Hallo,
ich habe mal eine Frage bezüglich eines Gutachtens. Ich weiß, eine Rechtsberatung gibt es in Foren nicht.
Ich bin Vorfahrtsgeschädigter, auch die Schuld wird von der Gegenseite voll anerkannt. Mein Fahrzeug wurde von einem von der gegnerischen Versicherung eingesetzten Sachverständigen als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft. Ich weiß, das Fahrzeug wurde definitiv nicht auf einer Hebebühne begutachtet, sondern nur auf dem Parkplatz der Autowerkstatt besichtigt. Letztere gab mir sogar einen "Kostenvoranschlag" unter 300€ für eine Reperatur.
Jetzt zur eigentlichen Frage. Habe ich bei Zweifeln am Gutachten das Recht ein zweites unabhängiges Gutachten, auch auf Kosten der Versicherung einzufordern? Kennt sich jemand damit aus und kann mir eine Quelle dazu nennen?
Vielen Dank