Klausel aus Mietvertrag

  • Liebe Leute,

    erklärt mir bitte jemand diese Klausel aus meinem Mietvertrag:

    "Der Mieter kann das Mietverhältnis bis zum dritten Werktag eines jeden Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen.. ... Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Kündigungsschreibens an. "

    Gruß
    André

  • Wie ich das verstehe, kannst du zb am 1.11. kündigen und dann zb ende Januar ausziehen. es muss nur spätestens am 3 Tag im Monat beim Vermieter im Briefkasten sein. also wenn rechtzeitig abschicken;)

  • du hast normalerweise ne kündigungsfrist von etwa 3 monaten.
    deine regelung bedeutet, dass wenn du bis zum 3 november kündigst,
    ende januar dann ausziehen kannst....allerdings muss am 3. november
    die kündigung beim vermieter aufm tisch liegen.

    wennst am 5ten november ankommt, verschiebt sich alles um 1 monat.

    edit: war jmd. schneller :D



  • wennst am 5ten november ankommt, verschiebt sich alles um 1 monat.

    edit: war jmd. schneller :D



    Stimmt nicht, dann ist die Kündigung unwirksam und es muß eine neue Kündigung verfasst werden.

    Aber die 3 Monate Kündigungsfrist für den Mieter sind gesetzlich geregelt.

  • ähm.. jein. die wohnung ist halt dann somit bis zum 28ten februar gekündigt.
    er muss deshalb keine neue schreiben, die kündigung ist nicht unwirksam, bloß
    weil er sie zu spät eingesendet hat.

    ok, kommt natürlich auf den inhalt an. wenn drin steht "hiermit kündige ich zum
    31. januar die wohnung" - dann wird der vermieter zurückschreiben "geht nicht."

    wenn drinsteht "hiermit kündige ich zum nächstmöglichen zeitpunkt" dann wird
    die wohnung auf den 28ten februar gekündigt. aber des teilt einem der vermieter
    normalerweise noch mit, dasses dann halt der 28te februar is.

    edit: ergänzend vielleicht noch: wenn du die wohnung zum 31ten januar gekündigt
    hast, aber schon ende november oder dezember raus willst ist des meistens auch
    möglich, sofern du nen nachmieter findest der dann eben zu dem zeitpunkt einzieht.
    des am besten mit dem vermieter abklären...

  • Da stimme ich zu 100% mit ein :) ..."zum nächstmöglichen Termin"..... dann kann der Vermieter noch einen Monat herausholen....wenn aber ein Termin Fix bestimmt wird, dann muß er neu kündigen.

    Danke Herr Admin, das mal einer nicht gleich "rumschreit" wenn es jemand anders "erkennt" oder "denk" ...egal ob es richtig oder falsch ist.... :lol:

  • also ich habe eben vor 3 wochen meine jetzige wohnung gekündigt
    und ziehe zum 1ten november in meine neue wohnung um.

    die kündigung (passend zum 1.10.) wäre dann für den 31.12.
    ich hab auch in die kündigung "zum nächstmöglichen termin reingeschrieben",
    war kein problem. aber hing vielleicht auch mit dem guten verhältnis
    zum vermieter zusammen.

    im prinzip wars aber egal, da ich zum 1.11. nen nachmieter gefunden habe
    und der mietvertrag somit eh früher aufgelöst werden konnte :)

    btw. warum sollte man streiten ? diskussion is doch die grundlage eines forums *g