Das ganze soll offensichtlich eine gewerbliche Site sein, die Termine veröffentlicht. Für solche Sites ist ein gewisses Maß an Berrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben
Kannst du mir dafür bitte die Quelle nennen. Ganz abgesehen davon, dass es selbstverständlich immer sinnvoll ist eine gewerbliche Seite so barrierefrei wie möglich zu halten, kann ich beim besten Willen nicht glauben, dass es dafür gesetzliche Vorschriften gibt. Die gibt es für Seiten von staatlichen Einrichtungen bzw. staatlich geförderten Einrichtungen, aber meines Wissens nicht für eine stinknormale gewerbliche Website. Gewerblich spielt für sowas doch keine Rolle, genauso wie jedes normale Geschäft jeder Person frei nach Laune Hausverbot erteilen kann, kann ich von einer Website völlig willkürlich Leute ausschließen die ich da nicht haben will, völlig egal ob gewerblich oder nicht. Wieviel Sinn das macht steht natürlich auf einem anderen Blatt, und dass die obige Seite vom Quelltext her alles andere als gut umgesetzt ist braucht man nicht zu diskutieren.