Zeugnisvergabe

  • Hallo zusammen, ich bin neu hier (gewiss deutlich zu erkennen)!

    Ich hab ein aktuelles Problemchen: Diesen Sommer hab ich meine Ausbildung beendet, das Abschlusszeugnis nicht erhalten. Heute sagten die mir es bestünde eine "Holschuld" meinerseits, d. h. das Zeugnis wird nicht zugeschickt. Entweder müsste ich vorbeitkommen oder nen franktierten Umschlag beifügen. Kann so was wahr sein?? Danke für die Hilf im Voraus.

  • Zitat von admin

    Das ist so !
    Wenn Du dein Zeugnis willst, dann mußt Du schon selber etwas dafür tun :wink:

    Ok, das ist ne klare Antwort! Wird gemacht, Admin! Noch nen feschen Dank fürs schnelle Antworten .....

    • Offizieller Beitrag

    Keine Ursache für die Hilfe :D
    Zb muß der Arbeitneher nach beendingung seines Arbeitsverhältnis seine Papiere (Zeugisse, Steuerkarten) selber wieder abholen und ist auch eine Holschuld
    Es gibt neben der Holschuld auch noch die Bringschuld und Schickschuld.

    Zitat

    Holschuld ist eine Leistung, die sich der Gläubiger beim Schuldner holen muß; dieser braucht die Leistung nur zur Abholung durch den Schuldner bereitzuhalten. Leistungs- und Erfolgsort fallen am Wohnsitz des Schuldners zusammen. Holschulden (z.B. die Käufe in Lebensmittel- und Warengeschäften) bilden den gesetzlichen Regelfall (vgl. § 269 Abs. 1, 2 BGB).