Ich bin 14 Jahre alt, bin halb weise, und wohne zur zeit beim meiner Oma.
Mein Vater (der Erziehungsberechtigte), will jetzt das ich mich bei meiner Oma mit anmelde.
Darf er mich von zu Hause raus schmeissen ??
Und darf ich regulär bei meiner Oma Wohnen, ohne das sie abzüge von Ihrer Arbeitslosenhilfe bekommt?
Bitte gibt mir ein paar tips
14 und mein Papa will mich nicht mehr
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Momo10 -
23. Februar 2005 um 12:18
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Wenn dein Vater der Erziehungsberechtige ist darf er es nicht.
Und deine Mutter wo ist sie?
Lebt deine Oma mit deinen Opa zusammen
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Moin!
Zitat von Momo10Ich bin 14 Jahre alt, bin halb weise, und wohne zur zeit beim meiner Oma.
Mein Vater (der Erziehungsberechtigte), will jetzt das ich mich bei meiner Oma mit anmelde.Zitat von jedimasterUnd deine Mutter wo ist sie?
Da der Vater seinen Willen kundtut und Momo10 Halbwaise (<-so schreibt man das übrigens) ist, laß uns doch einmal ernsthaft überlegen, wo wohl die Mutter sein könnte
Abgesehen davon ist deine Aussage, der Vater dürfe ihn/sie nicht rausschmeissen nicht unbedingt richtig. Wenn er selbst mit der Betreuung/Erziehung des Kindes überfordert ist, dann kann (bzw. muß sogar) der nächste Angehörige diese Aufgabe übernehmen, die Zustimmung des Jugendamtes natürlich vorausgesetzt.
Besonders geeignet sind dafür Geschwister (so sie Volljährig und in der Lage dazu sind) und Großeltern, da beide Gruppen automatisch mit der Geburt des Kindes ein Umgangsrecht erhalten (nicht zu verwechseln mit dem Sorgerecht). D.h. sowohl Geschwister als auch Großeltern dürfen auch gegen den Willen der Eltern das Kind besuchen, bzw. sich vom Kind besuchen lassen, solange diese Kontakte dem Wohle des Kindes dienen -> BGB § 1685 "Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen".
Von daher ist gegen einen formalen Umzug des Kindes zur Großmutter nichts einzuwenden und das Ansehen des Vaters hier u.U. sogar verständlich. Unabhängig davon hat (je nach Landesmeldegesetz) das Kind dort angemeldet zu sein, wo es seinen Lebensmittelpunkt hat. Wohnt Momo überwiegend bei der Oma, dann muß er/sie auch dort gemeldet sein.
Allein durch die Anmeldung des Kindes bei der Großmutter wird dem Vater die Sorgepflicht aber nicht abgenommen und sein Sorgerecht erlischt natürlich dadurch auch nicht. In jedem Fall sollte aber das Jugendamt über den Umzug des Kindes zur Großmutter informiert werden.
G.a.d.M.
Ronald
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Zitat
Verfasst am: Mi, 23.02.2005 13:18
LOL
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beser spät als nie oder wie war das?