800km~ entfernt). Brauch ich eine schriftliche Einverständnis meiner Eltern oder reicht eine mündliche aus?

    Ich danke jetzt schon allen die mir bei meiner Frage helfen können :wink:

    Mit freundlichen Grüßen
    mowli.

  • Reicht für die Kontrolle nicht ein Pass aus? Ich hatte irgendwo gelesen, das in Deutschland <meist> eine mündliche Einverständnis genügt. Hab aber gerade kp wo das stand...

  • Alleine was beim JuSchuG zu beachten ist:

    Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt die Aufenthaltsbestimmungen von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit. Grundsätzlich ist es Sache der Erziehungsberechtigten zu entscheiden, wie lange ein Minderjähriger
    (= unter 18 Jahre) außer Haus bleiben darf. Das JuSchG regelt nur die Anwesenheit an bestimmten Orten:

    Aufenthalt in Gaststätten:
    Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person erlaubt. Ausnahmen: Auf einer Reise, zur Einnahme einer Mahlzeit und eines Getränks zwischen 5:00 und 23:00 Uhr oder bei der Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Jugendhilfeträgers.

    Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen/Diskotheken:
    Unter 16 Jahre nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person, ansonsten nicht erlaubt. Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche bis längstens 24:00 Uhr an einer öffentlichen Tanzveranstaltung teilnehmen. In Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person darf ein Jugendlicher auch nach 24:00 Uhr in einer Diskothek bleiben. Ausnahmen: Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe oder bei Tanzveranstaltungen zur Brauchtumspflege und zur künstlerischen Betätigung.

    Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen/Kino:
    Filme, die ab 12 Jahren freigegeben sind, dürfen von Kinder und Jugendlichen ohne Erziehungsberichte gesehen werden, wenn der Film bis um 22:00 Uhr beendet ist (gilt für 12- bis 16-jährige). Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bis um 24:00 Uhr ohne Erziehungsberechtigte ins Kino.

    --------
    Solltet ihr nachts oder spät abends von der Polizei aufgegabelt werden,
    habt ihr sehr wahrscheinlich die Ehre als Minderjährige mit auf die Wache
    eingeladen zu werden... Dort werden die Polizisten sich dann erstmal mit
    euren Eltern telefonisch in Verbindung setzten.... ob ihr nicht
    etwa ausgebüchst seid
    etc...

    Also mit 14- das is nicht ohne auch noch im Ausland... ich bin zwar kein
    Rechtsexperte würde euch aber dringend von dieser Idee abraten.
    Allein schon dass ihr noch nicht als voll geschäftsfähig geltet und
    etwaige Komplikationen beim Bezahlen eines Hotelzimmers/
    Unterkunftsmöglichkeit vor Ort nicht vom Taschegeldparagraphen abgedeckt wird.
    Wenn ihr keine konkret geregelten Unterkunfts- und Betreuungsmöglichkeiten
    habt wie etwa bei Onkel/ Tante etc. rate ich euch:
    Lasst es bleiben!

    Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr.

  • Ihr braucht einen gültigen Reise-Pass und die schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
    Trotzem müsst Ihr euch dann eben an die oben zitierten Jugenschutzbestimmungen halten ;)

    Aber die Einreise und der Aufenthalt als Turisten wird euch in Deutschland keiner versagen mit den nötigen Dokumenten (siehe weiter oben)

    Ich bin auch im alter von 13 und 15 allein nach Europa gekommen um Urlaub zu machen. Und wenn ich das damals durfte, dann dürften Kids aus Österreich wohl kein Problem machen ;)

    Aber am besten bestprecht Ihr das genau mit Euren Eltern nochmal, die können ja mal bei Amt anfragen etc ...

    Jeder hat das Recht dumm zu sein. Einige mißbrauchen dieses Recht leider ständig!
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  • Wenn ihr jemanden besucht sollte das
    wohl kein Problem sein als wenn ihr ziellos in
    der Gegend rumtingelt :)
    Auch was Schriftliches von den Eltern kann
    dabei nicht verkehrt sein...