Vermittlungsgutschein

  • hallo,
    ich habe da mal eine frage.
    ich bin seitdem 1.2.2010 arbeitslos und könnte zum 1.4.2010 wieder anfangen, aber ich brauch ein vermittlungsgutschein.
    die arge sagt zu mir ich muss mind. 3monate arbeitslos sein, aber höst warscheinlicher neuer arbeitgeber sagt zu mir mind. 2monate.
    was is da jetzt richtig???
    vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
    und danke schon mal im vorraus.

  • na ja wenn die ARGE dir das so gesagt hat, wird das wohl so sein. kannst ja nochmal anrufen, dann haste sicherlich jemanden anderen am telefon , wenn der dir das ebenfalls sagt, kannste diesen job nicht annehmen wenn der chef auf diesen vermittlungsschein besteht

  • ich muss mit meinem fallmanager reden und die hat gesagt 3monate und mein zukünftiger chef besteht drauf das das 2monate sind, weil er auch damit jeden tag zutun hat.

  • du kannst einfach mal so bei der ARGE anrufen musst nicht zwangsläufig mit deinem berater reden, du willst einfach ne auskunft, die kann dir da jeder geben.

    ich habe gerade mal gegoogelt. das stimmt man bekommt nach 2 monaten arbeitslosigkeit diesen schein, dein chef hat recht. dir wird nichts anderes übrig bleiben als nochmal beim amt anzurufen und das nochmal klar zu stellen. wenn dein berater dir nicht weiterhelfen wil, dann lass dir jemanden anderen geben...

    Einmal editiert, zuletzt von Sweet_Angel (11. März 2010 um 10:10)

  • ich würd dann einfach mal den fallbetreuer auf den arbeitgeber hetzen.
    soll der den mal anrufen. wär ja blödsinn wenn se des auf deinem rücken
    austragen, und du bist der depp weilst kein job bekommst...

  • als ich dort anrief und gesagt hatte das ich ne frage habe wurde ich weitergeleitet und dem hab ich mein problem erzählt und der hat wiederrum an meine beraterin weitergeleitet.

  • ich habe grad mal noch selbst geschaut, bei der arge auf der seite steht:


    "Sie können einen Vermittlungsgutschein erhalten, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben und nach einer Arbeitslosigkeit von mindestens zwei Monaten innerhalb einer Frist von drei Monaten noch nicht vermittelt wurden.
    Die Rahmenfrist von drei Monaten verlängert sich um Zeiten, in denen Sie an Eignungsfeststellungs-, Trainings- oder beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen haben"

    ich bin von anfang an in eine maßnahme gekommen (mach die freiwillig), aber wie verstehe ich den text net!

  • hm ich vermute wegen dieser maßnahme beläuft sich das auf 3 monate. im normalfall wäre das kein problem gewesen. aber da du dran teilgenommen hast , hat es sich verlängert auf 3 monate.
    so verstehe ich das...ok wenn deine beraterin das nicht ausstellen will/kann musst du es so hinnehmen.
    oder die wie gesagt mal jemanden anderen geben lassen, dem das nochmal erzählen und fragen ob sie recht hat. wenn der dir das auch nochmals sagt dann kannste diesen job nicht annehmen.
    jedes spekulieren hier bringt nichts. lass dich mal von jemanden beraten und sag denen das du ne andere meinung haben willst, damit die dich nicht wieder zu deiner beraterin verbinden.

  • Hast Du Deinem möglichen zukünftigen Chef erzählt, dass Du in einer Maßnahme bist? Evtl. ist eben deswegen seine Meinung verkehrt und er revidiert sie, wenn er diese Info hat.

    Ich weiß nicht, wer oder was ich bin. Ich weiß nur, dass ich tue, was ich tun muß, nicht mehr und nicht weniger.

    Zitat aus "Gildenhaus Thendara", Dritter Teil, Ende 3. Kapitel

  • ja habe ich erzählt, aber trotzdem sagt er den bekomme ich schon nach 2monaten.

  • hast du denn inzwischen schonmal beim amt angerufen? und mit jemanden anderen geredet