Arbei weg

  • ich hab jetzt nicht alles durchgelesen und hoffe das es noch nicht gekommen ist

    man kann verweigern

    hat mein vater auch gemacht ... der war wohl auch in so einer lage

    ^^ aber ich kenn mich da jetzt nicht aus

    Maybe this world is another planet's hell

  • Zitat von Anonymous


    Diesen Punkt könntest du dir genauer anschauen, ein Freund von mir macht das. Das sind eigentlich hauptsächlich Wochenendveranstaltungen.
    Da muss man dann halt zum THW oder so, aber es gibt ja eh fast nie Katastrophen :wink: (Das Problem ist halt, es sind 7 Jahre, dafür müsste es aber möglich sein, nebenher zu arbeiten)

    Ganz so einfach ist es aber nicht.
    Zum Einem muß man schon eine gewisse Zeit dabei sein, damit dies zählt.
    Zum Anderem mußt du da auch regelmäßig hin gehen da die das auch gemeldet bekommen
    und wenn du unregelmäßig hingehst, gibt es eine Rückmeldung
    und du mußt dann doch zum Bund.

    LG Shila

  • Zitat von wernerdeluxe

    ich hab jetzt nicht alles durchgelesen und hoffe das es noch nicht gekommen ist

    man kann verweigern

    hat mein vater auch gemacht ... der war wohl auch in so einer lage

    ^^ aber ich kenn mich da jetzt nicht aus

    Wusstest Du, dass Kriegsdienstverweigerer auch zivilrechtlich belangt werden könnten, sofern kein driftiger Grund zum Verweigern vorliegt?

    Shila: Teilweise magst Du ja Recht haben, doch in ein paar Punkten solltest Du Dich nochmal informieren. Wenn die Teilnahme nicht regelmäßig stattfindet, kann man ihn auch hier zivilrechtlich belangen und sogar 'Vortäuschung', oder gar 'Betrug' im Minderschweren Fall vorwerfen.

  • Zitat von [sG|W00tkaeppi

    ]

    Wusstest Du, dass Kriegsdienstverweigerer auch zivilrechtlich belangt werden könnten, sofern kein driftiger Grund zum Verweigern vorliegt?

    wie du schon wieder den satz angefangen hast ,,, ich wusst es natürlich nicht .. hab ja auch geschrieben, dass ich damit nix am hut hab.

    Maybe this world is another planet's hell

  • Also, ich bin gerade in der letzten Woche meines ZIVILDIENSTES!!!!!!

    Hatte anfangs auch gedacht, dass der Sch*** überhaupt nicht in mein Leben passt,
    wollte den Termin verschieben, haben die aber nicht zugelassen,
    obwohl in den Unterlagen stand, man könne sich wegen dem Eintrittstermin bei denen melden,
    um diesen mit "den weiteren Lebensplanungen" zu vereinbaren...

    Tja... dann hab ich den halt angefangen, letzten September,
    und das, obwohl ich auch erst fertig ausgelernt hatte, also direkt davor!

    Und jetzt, 9 Monate später (die im Übrigen wie im Fluge vergingen!),
    bin ich wieder bereit, meinen alten Arbeitsplatz zurückzuholen! :)

    ÜBRIGENS: WUSSTEST DU, DASS DEIN ARBEITSPLATZ NACH DEINER WEHR- ODER ZIVILDIENSTZEIT,
    DIR NOCH FÜR MINDESTENS 6 MONATE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN MUSS????????

    Ich habe das Glück, dass ich einen (erst) befristeten Arbeitsvertrag bei meinem damaligen Arbeitgeber bekam,
    der mir dann aber, während meines Zivildienstes zur UNBEFRISTETEN Wandlung angeboten wurde!
    Das hab ich natürlich gerne angenommen!!! :)

    ALSO:
    6 MONATE HAST DU DEINE STELLE NORMAL GESICHERT!!!!!!!!!!!!
    Und danach wird es sicher einen weiteren Weg für dich geben!!!


    Gruß,

    der CHIEFMASTER

  • klattihome hat einen befristeten Arbeitsvertrag. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dafür diese Sicherung auch gilt. Bei einem unbefristeten Vertrag schon, klar.

    Ich weiß nicht, wer oder was ich bin. Ich weiß nur, dass ich tue, was ich tun muß, nicht mehr und nicht weniger.

    Zitat aus "Gildenhaus Thendara", Dritter Teil, Ende 3. Kapitel

  • Habe mich informiert.
    Der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz nicht 6 Monate für einen sichern.
    Dies ist bei einem befristeten Vertrag von 1 Jahr nicht möglich.
    Ich glaube das wird nichts mit meinem Job!!

  • Zitat von [sG|W00tkaeppi

    ]
    Shila: Teilweise magst Du ja Recht haben, doch in ein paar Punkten solltest Du Dich nochmal informieren. Wenn die Teilnahme nicht regelmäßig stattfindet, kann man ihn auch hier zivilrechtlich belangen und sogar 'Vortäuschung', oder gar 'Betrug' im Minderschweren Fall vorwerfen.

    Ein Bekannter hatte mir das damals so erklärt.
    Er war beim THW und meinte wenn er nicht regelmäßig gehen würde, gäbe das eine Meldung und er würde dann doch noch gezogen.
    Sogar dann noch, wenn er nur noch ein halbes Jahr hätte.

  • Zitat von Shila

    Ein Bekannter hatte mir das damals so erklärt.
    Er war beim THW und meinte wenn er nicht regelmäßig gehen würde, gäbe das eine Meldung und er würde dann doch noch gezogen.
    Sogar dann noch, wenn er nur noch ein halbes Jahr hätte.

    Ja, Meines galt auch mehr als Zusatz zu dem, was Du von Deinem Bekannten weißt.

  • Hallo.
    Habe gerade Post bekommen.
    Muss nun zum Orthopäden zu einer Nachuntersuchung.
    Ich hoffe das dort etwas festgestellt wird, was meine Knie angeht.
    Vielleicht bin ich ja gerettet?!

  • Hey

    ich wurde letzte woche gemustert, hab versucht mich echt dumm anzustellen, aber das war nix. T2. Bin momentan noch in der Ausbildung. Im Sommer 2006 werde ich dann fertig sein. Danach soll ich eigentlich übernommen werden. Ich will natürlich gleich nach der Ausbildung so richtig gas geben. Das heißt der Bund kommt da echt nicht gelegen. Eigentlich wollte ich ja T5 schaffen. Kann man das jezz trotzdem noch hinbekommen? Ich war gleich nach der Musterung beim Arzt, der mich zu einem Orthopäden überwiesen hat. Muss jezz morgen zum Röntgen. Stehen meine Chancen schlecht noch T5 zu schaffen? Wie muss ich dann Einspruch erheben?

  • Hallo.
    Der Einspruch muss schriftlich beim Kreiswehrersatzamt eingereicht werden (da hin schicken, wo du gemustert wurdest).
    Hast du dann Probleme mit deinen Füßen oder Beinen?
    Dann wird das vielleicht kein problem.
    Ich muss ja auch noch hin zum röntgen :D
    Spüre jetzt schon schmerzen 8)

  • ja geil, mir tut auch alles weh!!! war heute beim röntgen.. furrückstellung oda so! auf jeden bekomme ich freitag ein attest und damit sollte das wohl gehn, meinte der arzt! ma abwarten! also füße sind nich schlecht??

  • Es gibt ja fristen für den Einspruch. Weis jemand ob es etwas macht wenn man später einspruch erhebt?

  • Zitat von king krunsch

    Es gibt ja fristen für den Einspruch. Weis jemand ob es etwas macht wenn man später einspruch erhebt?

    Es ist Gang und Gebe in D, wenn man die Frist verstreichen lässt, dass das 'Urteil' damit gefällt ist.

  • Hi muss bald zur musterung und habe da kein lust drauf da ich immoment einen befristeten Vertrag habe und ich wenn ich zum Bund muss danach arbeitslos bin.

    Wies Ihr gab das nicht mal so eine regel das der 3. Sohn nicht zum Bund muss??

    Wenn ja wieso muss ich dann zur musterung???


    bitte antwortet danke

  • Zitat von Anonymous

    Hi muss bald zur musterung und habe da kein lust drauf da ich immoment einen befristeten Vertrag habe und ich wenn ich zum Bund muss danach arbeitslos bin.

    Wies Ihr gab das nicht mal so eine regel das der 3. Sohn nicht zum Bund muss??

    Wenn ja wieso muss ich dann zur musterung???


    bitte antwortet danke

    Weil idR JEDER zur Musterung muss!
    Is nur ne "Bestandsaufnahme".
    Alles Andere passiert dann, oder eben nicht!

    D.h. dass du zwar in die Datei der Wehrdiensttauglichen mit aufgenommen wirst,
    aber sehr wahrscheinlich NICHT eingezogen wirst!!!

    Gruß

  • Also ic hsage mal so, ich bin 19 un Trete meien Arbeitsstelle in 1 Monat an ( gerade asugelehrnt ).

    Ich habe noch keine Musterungsbescheid (-;


    Falls die jetzt noch kommen, dann kommen bei mir es kronische Rückenschmerzen oder so etwas.

    Falls ich nicht schon wegen meiner Übbergröße T3 gemuster werde.

    Denn ich kann dazu nur sagen.

    Was bringen mir 9 Monate Kampftrinken und im stehen schlafen ??

    bzw die ersten paar Tage im schlamm mit Ahtemmaske rum zu robben.

    Oder am besten gleich noch Offiziierslaufbahn und dabei verblöden für einen halbwegs moderaten Lohn.


    Die Bundeswehr kann man doch voll knicken. Es bringt einem nichts. Man diehnt damit in keiner Weise seinem Vaterland. Und landet zur Not noch vor dem Krigsgericht, weil man sich nicht von eine abgebrochen Schwachkopf anschreien lassen wollte oder wie???