Im BGB gibt es zwei wesentliche Voraussetzungen für den Betrieb eines
Gewerbes durch Minderjährige.
Rechtsgrundlage ist § 112 Absatz 1 BGB.
Danach benötigt ein Minderjähriger zur Ausübung eines selbständigen Gewerbes
die Ermächtigung des gesetzlichen Vertreters, in der Regel der Eltern, sowie die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.
1. Ermächtigung des gesetzlichen Vertreters
Die Ermächtigung des gesetzlichen Vertreters ist eine einseitige und formfrei an
den Jugendlichen zu richtende Willenserklärung.
Es reicht also der Satz der Eltern: "Das darfst du machen" oder ein Kopfnicken.
Die Ermächtigung ist vor der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit zu erteilen.
Die einmal erteilte Ermächtigung kann vom gesetzlichen Vertreter nur mit
Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zurückgenommen werden
§ 112 Absatz 2 BGB.
2. Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Zusätzlich bedarf es nach § 112 Absatz 1 Satz 1 BGB auch
noch der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts,
durch die die obengenannte Ermächtigung erst wirksam wird.
Diese Genehmigung erteilt das Vormundschaftsgericht nach pflichtgemäßem
Ermessen. Die Erteilung der Genehmigung setzt im wesentlichem voraus, das der
Jugendliche die für den Betrieb eines Unternehmens erforderlichen Kenntnisse
und Fähigkeiten besitzt. Hintergrund ist unter anderem, dass der Minderjährige
davor geschützt werden soll, unbedarft Verpflichtungen einzugehen, die ihm
erheblichen finanziellen Schaden bereiten können.
Nähere Auskünfte hierzu erteilt der Rechtspfleger des zuständigen
Vormundschaftsgerichts gerne kostenlos.
Anders als bei § 113 BGB (Eintritt des Minderjährigen in ein Dienst- oder
Arbeitsverhältnis), kann das Vormundschaftsgericht die Ermächtigung des
gesetzlichen Vertreters nicht ersetzen, sondern beide müssen kumulativ vorliegen.
Zitat von http://www.hast-recht.de/gewerbeanmeldung/artikel.htmlAlles anzeigenZum Schluss schildere ich noch den Standart Ablauf einer Gewerbeanmeldung für Minderjährige (Ist nur ein Erfahrungsbericht):
- Als erstes brauchst Du natürlich das Einverständnis deiner Eltern.
- Dann muss ein Formloser Antrag an das Vormundschaftsgericht gestellt werden, indem deine Eltern dieses bitte, dass du ein Gewerbe eröffnen kannst, dieser Antrag MUSS von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
- Dann vergehen meistens ein paar Wochen. Sollte das Vormundschaftsgericht noch fragen haben, schicken sie deinen Eltern Post, wenn nicht, wirst Du Vorgeladen.
- Dort musst du dein Vorhaben schildern und sie gucken, ob du dir deiner Pflichten bewusst bist, ob du dich in Sachen Recht etc. auskennst, ob du dich mit deiner Materie auskennst usw. (Leider kann ich nichts genaueres dazu sagen, ich musste da nicht hin)
- sollten sie diesem Antrag zustimmen, bekommst du POST vom Gericht, mit der Bestätigung.
- Mit dieser Bestätigung kannst du nun zu dem amt in der deiner Nähe gehen, was für Gewerbeanmeldungen zuständig ist (Rathaus, Gemeinde oder wie in den meisten Fällen das Wirtschafts- und Ordnungsamt).
- Nach einiger Zeit (meistens ein paar Wochen) bekommst du einen Fragebogen, wo du verschiedene Sachen angeben musst, wie z.B. zu erwartender Gewinn etc..So ein Gewerbeschein kostet zwischen 10-30 Euro Bearbeitungsgebühren (Ortsabhängig).