Hallo,ich hab mal ne frage,
bin grad in einer Massnahme drin die auf ein halbes Jahr begrenzt ist,
jetzt aber hab ich ein job auf 400€ basis bekommen.
Muss ich noch weiterhin, wenn ich jetzt arbeiten gehe oder nicht?
Denn die ARGE hat gesagt ich muss hin und weiter zur Massnhame, sonst wird gekürzt.
Ist das also Pflicht, bevor mir gekürzt wird???
Danke schon mal im vorraus
Muss ich zur Massnahme weiterhin, wenn ich eine Arbeit gefunden habe????
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Unregistriert -
6. Juni 2010 um 22:00
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sortier mal bitte deine gedanken und formulier das neu.
ich versteh grad nciht, was du genau brauchst. -
dodo, du bis ja auch ösi...
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also die massnahme is ja nur für arbeitslose gedacht, also
um sich fortzubilden oder um weitere fähigkeiten zu erlangen.wenn du nimmer arbeitslos bist, kannste also die massnahme
auch beenden. geh mal zu deinem arge-mitarbeiter, der wird
dir dann weiterhelfen. normalerweise musst dich ja auch abmelden,
bin mir allerdings net ganz sicher wie des mit 400 euro jobs is... -
Da du nur einen Minijob hast, also keine versicherungspflichtige Tätigkeit, ist es normalerweise so, dass du die Angebote von der Arge (also in deinem Fall die Maßnahme) trotzdem annehmen musst (oder es drohen Sanktionen). Entscheiden tut das letztendlich dein Vermittler, und mit dem scheinst du ja schon gesprochen zu haben.
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Entscheiden tut das letztendlich dein Vermittler, und mit dem scheinst du ja schon gesprochen zu haben.
wenn ein gespräch mit nem vermittler gelaufen wäre, wäre dieser thread hier nie entstanden..! -
Zitat
Denn die ARGE hat gesagt ich muss hin und weiter zur Massnhame, sonst wird gekürzt.
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ja da is wieder philosophischer spielraum..
hin zur maßnahme und weitermachen damit, dann is der thread hier sinnfreihin und wieder zur maßnahme: würde bedeuten, dass er auf zuruf solch maßnahmen machen muss, um weiterhin tattas zu bekommen
also nich einfach nur n paar punkte setzen, wenn kerninformationen nicht verfügbar sind!
und ich glaube bisher nicht wirklich daran, dass der TE beim sachbearbeiter nachgefragt hat, denn sonst wäre der gesamte thread hier für die tonne!
wieso sollten wir hier mehr wissen, als der sachbearbeiter, der das wohl beruflich macht! -
Denn die ARGE hat gesagt ich muss hin und weiter zur Massnhame, sonst wird gekürzt.
Ist das also Pflicht, bevor mir gekürzt wird???
Danke schon mal im vorraus
wegen diesem satz gehe ich von aus das er/sie schon mit der ARGE gesprochen hat.
und ja du musst weiterhin zur maßnahme weil es nur ein minijob ist, wenn du teilzeit also sprich um die 25 std die woche arbeiten würdest dann könntest du dich davon befreien lassen. -
ich konnte nicht wirklich mit meiner tante reden sondern nur mit irgendeiner von dort,
da am dem tag wo ich da war, war keiner da der für mich zuständig war.
und meine massnahme ist bewerbungstraining. -
na ja wir können hier eh nur spekulieren, wirklich entscheiden kann das nur deine beraterin, von daher einfach die dame mal anrufen oder nochmal hingehen....