Pro & Contra Organspenderausweis

  • Öhm, Leute, typischerweise wird man Organspender, wenn man tot ist! Lebendspende ist außer unter Familienangehörigen verboten, eben um Geschäftemacherei zu unterbinden. Und außerdem sowieso nur bei einer Niere möglich (soweit ich weiß). *sich gerade eine Lebendspende des Herzens vorstellt* ;)

    Daher erübrigt sich eigentlich die Frage, "ob man was dafür kriegt". Aber es gibt Organhandel. Es gibt eine ganze Mafia, die Leute umbringt oder Menschen in Drittwelt-Ländern für wenig Geld eine Niere abschwatzt. Die Nachbehandlung der Leute wird dabei allerdings "vergessen".

    Ich weiß nicht, wer oder was ich bin. Ich weiß nur, dass ich tue, was ich tun muß, nicht mehr und nicht weniger.

    Zitat aus "Gildenhaus Thendara", Dritter Teil, Ende 3. Kapitel

  • Hallo zusammen,

    ich halte Organspende für sehr wichtig, habe selber auch einen Organspendeausweis und bin einfach froh zu wissen, dass ich Menschen auch nach meinem Tod noch helfen kann... :wink: aber was diese Patientenverfügung angeht, davon habe ich noch nichts gehört, könnt ihr mir ein bißchen mehr darüber erzählen?...aus den Postings oben, wurde ich nicht so recht schlau...


  • Das mit den Lebendspenden außerhalb der Familie ist wirklich verboten, jedoch gab es doch kürzlich diesen Fall von 2 befreundeten Familien. Kam auch im TV. Die wollten sich gegenseitig ihre Nieren spenden und sind vor Gericht damit durchgekommen. Aber was nur haben die Leute gedacht die an oberste Stelle der Warteliste stehen und so dringend auf eine Niere warten? :shock:

    Eine Patientenverfügung ist ein schriftlich fixierter Wille eines Patienten, der genaue Angaben darüber macht, was mit ihm geschehen soll wenn er dann nicht mehr so ganz Herr seiner Sinne ist. Z.B. keine lebenserhaltenden Maßnahmen bei tiefer Bewustlosigkeit, ohne Aussicht je wieder zu Bewustsein zu kommen. Dann werden eben die Geräte abgestellt.


    Liebe Grüße von Flinda

  • Zitat von Flinda

    Eine Patientenverfügung ist ein schriftlich fixierter Wille eines Patienten, der genaue Angaben darüber macht, was mit ihm geschehen soll wenn er dann nicht mehr so ganz Herr seiner Sinne ist. Z.B. keine lebenserhaltenden Maßnahmen bei tiefer Bewustlosigkeit, ohne Aussicht je wieder zu Bewustsein zu kommen. Dann werden eben die Geräte abgestellt.

    Hallo Flinda,

    danke für deine ausführliche Erklärung....jetzt weiß ich auch was gemeint war... :wink: :D


  • Hallo Daniel,
    habe gestern in einer Akte eine selbst erstellte Patientenverfügung von einem relativ jungen Patienten gesehen und sie kopiert. Namen, etc. natürlich weggelassen.

    Patientenverfügung

    Ich,..........Name, Geb.-Datum, Wohnort, erkläre, dass ich im Falle eines unheilbaren Leidens nicht mit intensiv medizinischen Maßnahmen am Leben erhalten werde möchte.

    Ich gebe diese Erklärung nach sorgfältiger Überlegung und zu einer Zeit ab, da ich im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte bin. Für den Fall, dass ich einmal nicht mehr über meine eigene Zukunft entscheiden kann, soll diese Erklärung als meine letztwillige Verfügung gelten.

    Sofern zwei Ärzte unabhängig voneinander bestätigen, dass keine vernünftige Aussicht auf meine Gesundung von körperlicher oder geistiger Krankheit, oder von einer Schädigung besteht, von der angenommen werden muss, dass sie mir schwere Leiden verursacht oder mir bewusstes existieren unmöglich werden lässt, fordere ich, dass man mich sterben lässt und keine lebensverlängernden intensiv-medizinischen Behandlungen anwendet.
    Ich fordere, dass man die notwendigen Medikamente anwendet, die mich von großen Schmerzen und großer Belastung befreien, auch wenn dadurch der Augenblick meines Todes früher eintreten wird.

    Eine aktive Sterbehilfe (Euthanasie) lehne ich ab.

    Ich möchte in Würde und Frieden sterben können, nach Möglichkeit in meiner vertrauten Umgebung. Ich bitte meine behandelnden Ärzte mir dabei zu helfen.

    Die mich behandelnden Ärzte entbinde ich hiermit gegenüber meiner Ehefrau/Ehemann und zugleich Bevollmächtigten.......Name.......der Schweigepflicht.

    Diese Erklärung ist von mir unterzeichnet und datiert in Gegenwart von zwei Zeugen, die durch ihre Unterschrift unter dieses Dokument, auf mein Ersuchen hin, meinen Willen zu beglaubigen.


    Ort, Datum, Unterschrift

    1. Zeuge

    2. Zeuge
    -------------------------------------------------------------------------------------

    ist schon manchmal herb wenn man soetwas liest. Dieses ist nun eine Patientenverfügung die über das Leben oder das Lebensende entscheiden soll. Eine zweite kann man dann aufsetzen zur Klärung seiner finanziellen Seite, was auch nicht unwichtig ist.


    Liebe Grüße von Flinda

  • Zitat von Flinda


    Eine zweite kann man dann aufsetzen zur Klärung seiner finanziellen Seite, was auch nicht unwichtig ist.

    Dafür dachte ich wäre ein Testament sinnvoll? Oder was meinst Du mit der finanziellen Seite?

    Ich weiß nicht, wer oder was ich bin. Ich weiß nur, dass ich tue, was ich tun muß, nicht mehr und nicht weniger.

    Zitat aus "Gildenhaus Thendara", Dritter Teil, Ende 3. Kapitel

  • Hallo Carolyn,

    ich denke auch das dafür ein Testament, die beste Lösung ist.... :roll:

    Flinda: Danke nochmal für die Patientverfügung und die nette Erklärung... :wink:

  • Ein Testament ist dafür da, um sein "Hab und Gut" zu vererben wenn man nicht mehr lebt.
    Eine Patientenverfügung ist dafür da sein "Hab und Gut" dann verwalten zu lassen wenn man zwar noch lebt aber nicht mehr selber in der Lage ist, das alles selbst zu regeln. Z.B. bei dauerhafter Bewustlosigkeit oder fortschreitendem geistigen Verfall. Wie schnell hat ein alleinstehnder einen gesetzlichen Vormund vor der Nase den er selbst gar nicht will? Und wie schnell ist Hab und Gut, Haus und Hof dann plötzlich einfach weg.
    Dafür kann man schon vorher eine vertraute Person, einen Betreuer oder Verwalter schriftlich fixieren.


    Liebe Grüße von Flinda

  • Also sozusagen ein Testament zwischen Leben und Tod. *kapiert hat*

    Sowas wäre wohl vernünftig, auf alle Fälle mal zu machen, genauso wie ein Testament, wenn man Angehörige zu versorgen hat. Meine Eltern und ich sind z.B. gerade dabei, einen Übergabevertrag auszuarbeiten, damit ggf. die Erbschaftssteuer nicht zuschlägt. Da wird zwar der Unterhalt für meine Eltern geregelt werden und ein Vorkaufsrecht für meine Geschwister drin sein, trotzdem halte ich es jetzt so auf Anhieb für sinnvoll, sollte ich dann unvermutet mal in so eine aussichtslose Situation kommen, daß dann meine Eltern meine finanziellen Belange verwalten können. Ist ja nicht immer planbar sowas (Unfall).

    Wenn Du bei Deiner Arbeit mal über eine derartige Verfügung stolperst, wärest Du so lieb, die auch hier rein zu posten, Flinda?

    Ich weiß nicht, wer oder was ich bin. Ich weiß nur, dass ich tue, was ich tun muß, nicht mehr und nicht weniger.

    Zitat aus "Gildenhaus Thendara", Dritter Teil, Ende 3. Kapitel

  • Geht klar, wenn ich so eine Verfügung entdecke dann kopiere ich sie hier hinein.

    Musst Du Caro bei einem Übergabeverftrag denn nicht auch Steuern zahlen? Ich hab leider zu wenig Ahnung davon aber in der heutigen Zeit würde es mich nicht wundern. Und vielleicht wäre e eine Überlegung wert, bei diesem Vertrag, Dich als vertraute Person und als Verwalterin für Deine Eltern einzuschließen.


    Liebe Grüße von Flinda

  • Ich mach mal einen neuen Thread zum Thema "Übergabevertrag auf. ;)
    Sonst wird das hier endgültig zu unübersichtlich. *g*

    Ich weiß nicht, wer oder was ich bin. Ich weiß nur, dass ich tue, was ich tun muß, nicht mehr und nicht weniger.

    Zitat aus "Gildenhaus Thendara", Dritter Teil, Ende 3. Kapitel

  • Mir ist vor ein paar Tagen eine Vorsorgevollmacht in die Hände gefallen. Vielleicht kannst Du Caro damit etwas anfangen.

    Vorsorgevollmacht

    Für den Fall, daß ich nicht mehr in der Lage sein sollte, meine Angelegenheiten selbst zu regeln, bevollmächtige ich über meinen Tod hinaus gemäß § 1896 Abs. 2, 164 ff. BGB

    Frau/Herrn.....................geb. am...................................................
    derzeit wohnhaft..............................Telefon...................................;
    ersatzweise
    Frau/Herrn....................................................................................

    Die Feststellung, daß ich wegen meiner körperlichen oder geistigen Verfassung außerstande bin, meine Angelegenheiten selbst zu regeln, muß in jedem Fall von einem Arzt getroffen werden.

    I. Umfang der Vollmacht

    Die Vollmacht erstreckt sich auf alle Vermögens-, Renten-, Kranken-, Pflegeversicherungs-, Sozialhilfe-, Steuer- und sonstige Rechtsangelegenheiten in jeder denkbaren Richtung. Sie berechtigt und verpflichtet meinen Bevollmächtigten, im Bereich der medizinischen Behandlung und der Pflege neinem Willen entsprechend zu handeln, wie er in dieser Vollmacht zum Ausdruck kommt.

    Die Vollmacht umfaßt insbesondere folgende Inhalte:

    a) Im gesundheitlichen Bereich

    (1) die Aufenthaltsbestimmung, vor allem die Entscheidung über die Aufnahme in ein Krankenhaus oder die Unterbringung in einem Pflegeheim;
    (2) die Einwilligung in operative Eingriffe, gleichgültig ob es sich um lebensgefährliche Maßnahmen handelt oder nicht;
    (3) die Einwilligung zur Verabreichung von Medikamenten, wie zum Beispiel Zytostatika, die erhebliche unerwünschte Nebenwirkungen und Folgen haben oder haben können;
    (4) die Einwilligung in freiheitsentziehende oder unterbringungsähnliche Maßnahmen, wenn sie nicht nur der Beherrschung einer akuten Situation dienen, sondern über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden sollen;
    (5) die Einwilligung zur Einstellung lebenserhaltender oder lebensverlängender Maßnahmen oder in einen Behandlungsabbruch. Die Einwilligung darf von meinem(n) Bevollmächtigten nur erteilt werden, wenn bei schwerstem körperlichem Leiden, Dauerbewußtlosigkeit sowie fortschreitendem Verfall nach einstimmiger Beurteilung meiner behandelnden Ärzte keine Aussicht mehr auf Besserung im Sinne eines für mich erträglichen und umweltbezogenen Lebens besteht;
    (6) die Einwilligung zu einer Obduktion zur Befundklärung;
    (7) .................................................
    Diese Vollmacht berechtigt und verpflichtet die behandelnden Ärzte, meinen Bevollmächtigten über meine Erkrankung und meinen Zustand aufzuklären, um ihm seine Entscheidung im gesundheitlichen Bereich zu ermöglichen. Ich entbinde die behandelnden Ärzte von ihrer ärztlichen Schweigepflicht.

    Mit einer Organspende bin ich einverstanden/nicht einverstanden.

    b) Im vermögensrechtlichen Bereich umfaßt die Vollmacht insbesondere (ergänzend zu a) die Befugnis,

    (1) von dem auf meinem Namen lautenden Konten bei Banken und Sparkassen Geldbeträge abzuheben oder Überweisungen vorzunehmen, um einen Krankenhausaufenthalt oder den Aufenthalt in einem Pflegeheim einschließlich der durch Versicherung nicht gedeckten Arztkosten sowie den laufenden Mietzins für meine Wohnung und sonstige laufende Unkosten zu bezahlen;
    (2) Verträge oder sonstige Vereinbarungen mit Kliniken, Senioren- oder Pflegeheimen abzuschließen;
    (3) im Fall einer dauernden Unterbringung meine Wohnung aufzulösen, das Mietverhältnis zu kündigen und die Wohnungseinrichtung zu veräußern;
    (4) Anträge auf Leistungen der Kranken- und der Pflegeversicherung, auf Rente oder sonstige Versorgungsbezüge sowie auf Sozialhilfe zu stellen und erforderlichenfalls auf dem Rechtsweg zu verfolgen;
    (5)................................................................................................

    II. Widerruf der Vollmacht

    Ich behalte mir vor, diese Vollmacht jederzeit zu widerrufen.

    III. Zum Fall einer Betreuung

    Sollte trotz dieser Vollmacht ausnahmsweise die Bestellung eines Betreuers notwendig werden, so schlage ich dafür
    Frau/Herrn....................................vor.

    Name:.................................................................................

    Geburtsdatum:....................................................................

    Ort, Datum:.........................................................................

    Unterschruft:........................................................................

    Wir bestätigen, daß Frau/Herr................................die Vorsorgevollmacht im Vollbesitz ihrer/seiner geistigen Kräfte verfaßt hat.

    Namen:................................................................................

    Geburtsdaten:.......................................................................

    Ort, Datum:..........................................................................

    Unterschriften der Zeugen:.....................................................


    Liebe Grüße von Flinda

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    5) die Einwilligung zur Einstellung lebenserhaltender oder lebensverlängender Maßnahmen oder in einen Behandlungsabbruch. Die Einwilligung darf von meinem(n) Bevollmächtigten nur erteilt werden, wenn bei schwerstem körperlichem Leiden, Dauerbewußtlosigkeit sowie fortschreitendem Verfall nach einstimmiger Beurteilung meiner behandelnden Ärzte keine Aussicht mehr auf Besserung im Sinne eines für mich erträglichen und umweltbezogenen Lebens besteht;

    Das ist aber relativ und kann von den Ärzten unterschiedlich ausgelegt werden.
    Wenn einem das sehr wichtig ist, sollte man dies von einem Anwalt prüfen und gerade diesen Punkt verfassen lassen.

  • Ganz genau, da hast Du Recht Admin. :wink:

    Das würde ich wieso bei solchen Formularen immer tun, vorher überprüfen lassen oder im Beisein des Anwaltes ausfüllen.

    Im Prinzip kann man diese "Vordrucke" eh so gestalten, hinzufügen oder weglassen von Sätzen, wie man es gerne hätte.


    Liebe Grüße von Flinda

  • Danke fürs Abtippen, flinda! Das werde ich mir bei nächster Gelegenheit mal genau zu Gemüte führen.

    Ich weiß nicht, wer oder was ich bin. Ich weiß nur, dass ich tue, was ich tun muß, nicht mehr und nicht weniger.

    Zitat aus "Gildenhaus Thendara", Dritter Teil, Ende 3. Kapitel

  • Hallöchen. Ich habe seit 1998 einen Organspenderausweis. Bei mir darf man alles entnehmen. Ich habe mal einen Bericht gelesen, dass Eltern ihren kleinen Jungen zum Organe spenden freigaben...so konnte 6 Menschen geholfen werden. Das half den Eltern ein wenig über die Trauer hinweg. Sie meinten, so hat der Tod wenigstens noch einen Sinn gehabt u. der kleine lebt in den anderen Menschen weiter. Das kann ich sehr gut verstehen. Mit dem Einverständnis zur Organspende, fühlten sich nicht mehr ganz so hilflos, wußten das sie etwas gutes tun konnten. Das möchte ich später auch einmal tun & das kapiert zu haben, macht mich stolz. :P

  • ich würde gerne für den 10.07.2006 eine neue leber inkl. neuer nieren bestellen. leider wurde meine eigene durch ausgelassenes feiern bei der fifa fussball wm etwas in mitleidenschaft gezogen. für spenden waere ich sehr dankbar! das wm-ok fordere ich hiermit auf die dadurch entstehenden kosten zu tragen, da es fuer meine situation verantwortlich ist. :wink:

    ROFL!

    naja, nun aber zum topic:

    DAFUER! Warum? Naja, wozu brauch ein toter mensch denn noch organe? und wenn damit jemand anderem geholfen werden kann, umso besser!
    und (nehmt mir folgendes nicht uebel) wenn sich eine familie weigert eine op an ihrem kind durchzufuehren weil die religion der sie angehoeren das nicht erlaubt, dann sind eben diese menschen fuer das schicksal des ggf. gestorbenen verantwortlich bzw. sollten dafuer verantwortlich gemacht werden!

    ENDE!

    mfg

    majo

    Keep it simple and stupid!

  • admin, Du meinst eine Registrierung in der Knochenmarksspenderdatei? Yep, habe ich auch schon vor Jahren "erledigt". Vor einigen Monaten kam da sogar extra mal ein Ausweis, der das bestätigt. :shock:

    Ich weiß nicht, wer oder was ich bin. Ich weiß nur, dass ich tue, was ich tun muß, nicht mehr und nicht weniger.

    Zitat aus "Gildenhaus Thendara", Dritter Teil, Ende 3. Kapitel