Hallo, hab jetzt ein paar Noten in der Schule verhauen! und bekomm evtl. 1 oder 2 schlechte Noten ins Zeugnis... wollte mich deshalb mal erkundigen, ob der Arbeitgeber mich kündigen kann?
Es besteht keine Probezeit mehr !...
Hallo, hab jetzt ein paar Noten in der Schule verhauen! und bekomm evtl. 1 oder 2 schlechte Noten ins Zeugnis... wollte mich deshalb mal erkundigen, ob der Arbeitgeber mich kündigen kann?
Es besteht keine Probezeit mehr !...
Klar kann der dich kündigen. Aber wegen 1 oder 2 schlechten noten sollte da aber nix passieren ... aber hättest du überall 6en kannste davon ausgenen das du fliegst
Klar kann der dich kündigen. Aber wegen 1 oder 2 schlechten noten sollte da aber nix passieren ... aber hättest du überall 6en kannste davon ausgenen das du fliegst
hab mal in google das gefunden:
[FONT=Garamond, Times New Roman, Times] [FONT="] Ausbildungsvertrag[/FONT][/FONT]
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica] [FONT="] [/FONT]
[/FONT] [FONT=Garamond, Times New Roman, Times] [FONT="]Kündigung wegen schlechter Noten[/FONT][/FONT]
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica] [FONT="] [/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses durch den Ausbildenden ist nach der Probezeit nur fristlos aus wichtigem Grund möglich. Schlechte Noten im Berufsschulzeugnis sind kein Grund für eine fristlose Kündigung. Der Ausbilder hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind (§ 6 (1) Nr. 1 Berufsbildungsgesetz).
[/FONT]
[FONT="][/FONT]
[FONT="][/FONT]
[FONT="]das heisst doch er kann nix machen ! nein... 1 Schulaufgabe und 2 Exen sinds...
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[/FONT]
zum einen muss wegen einer schulaufgabe bzw den 2 exen noch nicht
die zeugnisnote leiden. falls du allerdings im zeugnis paar 6er hast, darf
er dich vielleicht nicht deswegen kündigen - aber er muss nur im zeugnis
nen anderen grund angeben.
also net denken "ich kann in da schule ruhig versagen - er kann mich deshalb
ja nicht kündigen" ...
also net denken "ich kann in da schule ruhig versagen - er kann mich deshalb
ja nicht kündigen" ...
Non scholae, sed vitae discimus! =)
Für alle nicht lateiner unter uns:
Hubi sagte:
Nicht für das Leben, sondern für die Schule lernen wir
mfg Cy
Non scholae, sed vitae discimus! =)
wie wahr...
Ich hatte im zweiten ausbildungsjahr auch sehr schlechte noten, ich wurde auch nicht gekündigt;) musst nur schauen das du im nächsten jahr die kurve bekommst. denn wenn du nicht bestehst die abschlussprüfung und verlängern musst, dann kann zb der arbeitgeber sagen, ne mache ich nicht und du stehst ohne da. dann noch einen zu finden wird schwer. also halt dich ran:)
Für alle nicht lateiner unter uns:
Hubi sagte:
Nicht für das Leben, sondern für die Schule lernen wir
mfg Cy
*lach* Dreh's mal lieber um, Macrosdesign...