Impressumspflicht - Definition

  • Impressumspflicht

    Gliederung:

    • Definition
    • Geschäftstreibend - Definition
    • Wer fällt unter die Impressumspflicht?
    • Angaben die in das Impressum gehören


    1. Definition

    § 5 Allgemeine Informationspflichten TMG

    Zitat

    (1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

    Das Impressum ist in Deutschland demzufolge für geschäftstreibende Webseiten pflicht.

    Dabei ist zu beachten, dass auch nicht kommerzielle Webseiten als geschäftstreibend zählen können.


    2. Geschäftstreibend

    Das Gesetz über die Nutzung von Telediensten gibt hierbei keine genauere Auskunft über den Begriff "Geschäftstreibend", das Telekommunikationsgesetz allerdings schon:

    §3, Punkt 10, Telekommunikationsgesetz:

    Zitat

    Im Sinne dieses Gesetzes ist [...] "geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdiensten" das nachhaltige Angebot von Telekommunikation für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht;

    Das nachhaltige Angebot spielt hierbei also eine Rolle, weniger die Gewinnerzielungsabsicht, denn die ist laut diesem Paragraphen irrelevant.


    Definition Nachhaltigkeit:

    Zitat

    Nachhaltigkeit, ein Konzept, ein natürliches System ausschließlich so zu nutzen, dass es in seinen wesentlichen Charakteristika langfristig erhalten bleibt

    Langfristigkeit spielt also eine Rolle.


    3. Wer fällt unter die Impressumspflicht?

    Daraus folgt: Eine Webseite, die längerfristig bestehen soll, fällt unter die Impressumspflicht. Ob diese Seite Gewinnerzielungsabsichten hat, spielt in erster Linie keine Roll, die nachhaltigkeit zählt. Somit fallen alle Seiten unter die Impressumspflicht, die die Absicht haben, länger zu bestehen.


    4. Angaben die in das Impressum gehören

    Angaben laut Telemdiengesetzt

    Dabei tritt häufig die Streitfrage auf, ob eine Telefonnummer als "schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen" zwingend notwendig ist.

    Das Europäische Gerichtshof hat dazu entschieden:

    Urteil vom 16.10.2008

    Zitat

    Eine Telefonnummer muss dabei nicht zwingend genannt werden; ein elektronisches Kontaktformular kann ausreichen, wenn sichergestellt ist, dass auf Anfragen von Nutzern innerhalb von 30 bis 60 Minuten geantwortet wird. Etwas anderes gilt in Fällen, in denen ein Nutzer nach elektronischer Kontaktaufnahme keinen Zugang zum Internet hat und den Diensteanbieter um einen Kontakt per Telefon ersucht.

    Wer also in der Lage ist, innerhalb kürzester Zeit zu antworten, braucht keine Telefonnummer zu hinterlegen. Wer dazu nicht in der Lage ist, sollte die Telefonnummer mit in das Impressum nehmen.


    So, alles nach besten Wissen und Gewissen zusammengetragen. Aber wie immer keine garantie auf 100%ige Korrektheit, aber es ist ja alles mit Quellen belegt, also sollte es so schon hinkommen.

    Vielleicht kanns einer der Moderatoren ja pinnen, damit die Frage nicht immer und immer wieder kommt. =)

    Lg

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  • tutorials sind in erster linie eigentlich anleitungen zu bestimmten tätigkeiten.
    hier ises ja keine anleitung, sondern eher ne aufklärung. deshalb passt das
    ganze schon.

    werds auchmal hier als sticky setzen.

  • Irgendwann ist ja mal Schluss, Telefonnummer können die vergessen.
    Diese Gesetze sind absolut weltfremd. Namen und EMail-Kontaktmöglichkeit sind ja sinnvoll, aber da...
    Abgesehen davon: Auch am Telefon ist man mal offline, ebenso wie bei EMail etc.

    Ist ja schon toll, wie der Jugend zum verantwortungsbewussten Umgang mit persönlichen Daten geraten wird...

  • Zumal wen eine Telefonnummer drin steht im Impressum und dann jemand mal ein paar mal nachts anruft, was meinst du wie schnel die Telefonnummer wieder rausgenommen wird aus dem Impresseum?:D:D:D

    So ging es mal nem Ebay Verkäufer der nen Shop hatte.Da war das gleich ein paar mal so das nachts welche angerufen haben:D:D

    Naja also wen man nicht gerade nen extra Handy dafür nimmt und dieses ab einer bestimmten Uhrzeit ausschalten kann, würde ich bei Telefonnumer eher den Hinweis schreiben " Telefonnummer bei Anfrage"

    Man sagt es muss nur eine Kontaktmöglichkeit da sein und auch per Post eben muss man erreichbar sein.:)

  • Naja also wen man nicht gerade nen extra Handy dafür nimmt und dieses ab einer bestimmten Uhrzeit ausschalten kann, würde ich bei Telefonnumer eher den Hinweis schreiben " Telefonnummer bei Anfrage"

    Das ist allerdings schwachsinn.
    Es gibt zum einen Wegwerfnummern die man sich kostenfrei regestrieren kann.
    Und zum anderen, ist die Telefonnummer als schnelle elektronische und direkte Kontaktaufnahme gedacht. Schnell ist es wohl kaum, wenn du erst eine Mail schicken muss, die Antwort abwartest, ggf. dich noch rechtfertigst wozu du die Nummer willst und dann anrufst.

    Von daher ist das mit dem Auf Anfrage Quatsch!

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  • Also ich finde es unverschämt, das man als Privatperson eine Telefonnummer hinterlassen muss. Ich selbst habe eine Fanpage über eine Schauspielerin, aber ich bin tagsüber arbeiten. Würden mich da die Leute anrufen, dann würde ich über kurz oder lang gefeuert werden. Aber da ich ja Einnahmen durch Werbeeinblendungen habe (zwar nur um den Server zu finanzieren) bin ich anscheinend verpflichtet zu einer Angabe.

  • Das ist allerdings schwachsinn.
    Es gibt zum einen Wegwerfnummern die man sich kostenfrei regestrieren kann.
    Und zum anderen, ist die Telefonnummer als schnelle elektronische und direkte Kontaktaufnahme gedacht. Schnell ist es wohl kaum, wenn du erst eine Mail schicken muss, die Antwort abwartest, ggf. dich noch rechtfertigst wozu du die Nummer willst und dann anrufst.

    Von daher ist das mit dem Auf Anfrage Quatsch!

    Telefonnummer als schneller Kontaktweg ist ja schön und gut, nur setz mal ne normale Nummer rein und wate mal ab was so an Anrufe kommt. Konnte man oft genug nachlesen überall das dann teilweise Anrufe gekommen sind zu sehr später abendlichen Stunde, und dann wuerde nur ne einfach Frage gestellt!!


    Mit Anrufbeantworter und eben 0180 Nummer die man mittlerweile auch schon kostenlos gibt, würde es zumindest Sinn machen.

  • Hallo,

    ich habe das auch schon mehrmals gepostet:

    Schaut doch direkt beim Staat nach. Ich habe hier eine Seite gefunden, an die ich mich immer halte. Und diese gebe ich auch meinen Kunden weiter:

    http://www.bmj.de/musterimpressum
    http://www.bmj.de/files/-/3283/l…frei_090218.pdf

    Vor allem wird diese Seite immer aktuell sein, was das Thema Impressum betrifft. Der Link zum PDF-Dokument (2. Link) ist auch immer derselbe. Und das Dokument wird aktuallisiert.

    Gruß

    Stefan Bender

  • Der Beitrag ist zwar schon recht veraltet, aber wie sieht das aus mit der Erreichnarkeit des Impressums. Bei den meistens ist das Impressum ja eh im Footer , also immer erreichbar. Aber ist es auch rechtens wenn man es nur auf der Startseite sichtbar macht , also quasi immer nur über die Startseite erreichbar ist. habe irgendwo gelesen ,dass man immer innerhalb von 2 Klicks auf das Impressum zugreifen können muss?!

    Würde mich sehr freuen, wenn vielleicht hier in die Diskussion wieder einer mit einsteigt

    Beste Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall von

    Zitat

    unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ zu halten ist


    Der Besucher der Website soll aus jeder Unterseite das Impressum erreichen können, zb über die Startseite der Homepage. Deshalb auch die von Dir angesprochene 2 Klicks.
    Aber um mögliche Probleme aus dem Weg zu gehen würde ich dennoch das Impressum auf jeder Seite einblende, egal ob Footer oder in der Navigation.
    Das war jetzt meine persönliche Meinung und bin auch kein Jurist und im Zweifelsfall konsultiere einen Juristen - Rechtsanwalt :)

  • Der Impressumslink darf nicht schlechter zu erkennen (Navigations-)Links.
    Die 2 Klicks sind schon grenzwertig, ein Klick sollte genügen.
    Weiterhin wird von einigen gefordert, dass das Impressum ohne zu scrollen erreichbar sein muss. Das ist meines Wissens nach nicht großartig geregelt, ich kann es aber trotzdem nur empfehlen.

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  • Hallo,

    dieses Thema wird nie veraltet sein, da die Impressumpflicht immer bleibt.

    Ich empfehle auch, wie der Admin schon geschrieben hat, dass du das Impressum einfach in deine Navigationsleiste aufnimmst und dadurch mit einem Klick erreichbar machst. Der Link sollte immer auf jeder Seite erscheinen. So wie die Navigationsleiste dies eh schon macht.

    Gruß

    Stefan Bender
    http://bender-stefan.de

  • Hallo,

    vielen Dank, habe hier fleißig gelesen. Bisher dachte ich Impressum reicht wenn einfach die Adresse angegeben ist und ne Kontaktmail. Hm gut dann muss ich da mal nacharbeiten.

    mache mich dann mal an die Neugestaltung. Ist eh überfällig.

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    aber erst noch Kinderzimmermöbel besorgen :)