Informatik: Backup

  • Ich hatte die Aufgabe eine kleine Antwort zur Aufbewahrung von Daten in einem zeitlich beschränkten Raum zu definieren.

    Dabei habe ich das hier mal geschrieben:

    Zitat

    Bei der Aufbewahrung der Daten, sprich der Zeit der Aufbewahrung kann man sich streiten. Es gilt bis heute kein offizieller Standard einer zeitlichen Beschränkung. In der Schweiz gibt es keine gesetzlich verankerte Regelung zur Datensicherung und somit ist dem Zeitraum offen gelegt, wie lange ein Backup aufbewahrt werden muss. Es gilt hierbei aber zu beachten, dass die Aufbewahrung möglicher Anweisungen von der oberen Schicht einer grösseren Firma entspricht. Es kann sein, dass einzelne Abteilungen eines KMU oder Grossunternehmens verschiedene Regeln zur Datensicherung vorschreiben. Diese wären dann zu beachten und müssen eingehalten werden. Die Backups sollten bei keiner solchen der oben genannten Regelungen trotzdem eine Zeit lang aufbewahrt werden. Zu empfehlen ist dabei eine Abstufung der verschiedenen Backups nach Tag, Woche, Monat und Jahr. Die Wochen-, Monats- und Jahresbackups sollten dann jeweils einige Jahre zur Verfügung stehen. Es kann nützlich sein, wenn ältere Daten benötigt werden, die im Verlaufe der Zeit aufgrund Nichtbenötigens gelöscht wurden, noch zur Verfügung stehen und diese wiederhergestellt werden können.

    Was könnte man noch schreiben oder verändern?
    Danke für die Hilfe, per Google und Wikipedia habe ich auch nicht viel gefunden.

  • naja bei nem backup sollte man unterscheiden zwischen inkrementel und differenziell und die aufbewahrungszeit richtet sich nach den daten, die man sichert. es gibt ja dinge die man bis zu 10 jahre aufbewahren muss und da isses egal ob digital oder analog, aufbewahrungsfrist is halt aufbewahrungsfrist.

  • In der Klasse wurden die Fragen verteilt.
    Ob inkrementell oder differenziell steht bei meiner Frage nicht zur Frage.

    Es ist die Rede von einem allgemeinen Standardbackup eines Unternehmens.
    Näher wurde die Aufgabe nicht spezifiziert, was die Sache ein wenig erschwert.

  • Aber wenn es generell um "Backups" geht?
    Was würdest du denn antworten, wenn man dich fragt: "Wie lange muss ein Backup aufbewahrt werden?"

  • Okay, aber du weisst also auch nichts von irgendwelchen gesetzlichen Regelungen zu IT-Backups?
    Also ist meine obig formulierte Aussage eigentlich ganz okay?

  • also thonixx du musst ein spezielles backup so lange aufbewahren, wie es die gesetzliche bestimmung verlangt. wenn es heisst eine analagoe akte muss 3 jahre aufbewahrt werden, dann muss die digitale version dieser akte auch minimum 3 jahre verfügbar sein

  • Okay danke, hab das jetzt so formuliert:

    Zitat

    Bei der Aufbewahrung der Daten, sprich der Zeit der Aufbewahrung kann man sich streiten. Es gilt bis heute kein offizieller Standard einer zeitlichen Beschränkung. In der Schweiz gibt es keine gesetzlich verankerte Regelung zur Datensicherung und somit ist dem Zeitraum offen gelegt, wie lange ein Backup aufbewahrt werden muss. Es gilt hierbei aber zu beachten, dass die Aufbewahrung möglicher Anweisungen von der oberen Schicht einer grösseren Firma entspricht. Es kann sein, dass einzelne Abteilungen eines KMU oder Grossunternehmens verschiedene Regeln zur Datensicherung vorschreiben. Diese wären dann zu beachten und müssen eingehalten werden. Die Backups sollten bei keiner solchen der oben genannten Regelungen trotzdem eine Zeit lang aufbewahrt werden. Zu empfehlen ist dabei eine Abstufung der verschiedenen Backups nach Tag, Woche, Monat und Jahr. Die Wochen-, Monats- und Jahresbackups sollten dann jeweils einige Jahre zur Verfügung stehen. Es kann nützlich sein, wenn ältere Daten benötigt werden, die im Verlaufe der Zeit aufgrund Nichtbenötigens gelöscht wurden, noch zur Verfügung stehen und diese wiederhergestellt werden können. Einzig gibt es eine Regelung bei analogen Dokumenten. Falls ein Dokument eine gewisse Zeit aufbewahrt werden muss, so muss auch die digitale Sicherung desselben Dokuments die gesetzliche Nachweispflicht erfüllen mit den selben Zeitbestimmungen.

  • das ist meiner Meinung nach sprachlich kein gutes Deutsch. Aber ich weiß nicht inwieweit die Schweizer die deutschen Regeln beachten.

    Zitat

    Bei der Aufbewahrung der Daten kann man sich streiten.


    Man streitet sich über etwas, aber nicht bei etwas.

    Zitat

    Es gilt hierbei aber zu beachten, dass die Aufbewahrung möglicher Anweisungen von der oberen Schicht einer grösseren Firma entspricht.


    Verstehe den Satz nicht

    Zitat

    Es kann nützlich sein, wenn ältere Daten benötigt werden, die im Verlaufe der Zeit aufgrund Nichtbenötigens gelöscht wurden, noch zur Verfügung stehen und diese wiederhergestellt werden können.


    Warum, Beispiel?

  • Bei uns streitet man sich auch BEI etwas ;)

    Zitat

    Es gilt hierbei aber zu beachten, dass die Aufbewahrung möglicher Anweisungen von der oberen Schicht einer grösseren Firma entspricht.

    wohl eher so:

    Zitat

    Es gilt hierbei zu beachten allfälligen Anweisungen über die zeitliche Aufbewahrung von Datensicherungen von übergeordneten Abteilungen eines Unternehmens Folge zu leisten.

    Beispiel zu deine Frage:
    Ich habe zum Beispiel den Plan eines Autos skizziert. Im Verlaufe der Monate und Jahre wurde der Plan gelöscht, da es nicht mehr zur Diskussion stand und man es nicht brauchte. Dann kommt aber irgendwem in den Sinn, damals gab es mal so etwas und er brauche das unbedingt. Dan kann man jetzt zum Archiv watscheln und die Sicherung von damals ausgraben. Da hat man den Plan doch kurzerhand wieder.

    EDIT:
    Ja, wir Schweizer sind im sprachlichen Bereich etwas eigenständig, aber eigentlich hast du schon Recht. Doch nur für ne solche Antwort spielt das meiner Meinung nach keine so grosse Rolle.