weiß einer von euch ein paar beispiele für das gewohnheitsrecht???
gewohnheitsrecht
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- Offizieller Beitrag
Zb die freiwillige Zahlung von Weihnachtsgeld, welches über Jahre vom Arbeitgeber gezahlt worden ist und dies vom Arbeitnehmer eiobgeklagt werden kann, falls der Arbeitgeber dies plötzlich nicht mehr zahlen will
ZitatDefinition: Gewohnheitsrecht ist das ungeschriebene Recht, dass allmählich entstanden ist; es hat sich in langdauernder, gleichmäßiger Übung und in der Überzeugung der Gemeinschaft entwickelt, dass es sich um Recht handelt, z.B. Schutz des Glockenläutens.
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Würde das bedeuten, dass Admin - rein rechtlich - gegen ein Forenmitglied klagen könnte welches jahrelang gute Beiträge geschrieben hat und jetzt plötzlich aufhört weil es keine Lust mehr hat?
Oh je, ist mal wieder ein typischer Fall für "Rechtsauslegung" ...
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loooooooooooool
das wird die Gerichte diesewr Welt aber bestimmt WAAAAHNSINNIG interessieren!
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Zitat von Modula
Würde das bedeuten, dass Admin - rein rechtlich - gegen ein Forenmitglied klagen könnte welches jahrelang gute Beiträge geschrieben hat und jetzt plötzlich aufhört weil es keine Lust mehr hat?
Oh je, ist mal wieder ein typischer Fall für "Rechtsauslegung" ...
wo glaubst du sitzt wootkaeppi grade?
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Beim Wegerecht gibt es so etwas z.B. auch.
Normalerweise muß es im Grundbuch eingetragen sein, wenn jemand anderes als der Grundstückseigentümer das Recht hat, über ein Grundstück zu gehen oder zu fahren, um z.B. zu einem eigenen Grundstück zu kommen. Duldet der Grundstückseigentümer jedoch jahrelang die Benutzung durch den anderen, erwirbt dieser ein Gewohnheitsrecht und der Eigentümer kann es ihm nicht plötzlich z.B. durch einen Zaun verwehren. -
hm naja das tritt aber nich überall zu
ein freund von mir hatte 4 jahre lang eine schüssel an der hauswand keinen hats gestört bis die nachbarn den vermieteraufgestachelt haben die schüssel muss weg
da hat der vermieter ja auch jahrelang nix dagegen gesagt oder?
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ja, ich denke, dass kommt echt immer auf die einzelne Situation an!
UND AUF DEN RICHTER!