Hallo.
Komme gerade von der Musterung.
Ich bin entsetzt was die Bundeswehr angeht.
Ich habe einen Arbeitsvertrag von einem Jahr und jetzt will man mir die Arbeit wegnehmen.
D.h. Sollte ich nun eingezogen werden zum Wehrdienst, bin ich arbeitslos.
In meinem Arbeitsvertrag steht: Ihr arbeitsverhältniss endet genau nach einem Jahr, die verlorene/nicht geleistete Arbeitszeit kann nicht aufgeschoben werden. Habe auch meinen Chef gefragt und er meinte das selbe, dass ich dann keine Arbeit mehr habe wenn ich wieder komme.
Konnte mich auch nicht 1 Jahr zurückstellen lassen, weil ich ja bereits eine Ausbildung gemacht habe.
Wurde T2 gemustert mit vielen Einschränkungen.
Sollte mir nun jemand helfen können, dann bitte ich darum.
Arbei weg
-
klattihome -
18. Mai 2005 um 16:34 -
Geschlossen
-
-
Ja, mein Tipp ist .. pack Deine Sachen und gehe Deiner Pflicht nach. Du hast eine abgeschlossene Berufsausbildung, wozu brauchst Du nun die Arbeitsstelle, wenn Du im Bund eine neue hast?
-
Wozu soll ich meinen Job aufgeben?
Also soll ich 9 Monate da hin und dann bin ich arbeitslos.
Echt lustig. Hätte damit kein Problem, wenn man mich danach einziehen würde, aber doch nicht jetzt. Nach dem Jahr hätte ich eine Chance auf einen Festvertrag. Dann währe das auch kein Problem. -
So leid es mir tut, da wirst Du wohl durch müssen, sofern Dein zuständiger 'Bearbeiter' Dich schon zum Einzug verplant hat. Aber sei unbesorgt, Du bist nicht der Einzige in einer solchen Situation. Dir hätte aber doch auch selbst klar sein müssen, das sie Dich ziehen werden.
-
kann man nicht einfach ein bisschen länger bei der bundeswehr bleiben? oder geht das heutzutage nicht mehr?
-
Zitat von [sG|W00tkaeppi
]Du hast eine abgeschlossene Berufsausbildung, wozu brauchst Du nun die Arbeitsstelle,
Also wenn ich so was lese, da kann ich nur den [Blockierte Grafik: http://shila.free-people.de/images/smiles/eusa_snooty.gif]
bei so viel Unverstand.
Du hast anscheinend noch gar nicht bemerkt, wie schlecht es auf
dem Arbeitmarkt aus sieht und das es als schlimmer wird.
Ich vermute mal, dass er mit der Ausbildung erst fertig geworden ist
oder diese zumindest noch nicht all zulange her ist.
Gerda da ist 1 Jahr arbeit sehr wichtig, denn dann kann er nach der Bundeswehr sagen:
"Ich hatte zumindest vorher noch 1 Jahr Berfuserfahrung."
Ohne dieses sind deine Aussichten hinter her noch schlechter.
Bei uns in der Firma kämpfen die um jeden Auftrag und es sieht zur Zeit sehr schlecht aus.
Wir alle hoffen, dass es bald wieder besser wird und auf die ganzen Angebote,
die geschrieben wurden, zumindest ein Teil an Aufträgen zurück kommt.
Wenn das so weiter anhält, kann es sehr gut sein, dass in 1 Jahr einige entlassen werden müssen.
Und da kommst du mit solchen Sprüchen.
-
Endlich mal jemand der mich versteht.
Das ist ja das große Problem: die Berufserfahrung
Ich will mich nicht verpflichten lassen und nachher von der Bundeswehr zurück kommen und dann arbeitslos sein
manche leute machen sich ja ein schönes leben beim Bund und danach?
Harz4? -
Das sollte doch heut zu Tage nicht mehr so schwer sein, wo schon längst nicht mehr alle tauglichen Kandidaten gezogen werden.
Aber das zeigt mal wieder wie in Deutschland, ohne Sinn und Verstand, streng nach Paragraphen entschieden wird.
Deshalb würde ich zuerst mal zum Rechtsanwalt gehen. Eine Rechtsberatung kostet nicht die Welt.
Danach gibts immer noch die Möglichkeit deine Tauglichkeit durch ärztliche Bescheinigungen in Frage zu stellen.
Ich wünsch dir viel Glück -
Da habe ich überhaupt kein Verständnis für. Er wird neun Monate in der Bundeswehr verweilen, darüber hinaus - auf seine Entscheidung hin bezogen - auch noch länger. Er wird dort eventuell eine weitere Berufsausbildung antreten, Führerscheine einkassieren und womöglich den Dienstweg eines Unteroffizieres einschlagen. Dadurch verdient man genug, man hat seinen Job und das Beste: Man dient aktiv seinem Land und vertritt einen Teil des Landesheeres. Hier nun mit Rechtsanwälten anzufangen finde ich persönlich absolut fehl gegriffen. Das viele aber zu dumm sind um zu begreifen, das sie mit solchen Aktionen ihr eigenes Land diskreditieren, scheint wohl nicht in die Köpfe rein zu gehen!? Es scheint aber heutzutage an der Tagesordnung zu sein, lieber mal den Schwanz einzuziehen und den bequemeren Weg zu gehen (Egal ob zu Zeiten von Hartz4 oder nicht. Oma und Opa hatten es damals mindestens genauso schwer, also kommt mir nicht mit so einer Schafscheiße) ~ was für ein Landesstolz.
-
@[sG|W00tkaeppi]:
Es geht nicht um die Zeit beim Bund. Da ist er versorgt, kein Thema (wie gut oder schlecht auch immer). Ob er sich länger verpflichten will, sei dahingestellt, das liegt schließlich nicht jedem.
Es geht um die Zeit DANACH, wie da seine Chancen am Arbeitsmarkt aussehen. Und die wären nunmal sehr viel besser, wenn er vorher schon Berufserfahrung hätte sammeln können!@klattihome:
Ich hab zugegebenermaßen keine Ahnung von der Bundeswehr. Aber versuche einen Aufschub zu kriegen, damit Du zumindest das eine Jahr fertig machen kannst. Ja, notfalls auch mit Rechtsmitteln! -
Carolyn: Fakt ist jedoch, das ein jeder Mann - es sei denn er ist T7 (bzw. nach neuer Regelung T3), oder der Letzte von drei Brüdern - zum Dienst verpflichtet ist. Ein normaler Mensch kann schon im vornherein abschätzen, ob seine gesundheitliche Verfassung ihn zum Dienst qualifiziert oder nicht. Daraus lässt sich leiten, das man noch im Laufe seines Lebens - dies jedoch nur bis zum 27. Lebensjahr - den Wehrdienst ableisten muss. Ich kann als Mann in einer solchen Verpflichtung nicht einfach mein Leben so planen, wie es mir in den Sinn kommt. Ein Mann mit Verantwortungsgefühl sich selbst und seinem Land gegenüber, rechnet mit einer Musterung und der darauf folgenden Einziehung. Das was der Themenersteller gemacht hat ist, das er sich seine Pflicht bewusst entzogen hat - indem er schon seine Zukunft afbaute, ohne jedoch an seine Pflichten zu denken. Wenn es daraus nun zu einer wirtschaftlich verzwickten Lage kommt, muss man zusehen das Beste draus zu machen. In diesem Fall rate ich eindeutig zur Verpflichtung auf mindestens vier Jahre, um über die Bundeswehr an weiteren beruflichen Qualifikationen zu gewinnen. In der gesamten Zeit der Verpflichtung ist der Lebensunterhalt mehr als nur gesichert und lässt am Ende der Dienstzeit sogar nochmal ein kräftiges Pralinchen nachrücken ...
-
Da ist aber jemand sehr überzeugt von der Bundeswehr.
Wann hast du deinen Wehrdienst geleistet?
Nach der Schule oder Ausbildung?
Ich habe nicht vor mich der Verantwortung zu entziehen, möchte doch nur
einen aufschub meiner "Frist" was wohl nicht möglich ist. -
Wir führen hier keine Konversation mehr bezüglich der Wehrpflicht- ich bin schon einen Schritt weiter gegangen. Und ja, Du liegst mit Deiner Vermutung richtig - zwecks der Überzeugung. Dennoch muss ich revidieren: Ich habe mich schon während des Aufbauens der eigenen Zukunft mit dem Thema näher befasst und mich schlussendlich selbst im KWE gemeldet und mich ausgiebig über die Möglichkeiten beraten lassen. Im Nachhinein kann ich mich wirklich nicht beschweren. Es würde Dir auch nicht schaden, mal zwischen beiden möglichen Wegen die Vor- und Nachteile abzuwägen.
Haben Wehrdienstpflichtige zum Zeitpunkt ihrer Tauglichkeitsfeststellung
[-] noch keine abgeschlossene Ausbildung,
[-] bzw. befinden sie sich in einer Berufsvorbereitung, Schul- oder Hochschulausbildung,können sie einen Aufschub der Dienstzeit beantragen. Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt wird der Antragsteller unter Umständen dann vom Wehrdienst zurückgestellt. Der Aufschub wird, wenn die Begründung dafür anerkannt ist, bis zum Abschluss der begonnenen Ausbildung oder Berufsvorbereitung gewährt. Längstens allerdings bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres.
€dit:
Unter bestimmten Voraussetzungen können junge Männer vom Wehrdienst befreit werden:
Wenn bereits zwei Söhne aus Ihrer Familie Wehrdienst abgeleistet haben. Ein dritter Sohn muss nicht mehr dienen.
Wenn der Wehrpflichtige verheiratet ist und mindestens für ein Kind sorgen muss.
Wenn der Wehrpflichtige unverheiratet ist, aber das Sorgerecht für ein Kind oder mehrere Kinder hat.
Wenn der Wehrpflichtige in einer anderen Armee Wehrdienst geleistet hat.
Wenn der Wehrpflichtige sieben Jahre in einem Zivil- oder Katastrophenschutz tätig war oder insgesamt noch sein wird.
Wenn der Wehrpflichtige zwei Jahre im Entwicklungsdienst tätig war.
Wichtig ist, dass für jede Wehrdienstausnahme immer ein Antrag gestellt werden muss!
-
Zitat von [sG|W00tkaeppi
]Wir führen hier keine Konversation mehr bezüglich der Wehrpflicht- ich bin schon einen Schritt weiter gegangen.
Genau da liegt wohl das Problem. Hier in diesem Thread von klattihome geht es nämlich um die Wehrpflicht - und nicht um den nächsten Schritt!
Dass Du Deine Planung so hingekriegt hast, dass Du den Wehrdienst in Deinen Lebensplan gut einbauen konntest - gratuliere! Klattihomes Planung sah anders aus, hat das eben nicht so gut hingekriegt, sondern wurde mittendrin "erwischt". Daher gilt es das Beste für ihn aus dieser Situation zu machen, so dass für ihn das Beste bei rauskommt. Und wenn das heißt, den Wehrdienst nach Möglichkeit nach hinten zu schieben, dann ist da IMHO nichts dagegen zu sagen.Irgendwelche Moralpredigten von wegen Verantwortungsgefühl und Verpflichtung sind hier IMHO absolut fehl am Platz und nicht zielführend!!!
@klattihome:
Wenn der Wehrdienst erst abgeleistet sein muß, wenn Du 28 bist, dann hast Du ja evtl. doch noch eine Chance, Dich zurückstellen zu lassen. Da Du gerade erst Deine Ausbildung hinter Dir hast, nehme ich zumindest an, dass Du noch nicht so alt bist. Versuche es zumindest, mehr als nein sagen können sie nicht und dann bist Du auch nicht schlimmer dran als jetzt. -
Zitat
Versuche es zumindest, mehr als nein sagen können sie nicht und dann bist Du auch nicht schlimmer dran als jetzt.
Genau am Versuch sehe ich mein Verständnisproblem. Das Einzugsdatum wird in keinem Falle geändert. Die Pflicht entfällt erst mit dem Tag der Bewilligung zum Antrag auf 'Entlassung'. Es gab durchaus auch Fälle, die erst nach vier Monaten schon abgeleisteten Dienst ihre Bewilligung hatten.
@Themenstarter: Wie wäre es wenn Du schnell ein Kind mit einer guten Freundin machst und ihr gemeinsames Sorgerecht führt?
-
Zitat von [sG|W00tkaeppi
]@Themenstarter: Wie wäre es wenn Du schnell ein Kind mit einer guten Freundin machst und ihr gemeinsames Sorgerecht führt?
Waisen müssen glaub au ned zum Bund...
*nurmalsoanmerk... (aber zu nix aufforder)* -
Nun habe ich aber noch immer keine brauchbaren Hilfen bekommen.
Also bin ich verloren???
Habe jetzt gegen meine Musterung Einspruch erhoben. Bei der Bundeswehr heißt es ja angeblich: Schutz der Arbeit
Dies steht in meinem Info-Heft.
Die meinten wohl das sie Ihre Arbeit schützen indem sie mich arbeitslos machen
So langsam läuft mir die zeit davon. -
Zitat von klattihome
Nun habe ich aber noch immer keine brauchbaren Hilfen bekommen.
Also bin ich verloren???
Habe jetzt gegen meine Musterung Einspruch erhoben. Bei der Bundeswehr heißt es ja angeblich: Schutz der Arbeit
Dies steht in meinem Info-Heft.
Die meinten wohl das sie Ihre Arbeit schützen indem sie mich arbeitslos machen
So langsam läuft mir die zeit davon.Ich denke viel mehr, als was du jetzt getan hast, wirst du nicht tun können.
Hast du ihnen in dem Einspruch genau erklärt um was es geht und
das du schon bereit bist, nach diesem Jahr zum Bund zu gehen?
Dann kannst du jetzt nur noch hoffen, dass dein Einspruch bei jemanden
auf dem Tisch landet, der für so etwas Verständnis hat.LG Shila
-
Hallo.
Ja ich habe meine momentane Situation genau geschildert.
Bei der Musterung wurde sogar viel an meinem Körperbau bemängelt.
Deswegen habe ich auch auf eine erneute Untersuchung in dem schreiben angesprochen. -
Zitat
Wenn der Wehrpflichtige sieben Jahre in einem Zivil- oder Katastrophenschutz tätig war oder insgesamt noch sein wird.
Diesen Punkt könntest du dir genauer anschauen, ein Freund von mir macht das. Das sind eigentlich hauptsächlich Wochenendveranstaltungen.
Da muss man dann halt zum THW oder so, aber es gibt ja eh fast nie Katastrophen (Das Problem ist halt, es sind 7 Jahre, dafür müsste es aber möglich sein, nebenher zu arbeiten)Und falls du nochmal zur Musterung darfst (obwohl ich das für sehr unwahrscheinlich halte) Versuche, entweder vorher möglichst viel zu essen (falls sie dich für dick hielten) bzw. 2Wochen vorher kaum noch etwas zu Essen (falls sie dich für schmächtig hielten)
Hochgradig Unterernährung bringt einen ziemlich leicht in T3 (ich weiß es aus Erfahrung, 10 Kilo unter Normalgweicht )Ansonsten würden sich auch gut machen Alkoholprobleme (einfach 2 Tage vorher anfangen fleißig zu Trinken, danach kannst du ja wieder aufhören), vorher nicht Duschen scheint auch zu wirken (Aussage eines Kumpels)
-