Fanpage mit vollständigen Impressum?

  • Hallo,

    ich wende mich mal an euch da mich schon seit einiger Zeit diese Frage bewegt. Ich möchte eine Fanpage aufbauen und wollte wissen in wie weit ich das Impressum aufbauen muss? Muss da Adresse, Mailadresse und Disclaimer rein?

    Bei einem Fanclub ist es mir verständlich aber muss das dann auch bei einer Fanpage sein?

    Ich habe auf anderen Fanpages gesehen das dort nur deren Betreiber-Name und ein Disclaimer drin ist.

    Vielen dank für eure Hilfe!!!

  • Selbstverständlich gehört in jedes Impressum eine Telefonnummer, die Adresse, und die E-mail um schnell Kontakt zu dir aufzunehmen. Das ist geltendes deutsches Recht, vom der der Contant komplett unabhägig ist.

    Wenn du mit deiner Website zudem auch noch Geld verdienst gehören Steuernummer und so auch noch rein.

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  • Selbstverständlich gehört in jedes Impressum eine Telefonnummer, die Adresse, und die E-mail um schnell Kontakt zu dir aufzunehmen. Das ist geltendes deutsches Recht, vom der der Contant komplett unabhägig ist.

    Wenn du mit deiner Website zudem auch noch Geld verdienst gehören Steuernummer und so auch noch rein.

    nein Telefonnummer ist nicht verpflichtend. Du musst eine Möglichkeit geben um direkt Kontakt aufnehmen zu können, also nicht via post.

    Mehr dazu kannst du hier lesen hab das glaube ich schonmal gepostet: Impressumspflicht

  • Hallo,

    ich glaube, dass ich das hier auch schon win paar Mal gepostet habe. Aber ohne nerven zu wollen:

    Lies mal direkt beim Staat nach :-). (Habe diesen Link jetzt auch in meine Signatur übernommen, vielleicht stolpert einer darüber!)

    Hier der Link: http://www.bmj.de/musterimpressum

    Gruß

    Stefan Bender

  • Was gehört in ein Impressum?

    Zitat von Wikipedia.de

    2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

    Sensei hat Recht. Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshof welches den Streit über den §5 des Telemediengesetzt geklärt hat, ist folgendes Pflicht:

    "Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen"

    Laut dem EUGH ist hier auch ein Kontaktformular möglich, unter der Bedingung das innerhalb kürzester Zeit geantwortet werden kann! Sollte der Websitebetreiber einer geschäftwstreibenden Seite (Geschäftstreibend ist nicht zwingend gewerblich) nicht in der Lage sein auf Anfragen über ein Kontaktformular in kürzester Zeit mit elektronischer Post zu antworten, muss eine andere Mgl. der Kontaktaufnahme gewährleistet sein.
    Dh. eine Telefonnummer!

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  • Wie gesagt: Geschäftstreiben ist nicht zwingend gewerblich!

    Ich würde immer den Tip beherzigen:

    Mache dir ein vollständiges Impressum! Dann kann dir keiner was und du bist auf der sicheren Seite. Ich arbeite seit 4 Jahren im Internet und mich hat unter meiner Impressums Nummer noch nie einer angerufen!

    Achte aber auch drauf, dein Impressum NICHT zu schreiben, sondern am besten als Bild zu machen. So haben robots keine Chance deine Mailadresse auszulesen und dir post zuzuschicken.... =)

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  • Wie gesagt: Geschäftstreiben ist nicht zwingend gewerblich!

    Ich würde immer den Tip beherzigen:

    Mache dir ein vollständiges Impressum! Dann kann dir keiner was und du bist auf der sicheren Seite. Ich arbeite seit 4 Jahren im Internet und mich hat unter meiner Impressums Nummer noch nie einer angerufen!

    Achte aber auch drauf, dein Impressum NICHT zu schreiben, sondern am besten als Bild zu machen. So haben robots keine Chance deine Mailadresse auszulesen und dir post zuzuschicken.... =)

    das Problem umgehst du, wenn du die einfach eine Kontaktform auf die homepage baust, dabei am besten eine bann funktion für die IP einbauen damit hast du dann auch keine probleme und es ist besser als ein bild - finde ich zumindest

  • das Problem umgehst du, wenn du die einfach eine Kontaktform auf die homepage baust, dabei am besten eine bann funktion für die IP einbauen damit hast du dann auch keine probleme und es ist besser als ein bild - finde ich zumindest

    Ja, aber die Mail adresse muss ja meines wissens nach auch so angegeben werden. Ein Kontaktformular ist ja nicht ausreichend. =)

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  • Ja, aber die Mail adresse muss ja meines wissens nach auch so angegeben werden. Ein Kontaktformular ist ja nicht ausreichend. =)

    doch ist es, es heist im gesetzestext die möglichkeit für eine schnelle Konktaufnahme muss gegeben sein (oder so ähnlich) das beinhaltet email, contactform, messenger, tele. So steht es zumindest auf den HP's darüber die ich kenne

  • Laut Wikipedia und Telemediengestzt:

    "...Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,"

    Für den fetten Teil reicht ein Kontaktformular, beim kursiven steht deutlich "einschließlich" das beudetet ein Kontaktformular allein reicht nicht aus... =)

    Aber es spielt ja keine Rolle, wer weiß ob der Fragesteller noch mitliest. Die Frage ist ja eigentlich geklärt.... =)

    Lieben Gruß

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