Hallo,
ich hab eben in einem Impressum folgendes gesehen:
Zitat[...]Es war uns nicht immer möglich, das Einverständnis der Autoren oder Betreiber für die Veröffentlichung der Verweise auf ihre Internetseiten einzuholen. Sollte die Veröffentlichung eines Links auf unseren Seiten auf rechtliche Bedenken stoßen oder aus anderen Gründen nicht gewünscht werden, so bitten wir freundlichst um eine kurze Mitteilung. Der betreffende Link wird dann umgehend entfernt.[...]
Seit wann muss man einem Webmaster vor Setzen eines Links fragen? Ich weiß wohl, dass es Probleme geben kann, wenn man auf illegale Inhalte verweisen sollte, doch sind dies dann keine Ansprüche des Webmasters auf dessen Webseite verwiesen wird.
Hab ich was verpasst oder ist obiger Impressumsinhalt einfach nur quatsch?