F: Wann ist Ihr Geburtstag?
A: 15. Juli
F: Welches Jahr?
A: Jedes Jahr.
(wo er Recht hat, hat er Recht)
F: Diese Amnesie, betrifft sie Ihr gesamtes Erinnerungsvermögen?
A: Ja.
F: Auf welche Art greift sie in Ihr Erinnerungsvermögen?
A: Ich vergesse.
F: Sie vergessen. Können Sie uns ein Beispiel geben von etwas, das Sie
vergessen haben?
(Idiot ...)
F: Wie alt ist Ihr Sohn, der bei Ihnen lebt?
A: 38 oder 35, ich verwechsle das immer.
F: Wie lange lebt er schon bei Ihnen?
A: 45 Jahre.
(?)
F: Was war das erste, das Ihr Mann an jenem Morgen fragte, als Sie
aufwachten?
A: Er sagte: "Wo bin ich Cathy?"
F: Warum hat Sie das verärgert?
A: Mein Name ist Susan.
(ich kenne Männer denen das auch schon passiert ist ...)
F: Die Empfängnis des Kindes war also am 8. August?
A: Ja.
F: Und was haben Sie zu dieser Zeit gemacht?
(der Herr Anwalt glaubt wohl noch an die These mit dem Storch)
F: Sie hatte 3 Kinder, richtig?
A: Ja.
F: Wie viele waren Jungen?
A: Keines.
F: Waren denn welche Mädchen?
(Blödmann)
F: Wie wurde Ihre erste Ehe beendet?
A: Durch den Tod.
F: Und durch wessen Tod wurde sie beendet?
(ist der so deppert oder stellt sich der so deppert?)
F: Können Sie die Person beschreiben?
A: Er war etwa mittelgroß und hatte einen Bart.
F: War es ein Mann oder eine Frau?
(so was soll es tatsächlich geben, jaja, ...)
F: Alle deine Antworten müssen mündlich sein, OK? Auf welche Schule bist
Du gegangen?
A: Mündlich.
(wir haben es offensichtlich mit einem Schnelldenker zu tun)
Aber der Beste ist dieser hier:
F: Doktor, wie viele Autopsien haben Sie an Toten vorgenommen?
A: Alle meine Autopsien nehme ich an Toten vor.
(Gott-sei-Dank)
F: Erinnern Sie sich an den Zeitpunkt der Autopsie?
A: Die Autopsie begann gegen 8:30 Uhr.
F: Mr. Denningten war zu diesem Zeitpunkt tot?
A: Nein, er saß auf dem Tisch und wunderte sich, warum ich ihn autopsiere.
(das hat der Herr Anwalt noch taktvoll überhört ... aber ...)
F: Doktor, bevor Sie mit der Autopsie anfingen, haben Sie da den Puls
gemessen?
A: Nein.
F: Haben Sie den Blutdruck gemessen?
A: Nein.
F: Haben Sie die Atmung geprüft?
A: Nein.
F: Ist es also möglich, daß der Patient noch am Leben war, als Sie ihn autopsierten?
A: Nein.
F: Wie können Sie so sicher sein, Doktor?
A: Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.
F: Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein können?
A: Ja, es ist möglich, daß er noch am Leben war und irgendwo als Anwalt
praktizierte.
(diese Antwort hat dem Arzt 3.000 Dollar Strafe wegen Ehrenbeleidigung
gekostet.)
Rinderdummsinn
Das Landwirtschaftsministerium von Mecklenburg-Vorpommern hat am 13.10.1999 einen Gesetzesentwurf mit folgendem Titel ausgearbeitet: "Rinderkennzeichnungs- und Rinderetikettierungsüberwachungsaufgaben-übertragungsgesetz", das den unbescholtenen Bürger vor BSE schützen soll. Da auch den Beamten dieses Wortmonstrum zu lang erschien, haben sie es wunderbar abgekürzt, und es lautet in kurzer Form RkReÜAÜG! Ob sie vorher jedoch selbst von leicht verseuchtem Fleisch gekostet haben, wollen wir hier besser nicht mutmaßen.
Hühnerschreck
Ein Autofahrer kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn er in der Nähe eines Hühnerstalles seine Autotür laut zuschlägt und daraufhin 143 der Tiere vor Schreck verenden. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, daß der Autofahrer mit dieser übertriebenen "Reaktion" der Hühner nicht hätte rechnen müssen.
Tritt in den Allerwertesten
Aus einem Urteil des LAG Düsseldorf:
"Der Tritt ins Gesäß einer unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur betrieblichen Tätigkeit eines Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung geschieht."
Nomen est omen?
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Klage einer Mutter ab: Zwölf Vornamen sind einfach zu viel, mehr als fünf nicht zumutbar!! Die Klägerin wollte ihr Kind "Chenekwahow Migiskau Nikapi-Hun-Nizeo Alessandro Majim Chayara Inti Ernesto Prithibi Kioma Pathar Henriko" nennen. Der Junge heißt nun: "Chenekwahow Migiskau Kioma Ernesto Tecumseh". Das passt auch besser auf den Personalausweis.
Die eigenen vier Wände
Die Klage einer Mutter auf Wohngeld für ihr noch ungeborenes Kind wurde abgewiesen: Das Kind habe im warmen Mutterbauch "keinen eigenen Wohnraumbedarf".
*piiip* als Schwerstarbeit
Der Tod eines Matrosen beim Bordellbesuch ist als Arbeitsunfall anzusehen. Das entschied der oberste Gerichtshof in Griechenland und sprach damit einer Witwe Anspruch auf Rente zu. Ihr Mann war bei einem Bordellbesuch auf den Philippinen in den Armen einer Prostituierten gestorben. Das Gericht entschied, dass, obwohl der "Unfall" nach Abschluß der eigentlichen Arbeit geschehen sei, ein direkter Zusammenhang zu den "Eigenheiten des Matrosenberufes" bestünde. Die Erfüllung der beruflichen Pflichten bedeuteten in der Seefahrt eine längere Trennungszeit von Eheleuten, in der sich der Ehemann durchaus vernachlässigt fühlen könne. Der Tod beim Besuch eines Freudenhauses zu Erholungszwecken sei eindeutig als Berufsrisiko zu werten. Der Witwe wurde in ihrer Klage auf Hinterbliebenenrente Recht gegeben, da ihr Mann "in Folge der Erfüllung seiner beruflichen Pflichten" verstarb.
Und noch etwas für alle Eisenbahnfreunde:
Seit jeher besitzen Juristen, wenn sie mit sprachlichen Neuschöpfungen konfrontiert werden, die unerschütterliche Gabe, Sachverhalte oder Phänomene zu verkomplizieren. Bestes Beleg dafür ist die legendäre und zugleich abschreckende Definition des Begriffs "Eisenbahn" durch das Reichsgericht im Jahre 1879. Damals war die Frage zu klären, ob eine Schmalspurbahn, mit der man Erdmassen beförderte, unter den haftpflichtrechtlichen Eisenbahnbegriff fällt. Heraus kam die längste (heute noch gültige) Definition eines zivilrechtlichen Tatbestandsmerkmals durch die höchstrichterliche Rechtsprechung:
"Ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport großer Gewichtmassen, beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräften (Dampf, Elektrizität, tierischer oder menschlicher Muskeltätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon der eigenen Schwere der Transportgefäße und deren Ladung, u. s. w.) bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismäßig gewaltige (je nach den Umständen nur in bezweckter Weise nützlich, oder auch Menschenleben vernichtende und die menschliche Gesundheit verletzende) Wirkung zu erzeugen fähig ist."
Die dümmsten Verbrecher:
Mit einer Schrotflinte kam ein Gangster in den Schnapsladen, räumte die Kasse leer. Dann verlangte er eine Flasche Scotch. Der Inhaber. Sie sind doch nie im Leben 18 Jahr alt. Doch, sagte der Räuber, zeigte seinen Ausweis...
Im US-Staat Michigan überfielen zwei Räuber ein Geschäft, schrien: Wer sich rührt, wird erschossen! Blöd: Zuerst rührte sich einer der Gangster sein Partner erschoß ihn.
Richter: Wie heißen Sie?
Angeklagter: Anton Würmer
R.: Was sind Sie?
A.: Suspensorium
R.: Unterlassen Sie solche Witze!
A.: Herr Amtsrichter, ich wollte mich nur fein ausdrücken. Ich bin Sackträger bei der Firma Biermann.
R.: Was ist Ihr Vater?
A.: Alles, was auf den Tisch kommt.
R.: Ich meine, was Ihr Vater von Beruf ist?
A.: Bundesbahn-Wagenbüchsenschmierer.
R.: Die Lina Neuwert will von Ihnen ein Kind haben?
A.: Wird gemacht, Herr Amtsrichter. Wo wohnt das Mädchen?
R.: Lassen Sie die Witze. Bekennen Sie sich der Vaterschaft schuldig?
A.: Ja.
R.: Wie steht es mit der Bezahlung?
A.: Dafür nehme ich kein Geld. sowas mache ich umsonst.
R.: Haben Sie die Lina Neuwert allein gebraucht?
A.: Nein. auch ihre Schwester.
R.: Sie sind ein Schwein! Zum dritten Male stehen Sie wegen Alimenten vor Gericht. Nehmen Sie sich doch eine Frau.
A.: Das habe ich getan, da kam ihr Mann dazu!
R.: Venehmen wir die Zeugin: Lina Neuwert. warum kommen Sie so spät? Wann haben Sie die Ladung erhalten?
Zeugin: In der Nacht vom 1. zum 2. Oktober.
R.: Sie verstehen mich falsch. ich meine die Vorladung!
Z.: Vier Wochen früher bei Müllers auf der Kegelbahn!
R.: Sie verstehen mich nicht. Was ist Ihr Beruf?
Z.: Dienstmädchen.
R.: Ihr Alter?
z.: Mein Alter ist Schneider.
R.: Quatsch, ich meine, wie alt Sie sind?
Z.: 17 Jahre.
R.: Also Fräulein Neuwert, wie hatte die Sache mit dem Angeklagten gelegen?
Z.: Wir haben gestanden!
R.: Machte der Angeklagte von vornherein den Eindruck?
Z.: Nein. von Hinten im Stehen!
R.: Lassen Sie mich doch aussprechen. Ich meine, machte der Angeklagte von vornherein den Eindruck, daß er Sie heiraten wollte?
Z.: Das weiß ich nicht.
R.: Fräulein Neuwert haben Sie sich gewehrt?
Z.: Das konnte ich nicht.
R.: Wieso nicht?
Z.: Mit der einen Hand mußte ich mich am Zaun festhalten und mit der anderen den Rock hochhalten!
Willst Du auf blöde Weise reich werden, mußt Du nach Amerika.......
1994 sprach ein Gericht des Staates Neu-Mexiko der 81-jährigen Stella
Liebeck 2,9 Mio. Dollars zu, weil sie sich Verbrennungen 3. Grades an
Beinen, Geschlechtsteilen und Hinterbacken zugezogen hatte, nachdem sie eine
Tasse Kaffee von McDonalds über sich verschüttet hatte.
Dieser Fall löste einen jährlichen "Preis Stella" aus, welcher die
absurdesten Gerichtsurteile an US-Gerichten auszeichnet.
Die folgenden Fälle sind ernsthafte Kandidaten, jeder im Bereich des absolut
Lächerlichen, aber in der guten US-amerikanischen Tradition kann man mit
einem guten Anwalt jeglichen Fall gewinnen...
1. Januar 2000:
Ein Volksgericht in Texas spricht Kathleen Robertson 780.000 Dollars zu,
weil sie sich einen Knöchel verstaucht hatte, als sie über ein kleines Kind
stolperte, welches in den Gängen eines Supermarktes herumrannte. Die
Eigentümer des Supermarktes waren sehr erstaunt über den Gerichtsentscheid,
handelte es sich beim betreffenden Kind um jenes der Mrs. Robertson.
2. Juni 1998:
Carl Truman, 19-jährig, erhielt 74.000 Dollars zuzüglich Arztkosten
zugesprochen, weil ihm sein Nachbar mit seinem Honda Accord über die Hand
gefahren war. Mr. Truman hatte offenbar übersehen, dass sein Nachbar am
Steuer seines Autos saß, als er daran war, dessen Raddeckel zu stehlen.
3. Oktober 1998:
Terrence Dickson, Pennsylvania, wollte das Haus, in welches er soeben
eingebrochen war, durch die Garage verlassen. Bedingt durch eine Störung des
Öffnungsmechanismus am Garagentor war er nicht in der Lage, dieses zu
öffnen. Er konnte aber auch nicht ins Haus zurück, da die Türe automatisch
ins Schloss gefallen war und ohne Schlüssel nicht mehr geöffnet werden
konnte. Die Bewohner des Hauses weilten in den Ferien. Mr. Dickinson
überlebte die 8 Tage Aufenthalt in der Garage nur, weil er einen Harass
Pepsi und Trockennahrung für Hunde in der Garage zur Verfügung hatte. Er
klagte die Eigentümer des Hauses an für erlittenen Tortmoral, entstanden
durch die vorgefundene Situation, und erhielt eine halbe Million Dollars
zugesprochen.
4. Oktober 1999:
Jerry Williams, Arkansas, verdiente 14.500 Dollars zuzüglich Arztkosten,
nachdem er vom Hund des Nachbarn gebissen worden war. Der Hund war innerhalb
der eingezäunten benachbarten Liegenschaft angekettet. Die Summe fiel nicht
so hoch aus wie erhofft, weil das Gericht anerkannte, dass der Hund
vielleicht ein klein wenig provoziert war durch die Tatsache, dass Mr.
Williams mit einem Schrotgewehr auf ihn schoss.
5. Mai 2000:
Ein Restaurant in Philadelphia wurde dazu verurteilt, Amber Carson 113.000
Dollars auszuzahlen, nachdem sie sich das Steißbein gebrochen hatte, weil
sie auf verschüttetem Sodawasser ausgerutscht war. Dieses war auf den Boden
gelangt, weil Ms. Carson 30 Sekunden zuvor ihrem Freund ihr Glas Sodawasser
während eines Streites an den Kopf geworfen hatte.
6. Dezember 1997:
Kara Walton, Delaware, gewann ihren Prozess gegen ein Nachtlokal einer
Nachbarstadt, nachdem sie sich zwei Zähne ausgeschlagen hatte, als sie aus
dem Fenster der Toilette auf den Boden stürzte. Dies geschah, weil sie sich
um die Bezahlung ihrer Konsumation in Höhe von 3.50 Dollars drücken wollte.
Das Gericht sprach ihr 12.000 Dollars plus die Zahnarztkosten zu.
And the winner is:
Merv Grazinski aus Oklahoma City. Im November 2000 kaufte Mr. Grazinski ein
brandneues Motor Home der Marke Winnebago von 10m Länge. Als er nach
erfolgtem Kauf des Vehikels auf der Heimfahrt war, beschleunigte er auf der
Autobahn auf 110 km/h und verließ den Fahrersitz, um sich hinten in der
Kabine einen Kaffee zuzubereiten. Natürlich geriet das Motor Home über den
Straßenrand hinaus und drehte sich mehrere Male um sich selbst. Mr.
Grazinski verklagte Winnebago, da die Firma im Manual des Fahrzeuges nicht
ausdrücklich darauf verwiesen hatte, man dürfe während der Fahrt das Steuer
nicht verlassen, um sich einen Kaffee zuzubereiten. Er erhielt 1.75 Mio.
Dollars zugesprochen, zuzüglich ein neues Motor Home. Winnebago brachte in
der Folge eine solche Ergänzung in ihrem Manual an, für den Fall, dass
anfällige weitere Idioten ihre Fahrzeuge erwerben sollten.