Liebe Leute,
erklärt mir bitte jemand diese Klausel aus meinem Mietvertrag:
"Der Mieter kann das Mietverhältnis bis zum dritten Werktag eines jeden Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen.. ... Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Kündigungsschreibens an. "
Gruß
André