Vor einigen Jahren wurde eine Frau vergewaltigt, per Massengentest wurde damals versucht den Täter zu finden. Mehrere tausend Männer wurden vorgeladen und gaben ihre Proben ab. Zwei Proben passten fasst, zwei Verwandte des Täters so dass der Täter recht schnell gefunden werden konnte. Dieser wurde nun zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt, dagegen klagte er nun da er der Meinung war dass die Probenentnahme von Verwandten nicht verwendet werden durfte. Das Gericht wies die Klage ab, der Täter musste die Haftstrafe antreten. Ich finde dies schon interessant da nach aktueller Rechtslage Verwandte keinen Angehörigen belasten müssen und trotzdem die Genproben gegen den Beklagten verwendet wurden. Den Fall ausführlicher hier zu lesen: http://www.experten-branchenbuch.de/ratgeber/beina…m-vergewaltiger
Interessantes Urteil
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Hallo,
du kennst aber schon den Unterschied zwischen
Zitatda nach aktueller Rechtslage Verwandte keinen Angehörigen belasten müssen
und "Verwandte keine Angehörigen belasten dürfen"?
Richtig - es ist ihnen freigestellt. Von daher ist an dem Urteil überhaupt nichts überraschendes, es spiegelt schlicht die aktuelle Rechtslage wieder.
Außerdem gibt es kein Belastungsverbot oder ein Recht auf eine Nichtbelastung des Beschuldigten, sondern ein Aussageverweigerungsrecht. Das ist etwas ganz anderes. Dadurch soll kein Beschuldigter oder Täter geschützt werden, sondern bestimmte Verwandte / Ehepartner / Verlobte sollen vor einem möglichen Gewissenskonflikt geschützt werden, Angaben machen zu müssen.
Wenn ein Zeuge gegen einge Verwandte aussagen muss kann er unter einen gewaltigen psychischen Druck geraten. Davor soll er sich als Unbeteiligter schützen können. Wer die Behörden unterstützten möchte darf dies aber tun, egal wie eng verwandt er mit dem Beschuldigem ist.
Gruss
MrMurphy