Muss man, das Impressum auf der Siete unter Impressum zu stehen haben, oder reicht es auch, wenn die daten in dem kontakt bereich stehen?
impressum anders nennen?
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Der Gesetzgeber macht keine festen Vorgaben, wie das Impressum eingebunden werden soll. Er fordert aber, das es "leicht erkennbar" sein muß. Nach überwiegender Meinung ist diese Vorschrift erfüllt, wenn das Impressum durch einen Link mit der Bezeichnung "Impressum", "Kontakt" oder "Über uns" erreichbar ist. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den Link explizit als "Impressum" bezeichnet. Es ist dagegen nicht notwendig, auf das Teledienstegesetz hinzuweisen, oder gar im Impressum zu schreiben, daß es sich um das "Impressum gemäß §6 TDG" handelt.
Weiter fordert der Gesetzgeber, daß das Impressum "unmittelbar erreichbar" sein muß. Der Nutzer darf also nicht gezwungen werden, erst Modifikationen an seinem Browser vorzunehmen oder gar Plug-Ins zu installieren, bevor er das Impressum lesen kann. Somit darf die Erreichbarkeit des Impressums nicht davon abhängig gemacht werden, ob Javascript unterstützt wird. In einem Firmennetz müsste der Nutzer womöglich erst seinen Administrator bitten, Javascript freizuschalten. Ein blinder oder sehbehinderter Nutzer, der den Browser Lynx benutzt, hat gar keine Möglichkeit, Javascript einzuschalten. Somit erfüllt ein Impressum, das beispielsweise als Javascript-Popup realisiert ist, nicht die Vorschrift "unmittelbar erreichbar".Gruß
webbie -
Moin!
Gaaanz viel zum Thema Impressum guckst du z.B. hier http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html
G.a.d.M.
Ronald
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- Offizieller Beitrag
Das beste wäre natürlcih, wenn Du es " Impressum " nenne würdest.
So bist Du auf alle Fälle immer auf der sicheren Seite.
Hier auch nich ein guter Link dazu
http://www.abmahnwelle.de
Zitat darausZitatDie Begründungen für diese Abmahnungen sind oft an den Haaren herbeigezogen, werden aber dennoch leider viel zu oft von den Gerichten anerkannt, wenn auf die Abmahnung eine einstweilige Verfügung und ein Prozess folgen. So wurde unter anderem bereits abgemahnt, wenn das Impressum
- nicht „Impressum“ oder „Kontakt“ genannt wird, sondern beispielsweise bei einem Musiker „Backstage“, was zwar kreativ und originell ist, aber für Nichtmusiker nicht auf Anhieb ersichtlich.
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Impressum muss Impressum heißen und muss von jeder Seite erreibar sein..