Hallo wie ist bei euch die Urlaubsregelung an Heiligabend und Silvester ?
Müsst ihr für jeden Tag einen Urlaubstag opfern oder nur jeweils einen halben Urlaubstag ?
Urlaubsregelung an Heiligabend und Silvester
-
Unregistriert -
20. Dezember 2010 um 16:20
-
-
jeweils nen halben
-
jeweils nen halben
dito -
einen halben. das ist meiner meinung nach auch normal.
-
- Offizieller Beitrag
In Deutschland zählt der Weihnachtstag und Silvester als ein normaler Arbeitstag.
Somit ist für jeden der Tage ein Urlaubstag fällig, wenn dies nicht anderster geregelt ist.
In den meisten Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen sind hier für jeden Tag nur einen halben Urlaubstag fällig.
Es darf auch nicht bei diesen Regelungen nicht unterschieden werden, ob Angestellt und Arbeiter. Beide Regelungen müssen für alle Arbeitnehmer gleich geregelt sein.
Würde auch ohne eine Vereinbarung immer nur einen halben Urlaubstag für Weihnachten und Sylvester angerechnet kann der Arbeitgeber nicht so einfach diese Regelung wieder ändern. Dann tritt die sogenannte „betriebliche Übung“ in Kraft.Die „betriebliche Übung“ ist
ZitatAls betriebliche Übung bezeichnet man den Umstand, dass ein Arbeitnehmer aus der regelmäßigen Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu Recht ableiten darf, dass der Arbeitgeber sich auch in Zukunft bzw. auf Dauer auf diese Art verhalten wird – etwa bei der Gewährung von Leistungen und Vergünstigungen – und dadurch Rechtsansprüche auf solche Leistungen begründet werden. Durch die betriebliche Übung werden freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zu verpflichtenden, denen sich der Arbeitgeber nicht mehr einseitig entziehen kann.
Zitat: Wikipedia > http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_%C3%9Cbung
So mein Wissenstand über die Regelung
Mein Arbeitgeber hat sich über diese „Betriebliche Übung" hinweggesetzt und verlangt jetzt jeweils für Weihnachten und Silvester eine Urlaubstag.
Das klappt ganz besonderst gut in Kleinbetrieben, wo kein Betriebsrat dahinter steht.
Da hilft nur gegen diese Entscheidung des Chefs gerichtlich zu Klagen oder zu schlucken -
ur-lau-b ? Was?
Ne, ich hab die Brückentage frei 24.12 - 01.01 (ohne dafür Urlaub zu nehmen)
-
- Offizieller Beitrag
Wie bekommst Du das hin ?
Schüler, Selbstständig oder vielleicht ein Verhältnis mit der Chefin -
Firma, bei der die Überstunden bereits vertraglich abgegolten sind (durch normales Gehalt). Irgendwie muss man seine Mitarbeiter bei Laune halten
Bei mir steht der Rekord derzeit bei 56h Woche - was natürlich noch recht niedrig ist (bin Azubi, werd etwas geschont & bin 'erst' knapp 4 Monate da).
Es gibt auch keine Garantie, dass man dann frei hat (fals es viel zu tun gibt, kann es schon sein, dass ein paar Leute dazu verdonnert werden, da zu sein). -
Überstunden bereits vertraglich abgegolten sind (durch normales Gehalt).
Solch einen Vertrag würde ich nienich nochmals unterschreiben. Bin schon ausgenutzt worden, ne Danke!