Liebe Forenmitglieder! Muss die Erklaerung zum Einloggen zu einer Site bei dem Kontrollkaestchen "ja, ich habe verstanden" aus rechtlicher Hinsicht sichtbar sein? Weiss das jemand? Bzw nicht nur nach deutschem sondern internationalen Recht? Oder wuerde es auch gehen wenn in dem Satz "Ja, ich habe die Erklaerung gelesen verstanden und akzeptiere diese" das Wort ERKLAERUNG mit einer zweiten Seite verlinkt ist und man kann sie dann lesen wenn man mag?!
Vielen Dank
PS: Falls das das falsche Forum ist, tut mir leid. Habe kein passenderes gefunden....
NoHead