Rechtslage beim Kopieren von CDs

  • Hallo Leute,

    ich hätte mal ne generele Frage: Wenn mir irgendeine Person (ein Verwandter oder ein Freund) eine CD kopiert und schenkt, dann ist das ja soweit ich weis legal! Sofern er seine CD nicht massen verschenkt und kopiert. Kann mir jemand sagen wo dieser Gesetztestext dazu steht? §?

    Und, darf ich mir diese kopierte, verschenkte CD auch als mp3 konvertieren? Weis das zufällig jemand.?

  • Hi,
    soweit ich weiss, gibt's dazu keinen Gesetzestext - das läuft, glaub' ich unter Gewohnheitsrecht. D. h. auch wenn's nicht explizit erlaubt ist, wird Dir kaum einer 'nen Strick drehen dafür. Das prinzipiell strafbare daran ist, wenn für die Anfertigung der Kopie ein evtl. vorhandener Kopierschutz geknackt wird. Aber, wenn Du z. B. eine CD in MP3's wandelst und dann Deiner Freundin schenkst, wird kaum eine Strafe drohen.
    Für Rechtsverbindlichkeit kann ich aber nicht garantieren.
    MfG
    6_freddy 8)

  • Die aktuelle Gesetzeslage bestimmt, daß es strafbar ist, ein urheberrechtliches Werk (Musik-CD, DVD oder MP3) zu vervielfältigen, also zu kopieren, sei es durch Brennen auf einen CD-Rohling oder durch das Speichern auf die Festplatte des Computers – allerdings nur, sofern nicht eine Einwilligung des Berechtigten oder ein sonstiger gesetzlich zugelassener Fall vorliegt (Paragraph 106 UrhG). Nicht der Besitz oder die Anfertigung einer Kopie ist strafbar, sondern nur deren Erwerb oder eine Weitergabe mit Gewinnabsicht. Einen solchen Fall regelt unter anderem Paragraph 53 UrhG. Hiernach sind einzelne Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch zulässig, und zwar ausdrücklich auf jedem beliebigen Träger. Damit entschied der Gesetzgeber sich gegen ein Verbot der digitalen Privatkopie. Die rechtliche Zulässigkeit im Einzelfall würde bei einer Strafverfolgung ein Gericht entscheiden.
    Gruß
    webbie