Hallo,
ich hoffe jemand liest meine e-Mail. Mein Vater ist am 24.02.2005
gestorben. Er hat Sozialhilfe bezogen. Meine Mutter, getrenntlebend, aber
nicht geschieden und auch Sozialhilfeempfänger hat einen Antrag auf
Übernahme der Kosten gestellt. Die Beerdigungskosten betragen unge-
fähr 3700,- EURO. Meine Frage: Ich als Tochter, verheiratet ohne Ein-
kommen, muss ich für die Beerdigungskosten aufkommen, bzw. ja mein
Ehemann. Mein Mann hat zwar ein mittleres Einkommen, wir bezahlen
eine hohe Mieter und haben Kredite laufen und ein überzogenes Konto.
Mein Mann hat ein Bausparvertrag vor der Ehe abgeschlossen, es sind jetzt ungefähr 3800,- Euro drauf. Die wir jetzt eigentlich für unsere Kredite/Schulden bräuchten um die abzulösen. Wie wird dies angerechnet.
Wenn ich das Erbe ausschlage, muss ich auch dann für die Beerdigungs-
kosten aufkommen. Mein Vater hat nichts zu vererben.
Danke für jede Antwort.
Doris