Hallo allerseits,
heute habe ich etwas gehört, das ich nicht glauben kann:
Angeblich gibt es Rechtsanwälte, die das Web durchforsten und die Webmaster auf Verdacht wegen Verstöße gegen das Urheberrecht schriftlich abmahnen. Die sehen also z.B., dass es da eine HP hibt, auf der viele Fotos sind, vermuten, dass Fremdfotos sind, deren Urheber kein Einverständnis erteilt haben und schreiben eine Abmahnung, für die sie eine saftige Gebühr verlangen. Wohlgemerkt, diese Rechtsanwälte arbeiten nicht im Auftrag einer Behörde oder eines Mandanten und sind auch nicht selbst als Urheber betroffen. Trotzdem soll man angeblich verpflichtet sein, die Gebühr zu bezahlen, selbst wenn man das Einverständnis vorlegen kann.
Ich kann mir das nicht vorstellen. Selbst wenn ich das Einverständnis nicht vorlegen kann, ist das doch sein Privatvergnügen, wenn er als Nicht-Betroffener glaubt, mich anmahnen zu müssen.
Habt ihr von sowas schon gehört?