Ist doch nu Wurst :D. In den AGB's steht dies hier:
Zitat von http://www.firstload.de/agb.php?7. Vertragslaufzeit und Kündigung
7.1 Die Laufzeit des Vertrags richtet sich entsprechend Ziffer 5.1 nach dem vom Mitglied ausgewählten Leistungspaket. Hat das Mitglied das monatlich zur Verfügung stehende Datenvolumen vor Ablauf eines Monats bereits ausgeschöpft, kann der Anbieter dem Mitglied die Möglichkeit einräumen, das für den folgenden Monat zur Verfügung stehende Datenvolumen vorzeitig im laufenden Monat in Anspruch zu nehmen. Die vereinbarte Vertragslaufzeit verkürzt sich dementsprechend um die vorgezogenen Tage. Ein Anspruch auf die vorzeitige Inanspruchnahme des Datenvolumens für den folgenden Monat besteht nicht. Das bis zum Ablauf eines Monats nicht verbrauchte Datenvolumen verfällt ersatzlos. Dies gilt auch, wenn das Mitglied vorzeitig das für den folgenden Monat bestehende Datenvolumen in Anspruch genommen hat.
7.2 Die Testmitgliedschaft nach Ziffern 5.1, 5.2 kann vom Mitglied jederzeit innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss gekündigt werden. Anschließend ist eine Kündigung erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von dem für das Mitglied geltenden Leistungspaket möglich. Der Vertrag verlängert sich automatisch zu den Bedingungen des für das Mitglied geltenden Leistungspakets in der im Zeitpunkt der Vertragverlängerung geltenden Fassung, wenn das Mitglied den Vertrag nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt hat.
7.3 Die Kündigung des Mitglieds hat stets schriftlich, per Mail (support@firstload.de), Post (Verimount FZE, Firstload Care Center, Postfach 1620, 32590 Vlotho, Deutschland) bzw. Fax +49 (0) 180 50121522 (14 ct/min. aus dem dt. Festnetz, Tarif abw. aus and. Netzen) zu erfolgen.
7.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn das Mitglied schwerwiegend oder trotz Abmahnung wiederholt gegen diese AGB verstoßen hat. Wird der Vertrag vom Anbieter außerordentlich gekündigt, findet eine Erstattung bereits gezahlter Entgelte nicht statt.