Fremder wird geblitzt, ich werde gebeutelt (Niederlande)...

  • Hi,
    ich muss gerade mal Dampf ablassen...

    Vor zwei Jahren bin ich umgezogen von einer Stadt in die nächste und habe dafür einen gemieteten Transporter von Europcar verwendet.
    Nach dem Umzug wurde dieser wieder ordnungsgemäß zurückgeliefert.

    Monate später bekomme ich Post aus den Niederlanden, weil ich angeblich zu schnell durch die Niederlande gefahren bin.
    Nur war ich nie in den Niederlanden.

    Schriftlich erklärte ich, dass ich nie in den Niederlanden war mit dem Transporter und wies auch über die Dokumente von Europcar nach, dass dieses Fahrzeug nur 80 KM gefahren ist und es nach Amsterdam über 400 KM sind. Weiterhin hatte ich noch Dokumente von einem Unfall, die ich anhing.

    Meine Erklärungen wurden abgeschmettert und ich sollte eine Sicherheitsleistung bezahlen, damit sich überhaupt irgend jemand meinen Kram ansieht.
    Die Sicherheitsleistung beträgt natürlich die selbe Summe wie das Bußgeld Ticket selbst.

    Dann hatte ich noch nach diversen Weiterleitungen ein Gespräch mit einem Herrn der sich das Foto ansah und mir dann sagt, dass sich die Nummernschilder unterscheiden zwischen Foto und notierten Kennzeichen und das er sich drum kümmert, dass das Vefahren eingestellt wird, ich bräuchte mir also keine Sorgen mehr machen.
    Auf meine Frage ob ich die Sicherheitsleistung noch bezahlen soll, meinte er das wäre nicht nötig.

    Leider war ich mal wieder zu dumm und leichtgläubig und dachte wenn mir jemand von den Behörden sowas sagt, dass man sowas glauben könnte und habe mir nicht den Namen notiert.

    Naja es war dann auch Ruhe bis zu diesem Monat (1 Jahr später) in dem dann erneut ein Brief kam, dass ich die Sicherheitsleistung nicht bezahlt wurde und meine Berufungen abgelehnt und nicht durchgesehen werden.

    Nach diversen Telefonaten unter anderem mit dem Rechtbank Amsterdam wurde mir dann nochmals unfreundlich klar gemacht, dass es Sie nicht interessiert, ob ich das war oder nicht...
    Ob das Nummernschild richtig oder falsch ist...
    Ob ich nachweisen kann ob ich es war oder nicht...
    Solange die Sicherheitsleistung nicht bezahlt ist, interessiert es Sie nicht.

    Ich habe das wohl einfach auf die leichte Schulter genommen und vermutet, dass sich so ein Missverständis leicht aufklären wird.
    Naja jetzt kann ich mir wohl doch nocht einen Anwalt nehmen oder das bezahlen, obwohl ich nie in den Niederlanden war. Einfach nur lächerlich.
    Kein Plan was da als nächstes kommt.

    Hatte von euch schon mal jemand Erfahrungen mit sowas gemacht?

    Ich dachte ich poste das einfach mal hier... im Nachhinein sehe ich natürlich auch viele Fehler meinerseits, aber vielleicht hilft es ja in Zukunft jemanden, sich klüger zu verhalten.

    Gruß crAzywuLf :D

    Einmal editiert, zuletzt von crAzywuLf (11. August 2015 um 10:21)

  • Ja, ich.

    Ich soll mit meinem Wagen aus einem Kreisverkehr gefahren sein ohne geblinkt zu haben. Die Anonymverfügung wurde mit Ort, Datum und Uhrzeit der Tat und dem Hinweis, dass ich kein Rechtsmittel habe gegen den Bescheid vorzugehen, zugestellt. Ich musste es also auf eine Anklage ankommen lassen, was ich auf Raten eines Anwalts auch tat.

    6 Wochen später wurde ich vorgeladen und konnte Stellung nehmen. Mein Auto war zur Tatzeit komplett in seine Einzelteile zerlegt in einer Werkstatt, die Werkstatt ist 450 km vom Tatort entfernt, die Anklage wurde fallen gelassen.

    Zu deinem Fall:
    Ich rate dir, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Unterschiede beim Nummernschild haben die zu interessieren, der Bescheid wurde falsch zugestellt. Kannst du ausserdem nachweisen, dass du nicht gefahren bist, ist ja alles klar. Allerdings musst du reagieren und zwar schriftlich, totstellen hilft nichts!
    Man muss dir die Tat nachweisen, du musst deine Unschuld eigentlich nicht beweisen. Da es sich um ein Leihfahrzeug handelt wird es wohl so sein, dass du nachweisen musst, dass das Fahrzeug während des Vergehens nicht in deinem Besitz war.

    Nochmal nimm dir einen Anwalt bzw. konsutiere den Rechtsschutz, den du wahrscheinlich mit dem Fahrzeug gebucht hast.

  • Ja, ich.

    Ich soll mit meinem Wagen aus einem Kreisverkehr gefahren sein ohne geblinkt zu haben. Die Anonymverfügung wurde mit Ort, Datum und Uhrzeit der Tat und dem Hinweis, dass ich kein Rechtsmittel habe gegen den Bescheid vorzugehen, zugestellt. Ich musste es also auf eine Anklage ankommen lassen, was ich auf Raten eines Anwalts auch tat.

    6 Wochen später wurde ich vorgeladen und konnte Stellung nehmen. Mein Auto war zur Tatzeit komplett in seine Einzelteile zerlegt in einer Werkstatt, die Werkstatt ist 450 km vom Tatort entfernt, die Anklage wurde fallen gelassen.

    Zu deinem Fall:
    Ich rate dir, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Unterschiede beim Nummernschild haben die zu interessieren, der Bescheid wurde falsch zugestellt. Kannst du ausserdem nachweisen, dass du nicht gefahren bist, ist ja alles klar. Allerdings musst du reagieren und zwar schriftlich, totstellen hilft nichts!
    Man muss dir die Tat nachweisen, du musst deine Unschuld eigentlich nicht beweisen. Da es sich um ein Leihfahrzeug handelt wird es wohl so sein, dass du nachweisen musst, dass das Fahrzeug während des Vergehens nicht in deinem Besitz war.

    Nochmal nimm dir einen Anwalt bzw. konsutiere den Rechtsschutz, den du wahrscheinlich mit dem Fahrzeug gebucht hast.

    Habe leider keine Rechtsschutz Versicherung (werde ich mir jetzt wohl für die Zukunft zu legen) und weiss nicht ob sich das rechnet, wenn ich jetzt dagegen vor gehe.
    Es geht um 50 €... Ich vermute mal wenn ich weiter dagegen vorgehe, dann kostet mich das mehr als das eigentliche Bußgeld.
    Ich werde mich mal informieren.

    Aber ich danke dir für deinen Beitrag. Das ist echt einfach nur traurig wie in solchen Fällen gegen einen vorgegangen wird.
    Ich meine was ist daran so schwer sich kurz das blöde Foto anzusehen und dann zu sehen aha... das betrifft garnicht den Herrn crAzywuLf und fertig.

    Da bekommt man richtig schlechte Laune...

    Gruß crAzywuLf :D

  • Für mich geht es da nicht um €50 sondern um mein Recht.

    In meinem Fall hatten 2 Polizisten vor Gericht ausgesagt, dass sie mein Nummernschild beide eindeutig gesehen haben.
    Kosten sind übrigens keine entstanden, die kann man einreichen und sich vergüten lassen, wenn sich heraus stellt, dass man "unschuldig" zum Zug gekommen ist.