Ausziehen mit 20 !

  • Guten Tag Liebes Forum

    Ich möchte vorher drauf hinweisen bin neu hier, werden irgendwelche
    fehler von mir auftretten dann bitte ich um entschuldigung.

    Also ich bin 20 Jahre jung besuche die Fachoberschule Technik und mache ein jahres Praktikum
    als Bauzeichner.

    Ich habe wirklich hier im Forum gesucht aber nicht wirklich was gefunden. Es geht ums ausziehen.
    Meine Eltern beziehen beide HartIV. Ich will von zuhause ausziehen da ich nicht mehr mit meinen Eltern
    klar komme. Werde beleidigt, bekomme wegen jedem scheiss die Schuld was ich nicht getan habe und
    auch wirklich keine Finanzellen Unterstüzung bekomme ich auch nicht von dennen. Das Kindergeld beansprechen
    die auch für sich.

    Um weiteres mir zurersparen. Ich kann mir nicht wirklich ein neben Job leisten. Da ich 2 mal die Woche
    zur Schule gehen bis 4 Uhr und die anderen 3 tage arbeite ich im Betrieb und das von 8 - 5 Uhr. Am Wochenende
    arbeite ich jeweils auch in diesem Betrieb um mich etwas oben zuhalten das aber nicht reicht. Doch in letzter Zeit
    wird alles schlimmer obwohl ich meinen Eltern aus den weg gehe und fast garnicht mehr zuhause bin ... wird alles schlimmer ich sitzte nur in meinem Zimmer und mache garnichts trotz allem bekomme ich den ganzen ärger.
    Naja genug von der Sache.

    Könnte ich evtl. vom Arbeitsamt ne Wohnung gestellt kriege und desgleiche oder sonst irgendwo. Um ehrlich zusein
    ich kenne mich nicht groß damit aus und wolllte antworten von anderen Leuten bekommen wegen meiner Sache.

    Ich würde mich auf Antwoerten Freuen

    Mit freundlichen Grüßen

    der Unbekannt =)

  • bekommst du bei dem praktikum irgend eine entlohung? an deiner stelle würde ich einfach mal bei der ARGE anrufen und deine situation schildern, die können dir ne genauere auskunft geben.

  • Hmm,ich kenn das Problem so ähnlich bei meiner Schwägerin.Sie wollte auch ausziehen,bekommt vom Staat aber keinerlei geldliche Unterstützung.

    Es gibt seit ca. 2 Jahren oder so, nen Gesetz welches besagt,das die Eltern für die Kinder bis zum Alter von 25 Jahren aufkommen und ein Dach über dem Kopf stellen müssen.

    Vorher zahlt dir der Staat,egal welche Institution nichts.
    So weiß ich es von meiner Schwägerin.
    Aber nochmals nachfragen kostet ja nichts.

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  • Hallo,
    das ausziehen bevor man 25 Jahre jung ist, die sogenannte "Stallpflicht", regelt das SGBII, §22 Absatz 2a.
    http://dejure.org/gesetze/SGB_II/22.html

    Danach wird es sehr schwer Gründe zu benennen. Irgendwie versuchen das Jugendamt mit ins Boot zu holen und es so versuchen zu begründen, das man mit den Eltern nicht mehr zusammen leben kann, weil die einem das Leben zur Hölle machen. Das Kindergeld steht dann dem Jugendlichen selber zu, nicht mehr den Eltern.

    Es ist nicht aussichtslos.

    MfG

    Niemals provozieren lassen, jeder darf seine Meinung haben.