Hallo
Ich habe einen gebrauchtes Dell Notebook am 2.7.13 gekauft, der Laden sah mir seriös aus. Eine Rechnung ist vorhanden, wie sieht es mit Umtausch gegen Geld zurück aus. Hab ich Umtauscht recht oder nicht?
Hallo
Ich habe einen gebrauchtes Dell Notebook am 2.7.13 gekauft, der Laden sah mir seriös aus. Eine Rechnung ist vorhanden, wie sieht es mit Umtausch gegen Geld zurück aus. Hab ich Umtauscht recht oder nicht?
Es stellt sich die Frage, warum du umtauschen willst. Wenn das Notebook einen Schaden hat, kannst du umtauschen, aber wenn dir das Notebook nicht gefällt, ist ein Umtausch von der Kulanz des Händlers abhängig.
Wieso rufst du in dem Laden nicht einfach an? Die können dir genau sagen ob oder ob nicht. Zudem was ist denn mit dem Notebook, gibt es Probleme?
damit ich auf der sicheren seite bin worauf ich anspruch habe...gesetztmässig. Muss er mir ein anderes gerät geben oder kann ich das geld zurück verlangen
was damit ist, systemwiederherstellung fehlerhaft bzw nicht möglich. Programminstallationen fehlerhaft und updates werden nicht installiert. bei gimp speichert es keine bilder jpg sondern nur xcf..... paar knöpfe sowie maustouchpad funktionieren nicht immer. Ja ich kann kurz gesagt damit nicht arbeiten (Webentwicklung) und würde in am liebsten aus dem fenster werfen
Man muss dazu sagen das der Händler nicht zu einem umtausch oder geldrückgabe verpflichtet ist, aber viele machen das auf kulanz. Du solltest mit dem Notebook zu dem Händler gehen und ihm deine probleme aufzählen bzw zeigen.
Dann verhandeln.....schau was er anbietet....
Hallo,
man muss unterscheiden zwischen dem, wozu der Händler gesetzlich verpflichtet ist und dem, worüber man sich darüber hinaus einigt.
Zitatdamit ich auf der sicheren seite bin worauf ich anspruch habe...gesetztmässig
Gesetzlich gilt das BGB. Demnach sind zwei Stufen vorgesehen.
1. Stufe:
Der Käufer kann einen Nacherfüllungsanspruch stellen: Das heißt, er kann Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Eine Ersatzlieferung ist bei Gebrauchtgeräten oder Einzelstücken aber ausgeschlossen, da bei Gebrauchtgeräten in der Regel nur durch Zufall ein gleichwertiges Gerät zur Verfügung steht. Erst mal kannst du also nur Nachbesserung verlangen.
Wenn die Nachbesserung beim ersten Mal keinen Erfolg hat, darf der Verkäufer ein zweites Mal nachbessern.
Erst wenn dieser zweite Versuch auch fehlschlägt hat der Käufer das Recht nach seiner Wahl entweder
a) Vom Kaufvertrag zurückzutreten oder
b) eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Alle anderen Lösungen wären ein Entgegenkommen des Verkäufers. Wenn ihr euch einigt sind natürlich auch andere Lösungen möglich.
Wobei
Zitatbei gimp speichert es keine bilder jpg sondern nur xcf
das Problem an dir bzw. deinem fehlenden Wissen liegt. Mal abgesehen davon, das Gimp kostenlos ist, ist es in akuellen Versionen ganz normal, das er die Bilder nur noch im xcf-Format speichert. Wenn du dich mit dem Programm beschäftigst wirst du feststellen, das die Bilder jetzt ins jpg-Format exportiert werden müssen. Du kannst dir aber auch jederzeit eine ältere Version aufspielen, wenn du damit besser zurecht kommst. Mit den portablen Versionen kannst du sogar verschiedene Versionen nebeneinander benutzen.
Da du also offensichtlich nicht über allzu viel Erfahrung verfügst solltest du bei den anderen Problemen deshalb zunächst abklären, ob die nicht durch dein fehlendes Wissen zustande gekommen sind bzw. du einfach Bedienerfehler machst.
Bei gebrauchten Geräten muss man immer mit Einschränkungen rechnen, deshalb sind sie ja billiger. Aus deiner Beschreibung kann ich jedenfalls noch keinen eindeutigen Fehler erkennen, der zu einer Nachbesserung berechtigt.
Außerdem müsste man den Kaufvertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen kennen.
Gruss
MrMurphy
vielen Dank MrMurphy. Demnach bin ich tatsächlich etwas unwissend.
Vielleicht habe ich mir dann die Wut auf den Händler zu schnell etwas zu hoch geschraubt...
Einfach direkt mit dem Händler klären ist doch am sinnvollsten