Ich glaube , dass fällt trotzdem unter unentgeldliche Wetten. Da bin ich mir nicht ganz sicher, Paragraph 285 des Strafgesetzbuches formuliert deutlich: "Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft." .