• Hallo.

    Die Lösung steht wahrscheinlich schon in der Frage. Wenn du dein Problem nicht mit Expression Web lösen kannst, solltest du es ohne Expression Web lösen. Wenn ich mir den Quellcode ansehe, habe ich den Eindruck, dass Expression Web wohl das Hauptproblem ist. Der Quellcode besteht aus vielen verschachtelten Elementen, deren Sinn völlig unklar ist. Die CSS-Klassen haben Namen, denen man nicht ansehen, kann, was sie machen und warum. Es wird eine Layout-Tabelle benutzt. Die ganze Seite hat kein Doctypetag …

    Das ganze soll offensichtlich eine gewerbliche Site sein, die Termine veröffentlicht. Für solche Sites ist ein gewisses Maß an Berrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben, das so ncht erreicht werden kann. Außerdem ist es nicht schwer die Seiteninhalte so aus zu richten, wie du es offensichtlich machen willst, wenn du die Seiten entsprechend aufbaust. Vergleichsweise schwierig ist es dagegen, diesen Quellcode so um zu bauen, dass die Seiten entsprechend aussehen.

    Du solltest deine Inhalte in eine neue Seite übertragen, die du sauber und semantisch aufbaust. Dazu solltest du mit einer leeren, fehlerfreien Seite beginnnen. CSS sollte nicht in der Seite stehen sondern in entsprechenden Stylesheets. Dabei solltest du ein Stylesheet für seitenübergreifende Formatierungen machen und eins nur für diese Seite. Tabellen sollten nicht zum Positionieren benutzt werden. Für den Seitenaufbau findest du auf sejumas Seiten sicher viele hilfreiche Tipps. Da ist u.a. auch beschrieben, wie man seinen Inhalt horizontal zentrieren kann.


  • Das ganze soll offensichtlich eine gewerbliche Site sein, die Termine veröffentlicht. Für solche Sites ist ein gewisses Maß an Berrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben

    Kannst du mir dafür bitte die Quelle nennen. Ganz abgesehen davon, dass es selbstverständlich immer sinnvoll ist eine gewerbliche Seite so barrierefrei wie möglich zu halten, kann ich beim besten Willen nicht glauben, dass es dafür gesetzliche Vorschriften gibt. Die gibt es für Seiten von staatlichen Einrichtungen bzw. staatlich geförderten Einrichtungen, aber meines Wissens nicht für eine stinknormale gewerbliche Website. Gewerblich spielt für sowas doch keine Rolle, genauso wie jedes normale Geschäft jeder Person frei nach Laune Hausverbot erteilen kann, kann ich von einer Website völlig willkürlich Leute ausschließen die ich da nicht haben will, völlig egal ob gewerblich oder nicht. Wieviel Sinn das macht steht natürlich auf einem anderen Blatt, und dass die obige Seite vom Quelltext her alles andere als gut umgesetzt ist braucht man nicht zu diskutieren.

    "Programming today is a race between software engineers
    striving to build bigger and better idiot-proof programs,
    and the universe trying to build bigger and better idiots.
    So far, the universe is winning."
    Rick Cook

  • SinnlosS: Gewerbsmäßige Anbieter von Wewbsites sind, wie auch alle anderen natürlichen und juristischen Personen, ans Grundgesetz gebunden. Dort ist in Art. 3.3 festgelegt, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Für "Träger öffentlicher Gewalt", also hauptsächlich für Behörden, gilt das Behindertengleichstellungsgesetz. Für gewerbliche Anbieter gelten u.a. Neunte Buch Sozialgesetzbuch und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Als gewerbsmäßiger Anbieter macht man sich zwar (normalerweise) nicht strafbar, wenn man dagegen verstößt, aber ein Verstoß ist es natürlich trotzdem. Wenn die Möglichkeit besteht, dass Angestellte des Abieters benachteiligt werden, wenn sie aufgrund einer Behinderung Informationen aus dem Angebot nicht nutzen oder verarbeiten können, macht sich der Anbieter aber auch hier schon strafbar. Außerdem gibt es noch die Verordnungen der Länder. In § 11 BGG steht u.a.

    Zitat

    Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass auch gewerbsmäßige Anbieter von Internetseiten …, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, durch Zielvereinbarungen nach § 5 ihre Produkte entsprechend den technischen Standards nach Absatz 1 gestalten.

    Es gibt eine ganze Reihe Verordnungen und Bestimmungen, die aufgrund dieser Regelung erlassen wurden und hier greifen, wenn Webseiten nicht barrierefrei sind.

  • Ich wage ganz stark zu bezweifeln, dass auf dieser Grundlage irgendeine Form der Klage gegen einen Website-Betreiber eingereicht werden kann, weil seine Website nicht barrierefrei ist. Das wäre viel zu weit ausgedehnt und hat nichts mit dem Kern zu tun. Wenn ein Geschäft nur über Stufen zu erreichen ist und deshalb Rollstuhlfahrer nicht ohne Hilfe reinkommen kann der Geschäftsinhaber deswegen auch nicht verklagt werden.
    Ich glaube da überinterpretierst du das Gesetz. Hast du Beispiele für Website-Betreiber die deswegen belangt wurden? Kann ich mir echt nicht vorstellen, das wäre hochgradig lächerlich.

    - - - Aktualisiert - - -

    Bei der Gestaltung entsprechend technicher Standards wird es um Sicherheitsaspekte gehen. Wenn du in einem baufälligen Haus in dem die Kunden und Mitarbeiter gefährdet wären ein Geschäft betreibst wird das auch nicht ok sein.
    Barrierefreiheit ist aber eine ganz andere Baustelle.

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    Rick Cook

  • Zitat von Mullemaeuschen


    ich bekomme mit Expression Web links den grauen Rand nicht weg


    Welchen grauen Rand?

    Gegen Mods kommt man nicht an, die haben immer Recht. Sind scheinbar nicht kritikfähig.