Wann ist ein Projekt illegal (Forumbezogen)

  • Hallo,
    ich kenne einige Foren, welche Downloadbasen zu bestimmten Softwareprogrammen anbieten, wessen Anwendung höchstwahrscheinlich illegal ist.
    Ich habe leider keinen gescheiten Artikel gefunden, worin dies beschrieben wird, ob das alleinige Anbieten dieser Programme schon strafbar ist.

    Kennt ihr da gute Infoseiten?

    Danke

  • kommt auf die software drauf an denk ich.
    ich würds mal so kategorisieren

    selbst gecodete der user - legal
    freewaresoftware - lieber den link einbinden zu den offiziellen seiten
    sharewaresoftware - siehe freeware
    gecracked sachen / software mit keygens etc - illegal

  • Oder er meint vielleicht sachen wie
    "netbios" und ähnliche hackertools ... denke ich ?
    Also tools die früher mal sysadmins dazu nutzen die sicherheit ihrer systeme und netzwerke zu prüfen.
    die sind mitlerweile illegal .. selbst im besitz

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  • Hallo ich meine solche Tools in Form von Portchecker und all sowas, womit man auch Misst anstellen könnte, was aber vorzugsweise offiziell dazu dient Systeme auf Sicherheitslücken zu testen.

  • Diese tools sind nach den neuen gesetzten komplett erboten.
    selbst zum guten einsatz.
    ich weiß das, da in unseren RZ auch immer mit solchen tools gearbeitet
    wurde, bis dasneue gesetzt kam, das solche software komplett und ohne
    ausnahme ilegalisierte.

    Seit dem darf man sie gar nicht mehr verwenden

    Computersicherheit wird kriminalisiert
    -> http://netzpolitik.org/2007/computers…kriminalisiert/

    und :

    Zitat

    Insbesondere die Einführung des neuen § 202 c StGB "Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten" (so genannter "Hackerparagraph") wird aus allen Richtungen heftig kritisiert. IT-Sicherheitsexperten kritisieren, dass durch die dann unter Strafe gestellten Vorbereitungshandlungen, wie beispielsweise die Herstellung so genannter "Hacker-Tools", die notwendige Arbeit von Sicherheitsberatern, Testern, Professoren, Entwicklern und Admins kriminalisiert wird.

    Auf dieses Problem wurde sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat mehrfach und öffentlich hingewiesen. Allerdings zeigten sich die Verantwortlichen beratungsresistent. Ende Mai 2007 hatte der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und den Grünen das Gesetzesvorhaben in letzter Lesung verabschiedet.
    (...)
    Industrie und Bürgern werde systematisch die Möglichkeit genommen, ihre Systeme adäquat auf Sicherheit zu überprüfen. Dieses Verbot gefährde "die Sicherheit des IT-Standorts Deutschland".

    und für deine Frage die explizite Antwort :

    Zitat

    Mit dem neuen § 202 c StGB ist dann die Vorbereitung einer Straftat durch Herstellung, Beschaffung, Verkauf, Überlassung, Verbreitung oder Zugänglichmachen von Passwörtern oder sonstigen Sicherheitscodes für den Datenzugang oder von geeigneten Computerprogrammen mit Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bedroht.

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